851.150
Schaffung einer städtischen Hinterlassenenbeihilfe
851.150 Schaffung einer städtischen Hinterlassenenbeihilfe Gemeindebeschluss vom 14. September 1969 1 Die Stadt Zürich gewährt gemäss einer vom Gemeinderat zu er- lassenden Verordnung 2 aus öffentlichen Mitteln gemeindeeigene Leistungen an Hinterlassene, die aufgrund eines selbständigen Anspruches eine Rente der eidgenössischen Alters- und Hinter- lassenenversicherung beziehen.