RRB Nr. 1165/2018
Sozialamt, Asylbereich: Leistungsverträge für Durchgangszentren, Rückkehrzentren und MNA-Strukturen, Vergabe, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2018
1165. Sozialamt, Asylbereich: Leistungsverträge für Durchgangszentren, Rückkehrzentren und MNA-Strukturen (gebundene Ausgabe und Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Aufnahme und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich ist eine Verbundaufgabe, die von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam erfüllt wird. Der Bund weist Personen aus dem Asylbereich den Kantonen nach einem Verteilschlüssel zu, der gestützt auf die Einwohnerzahl festgesetzt wird. Der Kanton Zürich wendet seit Jahren ein Zweiphasensystem an. In einer ersten Phase, die in der Regel vier Monate dauert, werden die dem Kanton Zürich zugewiesenen Personen in Kollektivunterkünften des Kantons (Durchgangszentren) untergebracht. In dieser Zeit werden sie mit den Gepflogenheiten des Lebens im Kanton vertraut gemacht. Anschliessend erfolgt die Verteilung auf die Gemeinden gemäss einer von der Sicherheitsdirektion festgelegten Aufnahmequote. Minderjährige unbegleitete Kinder und Jugendliche aus dem Asyl- und Ausländer bereich (MNA) werden vom Kanton grundsätzlich in gesonderten Strukturen untergebracht, in denen sie in der Regel bis zu ihrer Volljährigkeit betreut werden, ehe sie einer Gemeinde zugewiesen werden. Für Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich, welche die Schweiz verlassen müssen und deshalb lediglich Anspruch auf Nothilfeleistungen haben, ist der Kanton zuständig. Die Ausrichtung von Nothilfeleistungen erfolgt in der Regel in kantonalen Rückkehrzentren. Nach Art. 80a des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31) kann der Kanton die Erfüllung seiner Aufgaben ganz oder teilweise Dritten übertragen, wobei diese über keine hoheitlichen Befugnisse verfügen. Von dieser Übertragungskompetenz macht der Kanton bereits seit Jahren Gebrauch. Die laufende Neustrukturierung des Asylbereichs auf Bundesebene bringt Änderungen mit sich, die eine Neuvergabe der bisherigen Leistungsverträge betreffend den Betrieb von Durchgangszentren, MNA- Strukturen und Rückkehrzentren bedingt.
B. Submission Das Kantonale Sozialamt hat im August 2018 eine Ausschreibung in folgenden drei Losen durchgeführt: 1. Betrieb von Durchgangszentren 2. Betrieb von Rückkehrzentren und eines Durchgangszentrums 3. Betrieb von MNA-Strukturen Die Anzahl der zu betreuenden Personen in den einzelnen Unterkünften eines Dienstleistungserbringers kann stark schwanken und hängt unter anderem von der Anzahl der neu gestellten Asylgesuche ab. Es besteht kein Anspruch auf den Betrieb einer Mindest- oder Höchstanzahl von Unterkünften. Der Dienstleistungserbringer muss zwingend in der Lage sein, schnell auf solche Schwankungen zu reagieren. Im Los 1 und im Los 2 werden die zur Auftragserfüllung notwendigen Liegenschaften vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Im Los 3 hat der Anbieter die Liegenschaften selber bereitzustellen. Es wird pro Los ein fünfjähriger Rahmenvertrag abgeschlossen (2019– 2023), der die Grundsätze der Leistungserbringung und -abgeltung regelt. Gestützt auf diesen Rahmenvertrag werden für jede zu betreibende Unterkunft Einzelverträge abgeschlossen, in denen die unterkunftsspezifischen Details geregelt werden. Bei zusammenhängenden Unterkünften kann ein Einzelvertrag ausnahmsweise auch mehr als eine Liegenschaft umfassen. Für die Lose 1 und 2 reichten die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) und die ORS Service AG (ORS) je ein Angebot ein. Für Los 3 reichte einzig die AOZ ein Angebot ein. Die Eignungskriterien und die zwingenden Anforderungen werden von beiden Anbieterinnen erfüllt. Aufgrund der Bewertung sollen gestützt auf § 33 der Submissionsverordnung (LS 720.11) folgende Zuschläge erteilt werden: – Los 1 an die AOZ gemäss Offerte vom 10. Oktober 2018 zu Fr. 28 257 925 – Los 2 an die ORS gemäss Offerte vom 10. Oktober 2018 zu Fr. 33 602 544 – Los 3 an die AOZ gemäss Offerte vom 10. Oktober 2018 zu Fr. 54 997 250 Die Kosten für die drei Lose setzen sich aus unterschiedlichen Pauschalansätzen zusammen, die mit verschiedenen Platz- und Personenzahlen multipliziert wurden. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Bestand bzw. der tatsächlichen Auslastung ab. Die Auftragnehmerinnen haben keinen Anspruch auf ein festes Auftragsvolumen. Insgesamt ist festzustellen, dass die Ausschreibung beim vorgesehenen Dienstleistungsbezug im Vergleich zum bisherigen Betrieb zu einem besseren Preis- Leistungs-Verhältnis führen wird.
C. Finanzierung Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. Art. 27 f. AsylG sowie § 5a Sozialhilfegesetz, LS 851.1) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Gemäss dem Submissionsergebnis ist bei einer 100-prozentigen Auslastung mit Bruttoaufwendungen von höchstens Fr. 116 857 719 für die fünfjährige Vertragsdauer zu rechnen. Der notwendige Betrag ist im Budgetentwurf 2019 und im KEF 2019–2022 enthalten. Die Globalpauschalen, die der Kanton Zürich vom Bund gestützt auf Art. 88 ff. AsylG erhält, decken grundsätzlich die Aufwendungen. Bei einer vergleichbaren Auslastung wie in der Vergangenheit ist mit tieferen Ausgaben von jährlich rund 1 Mio. Franken zu rechnen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den fünfjährigen Betrieb von Durchgangszentren, von Rückkehrzentren und von MNA-Strukturen wird eine gebundene Bruttoausgabe von höchstens Fr. 116 857 719 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt.
II. Der Dienstleistungsauftrag für den Betrieb von Durchgangszentren (Los 1) wird gemäss Angebot vom 10. Oktober 2018 in Abhängigkeit von der Auslastung bis höchstens Fr. 28 257 925 an die Asyl-Organisation Zürich, Zürich, vergeben.
III. Der Dienstleistungsauftrag für den Betrieb von Rückkehrzentren und eines Durchgangszentrums (Los 2) wird gemäss Angebot vom 10. Oktober 2018 in Abhängigkeit von der Auslastung bis höchstens Fr. 33 602 544 an die ORS Service AG, Zürich, vergeben.
IV. Der Dienstleistungsauftrag für den Betrieb von Strukturen für unbegleitete Minderjährige aus dem Asyl- und Ausländerbereich (Los 3) wird gemäss Angebot vom 10. Oktober 2018 in Abhängigkeit von der Auslastung bis höchstens Fr. 54 997 250 an die Asyl-Organisation Zürich, Zürich, vergeben.
V. Die Sicherheitsdirektion (Sozialamt) wird ermächtigt, mit der Asyl- Organisation Zürich, Zürich, und mit der ORS Service AG, Zürich, fünfjährige Rahmenverträge und Einzelverträge gemäss den Erwägungen abzuschliessen.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli