414.253.811

Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften 16

(vom 29. Januar 2009)1

Präambel

Die Hochschulleitung, gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 20083 , beschliesst:

A. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 die Bachelorstudiengänge des Departements Wirtschaft, Management und Recht.

Art. 2 Anhang

Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zu den angebotenen Vertiefungen, zur Studienform und den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.

Art. 3 Studiengänge und Vertiefungen

Die ZHAW bietet am Departement Wirtschaft, Management und Recht die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an.16

Der Studiengang Betriebsökonomie kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:22

  1. a. Banking and Finance,

  2. b. 17 Behavioral Design,

  3. c. Financial Management,

  4. d. General Management,

  5. e. Human Centered Organization, gement, f. 23 Insurance Mana

  6. g. Marketing, gement. h. Politics and Mana rtschaftsinformatik kann in den folgenden 3 Der Studiengang Wi führt werden: Vertiefungen durchge ion Systems, a. Business Informat

  7. b. Data Science.

Art. 4 Studienform

Die Bachelorstudiengänge können als Vollzeit- und als Teilzeitstudium geführt werden.13

Ein Wechsel vom Vollzeitstudium ins Teilzeitstudium und umgekehrt ist erst nach bestandenem Assessment möglich.

Art. 5 Anrechnung von ECTS- Credits10

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits10 werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.

Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.

Art. 6

11

Art. 7 Wiederholung von Modulen

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.

B. Zulassung zum Studium

Art. 8 Aufnahmeprüfung

Nicht prüfungsfrei zugelassene Studienanwärterinnen und Studienanwärter müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Das Departement Wirtschaft, Management und Recht der ZHAW stützt sich dabei auf die Vorgaben des Berufsmaturitätsreglements des Kantons Zürich vom8. September 20142 .7

Die Einzelheiten zur Aufnahmeprüfung werden im Anhang geregelt.

Art. 9 Endgültige Abweisung

7 1 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem Studiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium im inhaltlich entsprechenden Studiengang verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studienleitung. 2 Personen, die in den Studiengängen Angewandtes Recht oder Wirtschaftsrecht endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum jeweils anderen Studiengang verweigert.18

C. Assessmentstufe

Art. 10 Umfang

Die ersten zwei Semester im Vollzeitstudium und die ersten drei Semester im Teilzeitstudium bilden die Assessmentstufe.

Die Assessmentstufe umfasst 60 ECTS-Credits 10 .

Art. 11 Modulgruppe

Die Assessmentstufe bildet eine Modulgruppe. Zur Berechnung der Modulgruppennote werden die Modulnoten nach ECTS-Credits10 gewichtet.

Nicht bestandene Module der Assessmentstufe können nur nach Nichtbestehen des gesamten Assessments wiederholt werden.

Art. 12 Wechsel der Vertiefung

Ein Wechsel der Vertiefung während des Assessments ist nicht möglich.

Wer das Assessment in einer Vertiefung nicht besteht, kann für die Wiederholung in eine andere Vertiefung wechseln. Das Assessment in einem Studiengang darf insgesamt einmal wiederholt werden.13

Art. 13 Abschluss

Das Assessment ist bestanden, wenn

  1. a. die Module gemäss Anhang absolviert sind,

  2. b. keine Modulnote1 und keine Modulbewertung «nicht bestanden» erzielt wurde,

  3. c. 240 ECTS-Notenpunkte erreicht wurden,

  4. d. höchstens 12 Minus-ECTS-Notenpunkte erreicht wurden.

ECTS-Notenpunkte errechnen sich aus der Modulnote multipliziert mit der Anzahl ECTS-Credits10 des Moduls.

Minus-ECTS-Notenpunkte errechnen sich aus der Differenz zwischen einer ungenügenden Note und der Note4,0, multipliziert mit der Anzahl ECTS-Credits10 des Moduls.

Cità en

D. Hauptstudium

Art. 14 Zulassung zum Hauptstudium

Der Beginn des Hauptstudiums in einer Vertiefung setzt das Bestehen des Assessments in der jeweiligen Vertiefung voraus.

