Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1127/2014

Elekronische Umzugsmeldung. E-Governmentprojekt, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2014

1127. Elektronische Umzugsmeldung (E-Government Projekt, Genehmigung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Meldepflicht für Weg-, Zu- oder Umzug via Internet wahrnehmen zu können, ist eine von der Bevölkerung am meisten gewünschte E- Government-Leistung. Gemäss Umsetzungsplan zur E-Government- Strategie des Kantons Zürich 2013–2016 (RRB Nr. 333/2013) soll es Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons ermöglicht werden, ihren Umzug flächendeckend und in Übereinstimmung mit der Zielsetzung des priorisierten Vorhabens A1.12 von E-Government Schweiz elektronisch melden zu können. E-Government Schweiz liess 2012–2013 im Rahmen des Projekts A1.12 den Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) ein Fach- und ein Lösungskonzept zur elektronischen Meldung und Abwicklung von Adressänderung, Wegzug und Zuzug («eUmzugCH») erarbeiten. Gestützt auf diese Konzepte, erstellte die Stabstelle E-Government (SE) mit dem Gemeindeamt (GAZ) sowie Gemeindevertretungen im Rahmen der Zusammenarbeitsorganisation E-Government Kanton und Gemeinden «egovpartner.zh.ch» (RRB Nr. 1092/2012) eine Machbarkeitsstudie für ein Umsetzungsprojekt «eUmzugZH» im Kanton. Die Machbarkeitsstudie belegt die organisatorische und technische Umsetzbarkeit des anspruchsvollen Vorhabens unter Berücksichtigung der bestehenden Konzepte und Standards. Es handelt sich um ein anspruchsvolles Projekt mit zahlreichen Beteiligten auf Kantons- und Gemeindeebene. Durch deren frühen Einbezug geniesst das Projekt breite Unterstützung. Die Gemeinden bleiben grundsätzlich für das Meldewesen zuständig. Der Fachrat und der Steuerungsausschuss von egovpartner.zh.ch unterstützen das Projekt «eUmzugZH».

B. Lösungsansatz Um die Zielsetzung einer koordinierten, flächendeckenden Ausbreitung zu erreichen, soll für die elektronische Abwicklung eine gemeinsame technische Lösung umgesetzt werden. Diese Lösung soll den Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen, mittels einer zentral bereitgestellten Online-Anwendung elektronische Weg- bzw. Zuzugsmeldungen zu erstellen. Die Einwohnerkontrollanwendungen aller Hersteller sollen diese Meldungen gemäss den Standards von A1.12 automatisiert verarbeiten können. Aus technischer Sicht werden den Meldepflichtigen sämtliche Funktionen zentral auf der kantonalen Transaktionsplattform ZHservices (RRB Nr. 765/2011) bereitgestellt. Über standardisierte Datenschnittstellen, die durch die Fachgruppe Meldewesen des Vereins eCH verwaltet werden, werden die Transaktionsdaten in den bestehenden elektronischen Meldefluss zwischen den betroffenen Einwohnerkontrollen integriert. Kompatibilität und Interoperabilität mit den Ansätzen anderer Lösungsanbieter sowie den Lösungen anderer Kantone sind über die standardisierten Datenschnittstellen gewährleistet. Die Vollzugsverantwortung im Meldewesen liegt weiterhin bei den Gemeinden. Die Beteiligung der Gemeinden an der elektronischen Wegzugs- und Zuzugsmeldung ist zum heutigen Zeitpunkt freiwillig, jedoch für den Erfolg des Vorhabens wichtig. Die Gemeinden sind gemeinsam mit ihren Softwareanbietern für die Anbindung ihrer Einwohnerkontrollanwendungen an die Online-Anwendung «eUmzugZH» auf ZHservices verantwortlich.

