RRB Nr. 1183/2013
Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2013, 5. Serie
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2013
1183. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2013, 5. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 10 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten dieses Gesamtbetrages sind im laufenden Jahr Beiträge von insgesamt Fr. 9 047 400 bewilligt worden. Da mit RRB Nr. 1503/2007 zugunsten der Staatskanzlei (Konto «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») jährlich ein Beitrag von Fr. 200 000 bewilligt wird, stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2013 somit insgesamt noch Fr. 744 600 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 5. Serie 2013 die folgenden Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds:
Erwägungen
1. Publikation «Zürcher Frauenleben» Bereich Bildung Gesuchstellende Limmat Verlag, Zürich: Der 1975 gegründete Organisation Verlag veröffentlicht Sachbücher zu historischen und politischen Themen sowie literarische Werke. Projektrahmen Der Verlag veröffentlicht eine Reihe mit Frauenbiografien. Jeder Band enthält ausschliesslich Biografien aus einem Kanton und soll dadurch ein Stück weit auch die jeweilige Kantonsgeschichte spiegeln. Die Bände Luzern, St. Gallen, Wallis und Zug sind bereits erschienen. Nun soll der Band Zürich erscheinen. Projektinhalt Anhand von 16 Zürcher Frauenporträts werden Ereignisse, Entwicklungen und Lebensgefühl dargestellt. Die Porträts beruhen auf ausführlichen Interviews. Die Lebensbilder sollen gut lesbar, historisch genau, facettenreich und alltagsnahe sein. Schwarzweiss-Fotos ergänzen die Texte. Das Buch umfasst rund 280 Seiten mit 40 Abbildungen. Geplant ist eine Auflage von 3700 Exemplaren. Der voraussichtliche Verkaufspreis beträgt Fr. 38.
Kosten Fr. 136 500 Gewünschter Betrag Fr. 40 000 Übrige Finanzierung Aus dem Verkauf werden Fr. 59 797 erwartet. Die Wohngemeinden der zu porträtierenden Frauen wurden um einen Beitrag ersucht. Zugesagt sind bis anhin Fr. 3500. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Publikation weist einen inhaltlichen Bezug zum Kanton Zürich auf und dürfte einem grossen Leserinteresse entsprechen. Bewilligter Betrag Fr. 40 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass der Kanton zehn Belegexemplare erhält.
2. Projekt «Opfer von Frauenhandel als Langzeitklientinnen», Follow-up Bereich Soziales Gesuchstellende Verein Frauenhandel und Frauenmigration Organisation (FIZ). Der Verein bezweckt, vom Frauenhandel Betroffene (in erster Linie gewaltbetroffene Migrantinnen mit prekärem Aufenthaltsstatus) zu beraten und zu begleiten. Zudem informiert der Verein die Öffentlichkeit über die Probleme des Frauenhandels und der Frauenmigration. Seine Beratungsstelle in Zürich erhält einen jährlichen Staatsbeitrag von Fr. 100 000. Projektrahmen Unter der Bezeichnung Makasi bietet der Verein FIZ seit sechs Jahren ein Kriseninterventions- und Opferschutzprogramm an. Es ist das einzige seiner Art in der Schweiz und wird deshalb von Opfern aus der ganzen Schweiz in Anspruch genommen. Es besteht aus einer Beratung (in der Regel über sechs Monate) und dem Suchen/Planen einer Anschlusslösung. Dieses Programm soll mit einem Ergänzungsprogramm (Makasi Follow-up) erweitert werden.
Projektinhalt Das Ergänzungsprogramm umfasst gezielte Unterstützungsleistungen (z. B. Schliessen von schulischen Lücken, Integration in die Arbeitswelt), die dazu dienen, eine längerfristige soziale Stabilisierung zu bewirken und den Klientinnen dadurch zu helfen, selbstständig zu leben. Noch verfügt der Bund über keine Rechtsgrundlage, aufgrund der er sich finanziell an Makasi Follow-up beteiligen könnte. Für Makasi Follow-up können keine Opferhilfegelder eingesetzt werden. Der Verein ersucht um eine Starthilfe, um die erforderlichen Strukturen und die notwendigen Beratungskapazitäten aufzubauen und auszutesten. Kosten bis Ende 2016 Fr. 990 000 Gewünschter Betrag Fr. 450 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins FIZ beträgt Fr. 67 500. Von den anderen Deutschschweizer Kantonen werden aufgrund der Tatortstatistik 2011 insgesamt Fr. 180 000 erwartet. Der Zürcher Anteil beträgt Fr. 742 500, wovon die Stadt Zürich Fr. 292 500 übernimmt. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind und aufgrund ihrer prekären Situation und einer Traumatisierung über die opferhilferechtliche Unterstützung hinaus ein soziales Angebot benötigen, ist Makasi Follow-up sehr geeignet. Für die Umsetzung müssen jedoch die erforderlichen Strukturen geschaffen, die notwendigen Beratungskapazitäten bereit- und die Evaluation sichergestellt werden. Bewilligter Betrag Fr. 450 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass der Verein FIZ der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion jährlich Bericht über das Makasi Folgeprogramm erstattet.
