724.101
Ausführungsbestimmungen zur Wasserabgabeverordnung
Präambel
Der Stadtrat,
A. Allgemeines
Art. 1 Gegenstand
Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Bearbeitung von Verbrauchsdaten mit kurzen Intervallzeiten gemäss Art. 33b Abs. 2 Wasserabgabeverordnung.
Art. 2 Verbrauchsdaten
Die Bezeichnung Verbrauchsdaten mit kurzen Intervallzeiten umfasst:
a. Durchflussvolumen;
b. Wasser- und Umgebungstemperatur;
c. Leckage-Alarmmeldungen;
d. Rückfluss-Alarmmeldungen;
e. Trockenlauf-Alarmmeldungen;
f. Funktionsstörungs-Alarmmeldungen;
g. Betriebsstunden;
h. Batterieladestand.
B. Datenbearbeitung
Art. 3 Datenübermittlung
Die elektronischen Wasserzähler übermitteln die Verbrauchsdaten mit kurzen Intervallzeiten ins Datenverwaltungssystem der Wasserversorgung.
Die Übermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt verschlüsselt. 1 AS 101.100 2 AS 724.100
Begründung siehe STRB Nr. 981 vom 5. Oktober 2022. Ausführungsbestimmungen zur Wasserabgabeverordnung
Art. 4 Pseudonymisierung
Die Wasserversorgung bearbeitet die Verbrauchsdaten mit kurzen Intervallzeiten in pseudonymisierter Form.
Die Zugriffsberechtigung ist beschränkt auf diejenigen Mitarbeitenden, für die der Zugriff zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Art. 5 Datenspeicherung
Die Verbrauchsdaten mit kurzen Intervallzeiten werden gespeichert:
a. auf den elektronischen Wasserzählern maximal 460 Tage;
b. im Datenverwaltungssystem der Wasserversorgung maximal 720 Tage.
C. Schlussbestimmung
Art. 6 Inkrafttreten
Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.