Art. 15 Modulgruppe können nur nach Ni

13 1 Das Hauptstudium bildet in der Regel eine Modulgruppe. Zur Berechnung der Note des Hauptstudiums werden die Modulnoten nach ECTS-Credits gewichtet. 2 Die Studiengänge können in den Anhängen einzelne Module bestimmen, die nicht zur Modulgruppe gehören und deshalb zwingend bestanden sein müssen. Module der Modulgruppe des Hauptstudiums 3 Nicht bestandene chtbestehen des gesamten Hauptstudiums wiederholt werden.

Cità en

Art. 16 Wechsel der Vertiefung

Ein Wechsel der Vertiefung nach Beginn des Hauptstudiums richtet sich sinngemäss nach § 18 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 20083 .

Art. 17 Abschluss

Das Hauptstudium ist bestanden, wenn

  1. a. die Module gemäss Anhang absolviert sind,

  2. b. keine Modulnote1 und keine Modulbewertung «nicht bestanden» erzielt wurde,

  3. c. 480 ECTS-Notenpunkte erreicht wurden,

  4. d. höchstens 18 Minus-ECTS-Notenpunkte erreicht wurden,

  5. e. 12 die nicht zur Modulgruppe gehörenden Module bestanden sind.

Die Berechnung der ECTS-Notenpunkte und der Minus-ECTS- Notenpunkte richtet sich nach § 13 Abs. 2 und 3.

Cità en

E. Prüfungen und andere Leistungsnachweise

Art. 18 Expertinnen und Experten

Mündliche Prüfungen werden von einer oder einem Dozierenden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten abgenommen.7

Als Expertinnen und Experten werden Dozierende der ZHAW eingesetzt. Die Studienleitung kann Ausnahmen bewilligen.

Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.13

Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der oder dem prüfenden Dozierenden zu.

Art. 19 Bachelorarbeit10

Mit der Bachelorarbeit kann im Vollzeitstudium ab dem dritten Semester des Hauptstudiums, im Teilzeitstudium ab dem vierten Semester des Hauptstudiums begonnen werden. Der Anhang bestimmt den genauen Zeitpunkt.13

Die Studienleitung kann Ausnahmen bewilligen.

Art. 20

11

F. Studienabschluss und Bachelordiplom

Art. 21 Bestehensvoraussetzungen

Das Bachelordiplom wird erteilt, wenn

  1. a. das Assessment und das Hauptstudium bestanden sind,

  2. b. die Bachelorarbeit bestanden ist.

  3. c. . . .14

Art. 22 Abschlussnote a. allgemein

20 Die Abschlussnote setzt sich aus den Modulnoten der Pflicht- und der gemäss Anhang relevanten Wahlpflichtmodule im Assessment und im Hauptstudium zusammen. Die Modulnoten werden nach ECTS- Credits gewichtet.

Art. 22a9 b. ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen20

Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.

Die Studienleitung regelt,

  1. a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,

  2. b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.

Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.

Art. 23 Titel

19 Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln abgeschlossen:

  1. a. Bachelor of Science ZHAW in Angewandtem Recht,

  2. b. Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung],

  3. c. Bachelor of Science ZHAW in International Management,

  4. d. Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung],

  5. e. Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsrecht.

G. Schlussbestimmungen

Art. 24 Genehmigung und Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am1. Juni 2009 in Kraft.

Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom8. Juni 2006.

H. Übergangsbestimmungen

Art. 25 Allgemein

Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2009/ 2010 aufgenommen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.

Art. 26 Studierende im Assessment

Studierende im Vollzeitstudium, die im Herbstsemester 2009/2010 das Assessment einmal nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach dieser Studienordnung.

Studierende im Teilzeitstudium, die im Frühlingssemester 2010 das Assessment einmal nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach dieser Studienordnung. Die Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom8. Juni 2006 bleibt im dritten Semester der Assessmentstufe (Herbstsemester 2009/2010) anwendbar.

Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

Art. 27 Studierende im Hauptstudium

Studierende, die im Herbstsemester 2009/2010 das Hauptstudium beginnen oder bereits einen Teil des Hauptstudiums abgelegt haben, setzen das Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung der Zürcher Hochschule Winterthur vom8. Juni 2006 fort.

