Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege

Rubrum

Bezirksgericht Dietikon Einzelgericht im summarischen Verfahren

Geschäfts-Nr. ED260004-M/U

Mitwirkend: Gerichtspräsidentin lic. iur. F. Moser-Frei Gerichtsschreiberin MLaw T. Fuchs

Verfügung vom 14. April 2026

in Sachen

Gesuchsteller

vertreten durch Rechtsanwältin MLaw X._____

betreffend Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege

Dispositiv

1.

Dem Gesuchsteller wird für das eingeleitete Schlichtungsverfahren vor dem Friedensrichteramt der Stadt B._____ betreffend arbeitsrechtlicher Fordein der Person von Rechtsanwältin MLaw X._____ eine unentgeltliche Rechtsbeiständin im Sinne von Art. 118 Abs. 1 lit. c ZPO mit Wirkung ab 1. April 2026 bestellt.

2.

Die Kosten der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung für das Schlichtungsverfahren trägt unter Vorbehalt von Art. 207 Abs. 2 ZPO die Stadt B._____.

3.

Das vorliegende Verfahren ist kostenlos.

4.

Schriftliche Mitteilung an den Gesuchsteller, – das Friedensrichteramt der Stadt B._____, … [Adresse].

5.

Dieser Entscheid ist rechtskräftig.

Will eine Partei Beschwerde erheben, hat sie innert 10 Tagen ab der schriftlichen Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Bezirksgericht Dietikon, Einzelgericht s.V., Postfach, 8953 Dietikon, eine Begründung zu verlangen (Art. 239 ZPO). Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Einreichung einer Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheides.

Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

BEZIRKSGERICHT DIETIKON Einzelgericht im summarischen Verfahren

Die Gerichtsschreiberin:

MLaw T. Fuchs

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Cudesch da procedura civila svizzer, Art. 118, Art. 145, Art. 207 und Art. 239 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2025; der Erlass wurde am 1. Juli 2026 erneut konsolidiert.