Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1032/2020

Verordnung über die Top Level Domain ".zuerich", Neuerlass

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Oktober 2020

1032. Verordnung über die Top Level Domain «.zuerich», Erlass

Erwägungen

I. Die Volkswirtschaftsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 15. Oktober 2020 über den Erlass einer Verordnung über die Top Level Domain «.zuerich». Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und beschliesst die Verordnung (siehe ABl 2020-11-06). II. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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