Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

Eheschutz

Rubrum

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Geschäfts-Nr.: LE250012-O/U vereinigt mit Geschäfts-Nr. LE250010-O

Mitwirkend: Oberrichter lic. iur. A. Huizinga, Vorsitzender, die Oberrichterinnen lic. iur. B. Schärer und lic. iur. N. Jeker sowie Gerichtsschreiber MLaw D. Valsangiacomo

Beschluss vom 7. Mai 2025

in Sachen

Gesuchsgegner und Berufungskläger

vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____,

gegen

Gesuchstellerin und Berufungsbeklagte

vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____,

betreffend Eheschutz

Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichts im summarischen Verfahren am Bezirksgericht Pfäffikon vom 20. Januar 2025 (EE230025-H)

Dispositiv

1.

Das vorliegende Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE250012-O wird mit dem Berufungsverfahren Geschäfts-Nr. LE250010-O vereinigt, unter dieser Nummer weitergeführt und als dadurch erledigt abgeschrieben.

2.

Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein, sowie an die I. Zivilkammer zu den Akten des Berufungsverfahrens LE250010-O und an die Obergerichtskasse zur Umbuchung des Kostenvorschusses.

Zürich, 7. Mai 2025

Obergericht des Kantons Zürich I. Zivilkammer

Der Gerichtsschreiber:

MLaw D. Valsangiacomo

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