RRB Nr. 1109/2021
Strassen, Erlenbach, 17 Seestrasse, Strasseninstandsetzung, Projektfestsetzung, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Oktober 2021
1109. Strassen (Erlenbach, 17 Seestrasse, Zollerstrasse bis Grenze Herrliberg, Strasseninstandsetzung, Projektfestsetzung und zusätzliche Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Mit Verfügung des Tiefbauamtes (TBAV) Nr. 1024/2019 wurde eine Ausgabe von Fr. 200 000 zur Instandsetzung der Rohranlage für die Lichtsignalanlage und die öffentliche Beleuchtung der Seestrasse in Erlenbach bewilligt. Diese Arbeiten bilden Teil der vorliegenden umfassenden Instandsetzung, wurden aber bereits ausgeführt, weil die Werke am Zürichsee ihre Versorgungsleitungen 2019 sanieren mussten. Das Tiefbauamt hat diese Baustelle genutzt, um die vorgenannten Arbeiten auszuführen. Die Seestrasse in der Gemeinde Erlenbach zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 17 geführt. Auf dem Abschnitt Zollerstrasse bis Grenze Herrliberg ist sie in einem schlechten Zustand. Die Fahrbahn weist Spurrinnen, Risse, Ausbrüche sowie defekte Abschlüsse auf und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden. Sodann sollen die Fahrspurbreiten angepasst und im Abschnitt Seestrasse km 32.960–33.430 ein beidseitiger Radstreifen von rund 1,8 m Breite markiert werden. Für die Fussgängerinnen und Fussgänger werden drei neue Fussgängerschutzinseln im Bereich Seeweg, Islersteig (Winkel) und Mariahalden erstellt. Die Personenunterführung Winkelstrasse bleibt erhalten und geht nach der Sanierung ins Eigentum der Gemeinde über. Der Kanton entschädigt die Gemeinde, in der Höhe der eingesparten Abbruchkosten, mit Fr. 78 000. Die heute quer zur Seestrasse angeordneten Parkplätze im Bereich Mariahalden werden aus Sicherheitsgründen umgestaltet und neu längs zur Fahrbahn auf dem Trottoir markiert. Der seeseitige Fussweg wird zukünftig dem See entlanggeführt. Im Weiteren wird die Strassenentwässerung angepasst. Es sollen neue Strassenentwässerungsleitungen verlegt werden, die unabhängig vom öffentlichen Abwassernetz der Gemeinde Erlenbach sind. Sämtliche Schlammsammler werden ersetzt und für den Einsatz von Filtersäcken vergrössert. Bei der Personenunterführung Höhe Seestrasse (zwischen Winkel und Mariahalden) wird die Abflussmenge des Tobelbachs erhöht und der marode Betondurchlass Schipfbach durch vorfabrizierte Betonrechteckprofile ersetzt.
Das Tiefbauamt des Kantons Zürich sieht im Einvernehmen mit der Gemeinde Erlenbach folgende Massnahmen vor: – Fahrbahninstandsetzung (neue Binder- und Deckschicht); – Anpassung der Fahrspurbreiten; – beidseitig durchmarkierter Radstreifen im Abschnitt Seestrasse km 32.960–33.430 von rund 1,8 m Breite; – Umbau der Parkplätze im Bereich Mariahalden; – Neubau von drei Fussgängermittelinseln im Bereich Seeweg, Islersteig (Winkel) und Mariahalden; – Erneuerung und Anpassung der öffentlichen Beleuchtung; – Anpassen der Strassenentwässerung / Neubau einer eigenständigen Strassenentwässerungsleitung; – Ersatz sämtlicher Schlammsammler und Vergrösserung für den Einsatz von Filtersäcken; – Erhöhung Abflussgerinne Tobelbach bei Personenunterführung Höhe Seestrasse; – Ersatz Betonrechteckdurchlass Schipfbach Höhe Seestrasse; – Erstellen Verbindungstrassee LWL BSA mit zwei Kunststoffrohren PE 120 mm und den entsprechenden Zwischenschächten; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Gleichzeitig mit der Strasseninstandsetzung nimmt die Gemeinde Erlenbach Erneuerungen an den Kanalisations- und Werkleitungen vor. Die Gemeinde Erlenbach hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) anlässlich einer Besprechung mit dem Tiefbauamt vom 14. Juni 2021 zugestimmt. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf eine öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung/Einwendungsverfahren, nach § 13 StrG verzichtet werden konnte.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 18. Juni bis 19. Juli 2021. Innerhalb der Auflagefrist wurden drei Einsprachen eingereicht, die projektbezogene Begehren enthielten. Mit den Einsprechenden konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die jeweilige Zustimmung liegt mit der Unterzeichnung des Anpassungsprotokolls vor, womit auch die Einsprachen zurückgezogen wurden. Diese sind als erledigt abgeschrieben worden.
C. Zusätzliche Ausgaben Die Kosten des Projekts setzen sich gemäss Finanzplan vom 2. September 2021 wie folgt zusammen: Ausgabenbewilligung Zusätzliche Gesamte TBAV Nr. 1024/2019 Ausgabe Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Bauarbeiten 200 000 1 910 000 2 110 000 Nebenarbeiten 400 000 400 000 Technische Arbeiten 240 000 240 000 Total 200 000 2 550 000 2 750 000 Gemäss Kostenzusammenstellung vom 2. September 2021 belaufen sich die gesamten Kosten auf Fr. 2 750 000. Für die Verwirklichung des Vorhabens wird zur Ausgabenbewilligung gemäss TBAV Nr. 1024/2019 eine zusätzliche gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 2 550 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40315), erforderlich. Der gesamte Betrag ist im Budget 2021 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 450 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Anpassung der Fahrspurbreiten, das Markieren von Radstreifen, den Umbau von Parkplätzen sowie den Neubau von drei Fussgängermittelinseln an der 17 Seestrasse, Gemeinde Erlenbach, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung wird zur Ausgabenbewilligung gemäss TBAV Nr. 1024/2019 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 2 550 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 750 000.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2018)
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an den Gemeinderat Erlenbach, Seestrasse 59, 8703 Erlenbach (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli