RRB Nr. 1149/2017
Strassen, Bauma, 15 Steg-/Gublenstrasse, ausgangs Lipperschwändi bis innerorts Bauma, km 18.400 - 21.460, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Dezember 2017
1149. Strassen (Bauma, 15 Steg-/Gublenstrasse, ausgangs
Erwägungen
Lipperschwändi bis innerorts Bauma, km 18.400–21.460, Strasseninstandsetzung; Ausgabenbewilligung) Die Steg-/Gublenstrasse im Abschnitt zwischen ausgangs Lipperschwändi bis innerorts Bauma wurde Mitte der 60er-Jahre ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde in den 80er- und 90er-Jahren der Deckbelag in Etappen ersetzt. Die Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist mittlere bis starke Spurrinnen sowie örtliche Verformungen auf. Zudem sind viele Längs- und Querrisse sowie Belagsflicke vorhanden. Zur Erhaltung der noch intakten Belagsschichten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts wird auf den Teilstücken km 18.400–20.800 und km 21.050–21.460 der bestehende Belag 11 cm abgefräst und neu eine Binder- und Deckschicht eingebaut (8+3 cm). Im Teilstück km 20.800–21.050 wird der Belag vollständig ersetzt und eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht eingebaut (7+8+3 cm). Auch die Fundationsschicht muss ersetzt werden. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind neu zu erstellen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert und die Fahrbahnränder örtlich verstärkt. Im Zuge der Instandsetzung wird die bestehende Verkehrsmessstelle Nr. 2891 verschoben und erneuert. Der Bachdurchlass Nr. 297-04 und die Personenunterführung Nr. 297-02 müssen mit einer Abdichtung versehen werden. Zudem wird die bestehende Strassenbeleuchtung den gültigen Standards angepasst (Leuchtenwechsel). Mit der Strasseninstandsetzung werden überdies sämtliche Gehwege und der Rad-/ Gehweg (reg. Route Nr. 53) in den Abschnitten km 18.400–18.500 und km 20.200–20.850 instand gesetzt. Die Gemeinde Bauma ersetzt gleichzeitig die Wasserleitung im Bereich ausgangs Seewadel. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2018 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 17. November 2017 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Erwerb von Grund und Rechte 5 000 Bauarbeiten 4 800 000 Nebenarbeiten 490 000 Technische Arbeiten 205 000 Total 5 500 000
Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 5 500 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30593), zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Entwurf zum Budget 2018 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 15 Steg-/Gublenstrasse, Gemeinde Bauma, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 500 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 17. November 2017)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi