Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1174/2015

Universität Zürich, Irchel, Y50, Instandsetzung Parkhaus, Projektierung, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2015

1174. Universität Zürich, Irchel, Y50, Instandsetzung Parkhaus (Erhöhung Projektierungskredit)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Parkhaus Y50 im Campus Irchel wurde 1983 erstellt. Seit der Erstellung wurde es zwar unterhalten, aber nie umfassend instand gesetzt. Bei den Instandhaltungsmassnahmen 2002 wurden nur absolut notwendige Massnahmen an der Beleuchtung, den Kasseneinrichtungen sowie den Video- und Sprinkleranlagen durchgeführt. Auslöser für die Instandsetzung war der Umstand, dass für einzelne Anlagen mittelfristig keine Ersatzteile mehr geliefert werden können. 2011 wurde aufgrund von Begehungen mit der Feuerpolizei deutlich, dass im Bereich der Brandschutzanlagen ein dringender Erneuerungsbedarf besteht. Insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Brandschutztore und der Sprinkleranlage entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Für die Instandsetzung der Sprinkleranlage wurde gemäss der kantonalen Gebäudeversicherung eine Frist bis längstens zum 31. Dezember 2016 gewährt. Eine Bauzustandsanalyse zeigte offensichtliche Schadstellen am Gebäude (z. B. Abplatzungen, Korrosion der Armierung, defekte Dilatationen) auf. Eine ergänzende Untersuchung der Statik und Erdbebensicherheit weist zudem einen erheblichen Verbesserungsbedarf im Bereich der Durchstanzsicherheit der Stützen aus. Auf der Grundlage der beim Projektbeginn vorliegenden Grobanalysen wurde von der Universität und dem Hochbauamt ein ungefährer Kostenrahmen von Fr. 8 500 000 ermittelt. Im Vordergrund standen in erster Linie der Ersatz der gebäudetechnischen Anlagen sowie die Gewährleistung der Personensicherheit. Um das tatsächliche Ausmass der erwähnten statischen Mängel festzustellen, wurde in einem Planerwahlverfahren ein Generalplaner bestimmt. Die Ergebnisse der umfassenden Zustandsanalyse im Rahmen des Vorprojekts machten deutlich, dass der Umfang der notwendigen Massnahmen grösser ist, als ursprünglich angenommen. Zusätzliche Abklärungen mit der Feuerpolizei haben ferner aufgezeigt, dass die Anfor- derungen hinsichtlich der Personensicherheit und des Feuerschutzes nur durch eine umfassende Überarbeitung des Brandschutzkonzepts sicherzustellen sind. Das Parkhaus muss zwingend einer umfassenden Instandsetzung unterzogen werden. Ausgehend von den Abklärungen zur Statik und unter Berücksichtigung eines weitestgehenden Ersatzes der technischen Anlagen werden Massnahmen geplant, die einen den Sicherheitsanforderungen entsprechenden und wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten. Dabei

soll die Funktionstüchtigkeit des Parkhauses im Vordergrund stehen.

B. Projekt Seit dem 26. Juni 2015 liegt die Vorprojektdokumentation vor, aus der sich die Massnahmen ergeben, die in der Projektierungsphase detaillierter geprüft werden sollen: – Brandschutz: Anpassung der Brandabschnitte und der Fluchtwege an die feuerpolizeilichen Vorschriften, Ersatz der Sprinkleranlage gemäss Auflage der kantonalen Gebäudeversicherung, Erstellung einer Rauchabzugsanlage, Ersatz der Brandschutztore, Anpassung der Anlagen für Brandfall und Personensicherheit an den aktuellen Stand der Technik (Fluchtwegbeleuchtung, Notbeleuchtung, Evakuationsanlage), Ersatz der Sprinkleranlage, Überprüfung und gegebenenfalls Ersatz der Gaswarninstallationen. – Statik: Ertüchtigung der Tragsicherheit: Stützenkopfverstärkungen zur Gewährleistung der Durchstanzsicherheit, Betonsanierung nach Schädigungsgrad an Decken und Wänden, Korrosionsschutzmassnahmen an freigelegter Bewehrung, Reprofilierung von Abplatzungen, Instandsetzung der Dilatationsfugen und der Gebäudeabdichtung. – Elektrik: Anpassung der Steuerung der Notstromversorgung und der Hoch- und Mittelspannungsanlage an die geltenden Vorschriften, Ersatz der Brandmeldeanlage (Zentrale und Apparate), Ersatz der Beleuchtung (Einsatz von energiesparender LED-Technologie), Anpassung der Notbeleuchtung. – Übriges: Ersatz des Kassensystems mit Zutrittsbarrieren, Installation eines Parkleitsystems, Ersatz der Videoüberwachungsanlage, Behebung von Schäden an Fahrbahnbelägen und Markierungen, gestalterische Massnahme bei der Wegführung mittels Farbgebung und Massnahmen der Signaletik, Überarbeitung der Sanitäranlagen, Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes.

C. Finanzielles Mit Verfügung vom 22. April 2015 bewilligte die Bildungsdirektion für die Projektierung der Instandsetzung des Parkhauses Irchel eine gebundene Ausgabe von Fr. 940 000. Dieser Betrag wurde aufgrund einer frühen Grobkostenschätzung errechnet. Gemäss aktueller Kostenschätzung (+/–15%) vom 26. Juni 2015 liegen die Kosten für die Umsetzung bei rund Fr. 23 900 000. Da sich die Bausumme erhöht hat, sind auch die Projektierungskosten entsprechend anzupassen. Der benötigte Projektierungskredit beträgt neu insgesamt Fr. 1 790 000. Die Projektierungskosten setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle1: Baukostenplan (BKP) BKP Arbeitsgattung Kosten bereits bewilligt Kosten neu in Franken in Franken 2 Honorare 713 000 1 463 000 5 Baunebenkosten 71 000 146 000 6 Reserve (10%) 156 000 181 000 2–6 Total (einschliesslich MWSt) 940 000 1 790 000 Für die Phase Projektierung ist zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 22. April 2015 von Fr. 940 000 eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 850 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt neu Fr. 1 790 000. Es handelt sich gemäss §§ 36 lit. b, 37 Abs. 2 lit. b CRG und § 38 Abs. 3 FCV um eine gebundene Ausgabe. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion. Das Vorhaben ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2016–2019 mit insgesamt Fr. 7 300 000 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Phase Projektierung mit Erstellung des Kostenvoranschlags und der Projektdokumentation zur Instandsetzung des Parkhauses Irchel wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 22. April 2015 von Fr. 940 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 850 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt neu Fr. 1 790 000.

II. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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