413.251.4

Promotionsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

(vom 29. Juni 2007)1

Präambel

Der Bildungsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag der Bildungsdirektion vom 29. Juni 2007, beschliesst:

A. Geltungsbereich

Art. 1 Geltungsbereich

8 Diese Bestimmungen gelten für die Promotion am Ende einer Zeugnisperiode.

B. Massgebliche Fächer

Art. 2 Promotionsfächer

Massgeblich für die Promotion sind die Promotionsfächer gemäss Anhang, sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet wurden.

Für die Promotion zählt jedes Promotionsfach einfach.

Art. 3 Weitere Fächer

Die Noten für weitere Fächer gemäss Lehrplan sind für den Entscheid über die Promotion nicht massgeblich, werden aber im Zeugnis aufgeführt.

C. Beurteilung der Leistungen

Art. 4 Zeugnis

6 1 Mit Ausnahme der letzten beiden Semester wird den Schülerinnen und Schülern für jedes Semester der Ausbildung ein Zeugnis über ihre Leistungen ausgestellt. 2 Für die letzten beiden Semester vor den Prüfungen für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis wird ein Jahreszeugnis ausgestellt. Im Sinne einer Standortbestimmung wird den Schülerinnen und Schülern auf Ende des Kalenderjahrs eine Zwischenbeurteilung ihrer Leistungen in ganzen und halben Noten mitgeteilt.

Art. 5 Noten

Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit ganzen und halben Noten bewertet.6 ist die höchste,1 die tiefste Note. Noten unter4 stehen für ungenügende Leistungen.

Art. 6 Leistungsbeurteilung

Bei der Beurteilung der Leistungen ist neben den schriftlichen und praktischen Arbeiten auch die mündliche Leistung angemessen zu berücksichtigen.

Die Lehrperson informiert die Klasse rechtzeitig über die Art der Leistungsbeurteilung.

D. Promotionsentscheide

Art. 7 Entscheid

9 Der Klassenkonvent entscheidet jeweils am Ende einer Zeugnisperiode, letztmals am Ende des4. Semesters, über die Promotion.

Art. 8 Bedingungen

Die Bedingungen für die Promotion sind erfüllt, wenn in allen Promotionsfächern, die in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet werden,8

  1. a. die doppelte Summe aller Notenabweichungen von4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von4 nach oben und

  2. b. nicht mehr als drei Noten unter4 erteilt werden.

Art. 9 Provisorische Promotion und Nichtpromotion

8 1 Schülerinnen und Schüler werden am Ende einer Zeugnisperiode provisorisch promoviert oder nicht promoviert, wenn sie die Bedingungen für die Promotion nach § 8 nicht erfüllen. 2 Sie werden nicht promoviert, wenn sie bereits einmal provisorisch promoviert wurden.

Art. 10 Letzte Promotionstermine

7 Eine provisorische Promotion kann letztmals Ende des3. Semesters, eine Nichtpromotion am Ende des4. Semesters ausgesprochen werden.

Art. 11 Repetition

Wer erstmals nicht promoviert wird, wird zu einer Repetition in der nächsttieferen Klassenstufe zugelassen.

Während der ganzen Fachmittelschulzeit kann nur einmal repetiert werden. Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Klasse freiwillig wiederholt.

Eine Wiederholung im Anschluss an eine nicht bestandene Abschlussprüfung zur Erlangung eines Fachmittelschulausweises oder nach einem Wechsel des gewählten Berufsfeldes zählt nicht als Repetition im Sinne von Abs. 2. 9

E. Besondere Bestimmungen

Art. 12

4

Art. 13 Besondere Fälle

In besonderen Fällen kann der Klassenkonvent zugunsten der Schülerin oder des Schülers von §§ 8–12 dieser Promotionsbestimmungen abweichen.

F. Schluss- und Übergangsbestimmungen

Art. 14 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt auf Schuljahresbeginn 2007/2008 (20. August 2007) in Kraft.

Art. 15 Übergangsbestimmung

Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung im Schuljahr 2005/06 und 2006/07 begonnen haben und diese 2008 bzw. 2009 beenden, gilt weiterhin das Reglement für die Diplommittelschulen des Kantons Zürich vom9. Januar 1979. Übergangsbestimmung zur Änderung vom6. März 2023 (OS 78, 155) Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung vor dem Schuljahr 2023/2024 begonnen haben, richten sich die Promotionsfächer gemäss § 2 nach dem Anhang in der Fassung vom 22. August 2011. Anhang zum Promotionsreglement FMS (Promotionsfächer je Profil)9 Pädagogik Kommunikation Gesundheit und und Information Naturwissenschaften Sprachen Sprachen Sprachen Deutsch Deutsch Deutsch Französisch Französisch Französisch Englisch Englisch Englisch Mathematik, Naturwissen- Mathematik, Naturwissen- Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik schaften, Informatik schaften, Informatik Mathematik Mathematik Mathematik Biologie Biologie Biologie Chemie Chemie Chemie Physik Physik Physik Informatik Informatik Informations- und Kommunikationstechnologien Informations- und Kommu- Informations- und Kommunikationstechnologien nikationstechnologien Geistes- und Sozialwissen- Geistes- und Sozialwissen- Geistes- und Sozialwissenschaften schaften schaften Geschichte Geschichte Geschichte Geografie Geografie Geografie Staats-, Wirtschafts- Staats-, Wirtschafts- Staats-, Wirtschafts- und Rechtskunde und Rechtskunde und Rechtskunde Praxis Psychologie Praxis Psychologie Praxis Psychologie und Kommunikation und Kommunikation und Kommunikation Musische Fächer Musische Fächer Musische Fächer Bildnerisches Gestalten Bildnerisches Gestalten Bildnerisches Gestalten Musik Musik Musik ation Gesundheit und Pädagogik Kommunik turwissenschaften und Information Na Fächer Berufsfeldbezogene Fächer Berufsfeldbezogene Fächer Berufsfeldbezogene Profilspezifisches Profilspezifisches Profilspezifisches Integrationsfach: Integrationsfach: Integrationsfach: en und – Bewegung und Gesundheit – Pädagogik – Medi Kommunikation erkulturelle Integriertes Projekt – Medien und – Int unikation Nachhaltigkeit Kommunikation Komm tritts- – Rhetorik und Auftritts- Biologie – Rhetorik und Auf z kompetenz kompeten ches oder Französisch Chemie Integriertes musis liches sozialwissenschaft Projekt alten Französische Physik Bildnerisches Gest Kommunikation2 ormatik Musik Englisch Inf ommunikation 2 Ethik und Kultur Chor 1 Englische K alten Medien und Gestaltung Vorbereitung Bildnerisches Gest uritätspraktikum, oder Musik Fachmat g Studienvorbereitun tes musisches oder Biologie Integrier liches sozialwissenschaft Projekt kt Kommu- Integriertes Proje mation nikation und Infor chreiben Journalistisches S Vorbereitung tikum, Fachmaturitätsprak g Studienvorbereitun ote zu einem Drittel im Fach Musik 1 Anrechnung der N ote zu einem Viertel in das entsprechende Sprachfach 2 Anrechnung der N