740.730
Beschränkung der Subventionen von Monats- und Jahreskarten des Verkehrsverbundes auf Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV
740.730 Beschränkung der Subventionen von Monats- und Jahreskarten des Verkehrsverbundes auf Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV Gemeindebeschluss vom 7. Februar 1999 1 1. In Zürich wohnhaften Personen, die Zusatzleistungen zur AHV oder IV beziehen, werden auf dem Stadtgebiet gül- tige Monats- und Jahreskarten des Verkehrsverbundes zum gleichen Preis angeboten, den der Verkehrsverbund Jugendlichen bis zum Alter von 25 Jahren gewährt. 2. Die für diese Verbilligung erforderlichen jährlich wiederkeh- renden Ausgaben von voraussichtlich rund 2 Mio. Franken werden bewilligt und vom Gemeinderat jeweils im Voran- schlag festgesetzt. 3. Diese Regelung ersetzt den Gemeindebeschluss vom 12. März 1995 2 über die Verbilligung von Monats- und Jah- reskarten des Verkehrsverbundes. 4. Der Stadtrat erlässt die Übergangsbestimmungen. 1 AS 43, 307. 2 AS 42, 38. 1