C. Ziele und Nutzen Das Meldeverfahren vereinfacht sich für die meldepflichtigen Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich deutlich: Die Meldepflichtigen melden ihren Wegzug, Zuzug oder Umzug in einem medienbruchfreien Prozess und unabhängig von Öffnungszeiten der Einwohnerkontrollen. Die Einwohnerkontrollen profitieren von einer verbesserten Datenqualität, einem effizienten Prozess und werden von den Normfällen entlastet. Der Nutzen stellt sich bei einer grossen Beteiligung vor allem bevölkerungsreicher Gemeinden ein. Die Gemeinden und Lösungslieferanten haben mehrfach ihre Unterstützung für das Vorhaben bekundet. Die Stadt Zürich hat ihre Mitarbeit bereits zugesichert. Für Lösungslieferanten dürfte es zudem interessant sein, in Lösungen zu investieren, die sich schweizweit verbreiten lassen. Gemeinden können mit der gemeinsamen Lösung ihr Dienstleistungsangebot spürbar verbessern. Mit der Transaktionsplattform ZHservices kann eine bestehende kantonale Infrastruktur genutzt werden. Der erfahrungsmäss anfänglich hohe Abstimmungsaufwand bei der organisationsübergreifenden Umsetzung von E-Government-Angeboten kann dadurch verringert und die Ausbreitung beschleunigt werden. Mit dem gemeinsamen Vorgehen kann auch die Abstimmung mit dem priorisierten Vorhaben A1.12 von E-Government Schweiz bzw. mit der dafür federführenden Organisation (VSED) sichergestellt werden.

D. Umsetzung und Termine Mit der Machbarkeitsstudie wurde die Initialisierungsphase abgeschlossen. In der Umsetzungsphase wird das Projekt unter der Koleitung des GAZ und der SE geführt. Das GAZ wird die fachliche Projektleitung der Erstellung der Verbundlösung «eUmzugZH» übernehmen und in der Betriebsphase die fachliche Betriebsorganisation bereitstellen. Die SE wird die systemtechnischen, zentralen Elemente der Verbundlösung «eUmzugZH» in Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie den Systemanbietern der Einwohnerkontrollanwendungen auf ZHservices aufbauen. Das Projektteam wird daher auch aus Vertretungen interessierter Gemeinden und Städte sowie Vertretungen der Anbieter von Einwohnerkontrollanwendungen bestehen. Eine koordinierte Umsetzung unter Beteiligung aller Interessengruppen ist damit sichergestellt. Die Verbundlösung «eUmzugZH» soll 2015 unter Einbezug von Pilotgemeinden aufgebaut und ab 2016 schrittweise in den weiteren Zürcher Gemeinden angewendet werden. Die dafür erforderlichen Festlegungen der Standards seitens A1.12 werden Anfang 2015 erwartet. Die Termine werden über das nationale Vorhaben «A1.12 eUmzugCH» mit den Projekten anderer Kantone koordiniert.

E. Finanzierung Für den Aufbau der zentralen, durchgängigen Lösung ist gemäss Machbarkeitsstudie mit einmaligen Ausgaben von Fr. 600 000 beim Kanton zu rechnen. Die Lösungsanbieter der Einwohnerkontrollsysteme bzw. die Gemeinden tragen die Aufwendungen für Systemanpassungen (Zugriff- Schnittstellen) und für die spezifische Erweiterung der eCH-Meldestandards. Für die spätere Betriebsphase entstehen voraussichtlich wiederkehrende Kosten von Fr. 200 000 pro Jahr für Betrieb, Wartung und technische Unterstützung des zentral bereitgestellten Online-Angebots. Hinzu kommen jährlich geschätzte Fr. 100 000 für Personalkosten im GAZ für die fachliche Unterstützung der elektronischen Umzugsmeldung. Die einmaligen Kosten während der Umsetzungsphase 2015 tragen die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern gemeinsam. Im Sinne einer Anschubfinanzierung leistet die Staatskanzlei einen Beitrag von Fr. 300 000. Die SE übernimmt für die einmaligen Ausgaben die finanzielle Abwicklung, da in der Umsetzungsphase vorwiegend Ausgaben für systemtechnische Aufgaben erforderlich sind. Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf zum Budget 2015 und KEF 2015–2018, Planjahre 2016–2018, eingestellt.

Auf Antrag der Staatskanzlei und der Direktion der Justiz und des Innern

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern werden mit der Umsetzung des Projekts «eUmzugZH» beauftragt.

II. Die Gemeinden werden eingeladen, sich am Projekt zu beteiligen.

III. Mitteilung an die Gemeinden des Kantons Zürich sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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