Studierende im Vollzeitstudium, die bis Ende Frühlingssemester 2012 und Studierende im Teilzeitstudium, die bis Ende Frühlingssemester 2013 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt.

Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen.

I. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 12. Juli 2011 4

Art. 28 Allgemein

4 Studierende, die ihr Studium im Studiengang Betriebsökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology begonnen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.

Art. 29 Studierende im Assessment

4 1 Studierende, die das Assessment im Studiengang Betriebsökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment im Studiengang Wirtschaftsinformatik. 2 Bereits erbrachte Leistungen werden vollumfänglich angerechnet.

Art. 30 Studierende im Hauptstudium

4 Studierende im Hauptstudium des Studiengangs Betriebsökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology schliessen ihr Studium mit dem Titel «Bachelor of Science ZFH in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Business Information Technology» ab.

J. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 3. November 2016 6

Art. 31 Allgemein

6 Studierende, die ihr Studium im Studiengang Betriebsökonomie mit Vertiefung in International Management begonnen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.

Art. 32 Studierende im Assessment

6 1 Studierende, die das Assessment im Studiengang Betriebsökonomie mit Vertiefung in International Management nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment im Studiengang International Management. 2 Bereits erbrachte Leistungen werden vollumfänglich angerechnet.

Art. 33 Studierende im Hauptstudium

6 Studierende im Hauptstudium des Studiengangs Betriebsökonomie mit Vertiefung in International Management schliessen ihr Studium mit dem Titel «Bachelor of Science ZFH in Betriebsökonomie mit Vertiefung in International Management» ab.

K. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 20. August 2020 12

Art. 34 Allgemein

12 Studierende, die ihr Studium im Studiengang Wirtschaftsinformatik begonnen haben, unterstehen den nachfolgenden Übergangsbestimmungen.

Art. 35 Studierende im Assessment

12 1 Studierende im Vollzeitstudium, die im Frühlingssemester 2021 das Assessment nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment nach der Regelung gemäss der Änderung vom20. August 2020. 2 Studierende im Teilzeitstudium, die im Herbstsemester 2021/2022 das Assessment nicht bestanden haben, wiederholen das Assessment in einer Vertiefung des Studiengangs Wirtschaftsinformatik. 3 Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

Art. 36 Studierende im Hauptstudium

19 1 Studierende, die ab dem Frühlingssemester 2022 mit dem Hauptstudium beginnen, wählen eine der Vertiefungsrichtungen. Sie schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung]» ab. 2 Die Studierenden, die das Hauptstudium noch ohne Vertiefung begonnen haben, schliessen bis Ende des Frühlingssemesters 2024 mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik» ab. Danach schliessen sie mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsinformatik mit Vertiefung in Business Information Systems» ab.

L. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 2. Juni 2022 18

Art. 37 Studierende im Studiengang Betriebs- «Baökonomie, Vertiefung Accounting, Controlling, Auditing

18 1 Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Accounting, Controlling, Auditing, die das Studium bis Ende Frühlingssemester 2026 erfolgreich beendet haben, schliessen mit dem Titel chelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Accounting, Controlling, Auditing» ab. 2 Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Financial Management» ab. 3 Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

M. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 1. Juni 2023 21

Art. 38 Studierende im Studiengang Betriebsof ökonomie, Vertiefung Economics and Politics

21 1 Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Economics and Politics, die das Studium bis Ende Frühlingssemester 2027 erfolgreich beendet haben, schliessen mit dem Titel «Bachelor Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Economics and Politics» ab. 2 Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Politics and Management» ab. 3 Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind.

N. Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 19. August 2024 23

Art. 39 Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Risk and Insurance

23 1 Studierende im Studiengang Betriebsökonomie, Vertiefung Risk and Insurance, die vor dem Herbstsemester 2025/2026 mit dem Studium begonnen und das Studium bis Ende des Frühlingssemesters 2028 erfolgreich beendet haben, schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Risk and Insurance» ab. 2 Alle anderen Studierenden schliessen mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Betriebsökonomie mit Vertiefung in Insurance Management» ab. 3 Der Anhang legt fest, welche bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden und welche neu zu erbringen sind. Anhang 24 zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Angewandtes Recht, Betriebsökonomie, International Management, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.