846.200

Bezugsbedingungen und Zweckerhaltung für Kleinwohnungen im allgemeinen städtischen Alterswohnungsbau

846.200 Bezugsbedingungen und Zweckerhaltung für Kleinwohnungen im allgemeinen städtischen Alterswohnungsbau Gemeinderatsbeschluss vom 17. März 1971 1 Die in den Bestimmungen des Gemeinderates über die Förde- rung des Baues von Kleinwohnungen für Betagte mit mittleren Einkommen 2 enthaltenen Bezugs- und Zweckerhaltungsvor- schriften gelten auch bei städtischen Alterswohnungen, die für Angehörige des Mittelstandes bestimmt sind (allgemeiner Al- terswohnungsbau).