3. Baumarkt der Stiftung Chance Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Chance: Die Stiftung wurde 1995 von Organisation den Verbänden der Gemeindepräsidenten und der Gemeindeschreiber des Kantons Zürich zusammen mit der Zürcher Kantonalbank gegründet. Sie bietet unter anderem Integrationsmassnahmen für Stellensuchende und Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger in den ersten Arbeitsmarkt an. Projektrahmen Die Stiftung beabsichtigt, in einem ehemaligen Fabrikareal in Zürich-Oerlikon einen neuen Betrieb unter der Bezeichnung «Betrieb Bau- Teile» einzurichten. Dort sollen in Prüfstellen und Werkstätten Bauteile zur Wiederverwendung instand gestellt oder fachgerecht rezykliert werden. In den Betrieb integriert wird zudem eine Wäscherei, die bisher an einem anderen Standort arbeitete. Bei Vollbelegung können rund 35 bis 50 Angestellte und Betreuerinnen und Betreuer sowie 60 bis 80 Teilnehmende auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt beschäftigt und begleitet werden. Projektinhalt Für den Aufbau dieses Standortes müssen eine Werkstatt mit Fabrikationsräumen, ein Empfangsbereich mit Besprechungsräumen, ein Verkaufs- und Abhollager, ein Bewerbungsfoyer sowie die Wäscherei eingerichtet werden. Hinzu kommen Büro- und Schulungsräume sowie Garderoben und ein Aufenthaltsraum. Kosten Fr. 868 700 Gewünschter Betrag Fr. 476 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 392 700. Darin eingeschlossen sind Beiträge der Gemeinden für die Beschäftigung der Stellensuchenden. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden.
Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Ein Grossteil der Gemeinden im Kanton Zürich nutzt das Angebot der Stiftung Chance und meldet Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger für Projekte der Stiftung. Mit dem neuen Angebot an handwerklichen Stellen können die Bedürfnisse der Gemeinden noch besser abgedeckt werden. Das Vorhaben erfüllt eine wichtige Funktion in der Arbeitsintegration und stiftet einen grossen sozialen, volkswirtschaftlichen und ökologischen Nutzen. Das Vorhaben wirkt sich auch positiv auf die Sozialausgaben der öffentlichen Hand aus. Allerdings wünscht die Stiftung vom Kanton einen Beitrag, der mehr als der Hälfte der veranschlagten Gesamtkosten entspricht. Darin enthalten sind auch grosse Beträge für Verbrauchsmaterial, Schulung und Betrieb, die nicht als Investitionskosten zu werten sind. Zudem erhält die Stiftung Beiträge der Volkswirtschaftsdirektion, sodass sicherzustellen ist, dass es zu keiner Doppelsubventionierung kommt. Aufgrund dieser Situation ist eine Kürzung des nachgesuchten Betrages auf Fr. 221 000 angezeigt. Bewilligter Betrag Fr. 221 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Fr. 100 000 können nach Beginn der Bauarbeiten ausbezahlt werden. Die Auszahlung des Restbetrages erfolgt nach Vorliegen der Schlussabrechnung. Diese Abrechnung ist mit der Schlussabrechnung abzugleichen, welche die Stiftung dem Amt für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen der Beitragsgewährung gemäss AVIG einzureichen hat. – Sollte das Amt für Wirtschaft und Arbeit mit der Schlussabrechnung eine Doppelfinanzierung feststellen, wird es der Stiftung die doppelt abgerechneten Kosten abziehen.
4. Pilotvorhaben «unabhängige Beschwerde- und Vermittlungsstelle für psychisch erkrankte Menschen» Bereich Gesundheit Gesuchstellende Stiftung Pro Mente Sana: Die Stiftung setzt sich Organisation ein für Anliegen von psychisch erkrankten Menschen. Sie bietet Beratung, vielfältige Informationen und Möglichkeiten zur Diskussion zwischen Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten an. Projektrahmen In den psychiatrischen Einrichtungen stehen den Patientinnen und Patienten bei Unzufriedenheit die interne Aufsichtsbeschwerde oder der Rechtsweg zur Verfügung. Zudem können sie sich an die kantonale Ombudsstelle wenden. Jedoch fehlt es an einer unabhängigen, niederschwelligen und externen Anlaufstelle als Alternative. Mit einem Pilotprojekt sollen die rechtlichen Möglichkeiten der Patientinnen und Patienten erweitert werden. Projektinhalt Ziel des einjährigen Pilotvorhabens ist der Aufbau einer Beschwerde- und Vermittlungsstelle für Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen. Im Laufe des Pilotversuches soll die neue Beratungsstelle allen Psychiatrieregionen des Kantons Zürich zur Verfügung stehen. Nach Ablauf der Pilotphase wird eine Evaluation durchgeführt. Aufgrund des Schlussberichtes wird auch entschieden, ob das Beratungs- und Vermittlungsangebot weitergeführt wird. Kosten Fr. 130 000 Gewünschter Betrag Fr. 33 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 25 000. Die Regionale Psychiatriekommission Zürich beteiligt sich mit Fr. 54 000, die Regionale Psychiatriekommission Horgen/Affoltern mit Fr. 18 000. Der Restbetrag soll durch Dritte gedeckt werden.
Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die neu geschaffene Beschwerde- und Vermittlungsstelle schliesst eine Lücke im Angebot. Patientinnen und Patienten sollen sich auch an unabhängige Fachpersonen richten könnten, die mit den ambulanten und stationären psychiatrischen Einrichtungen vertraut sind und beratende Unterstützung niederschwellig anbieten können. Dieses Angebot vermag die öffentliche Hand wirkungsvoll zu entlasten. Aufgrund des grossen Vermögens der Stiftung ist eine Kürzung des Beitrages angezeigt. Bewilligter Betrag Fr. 25 000
5. Herstellung eines Museumsführers Bereich Kultur Gesuchstellende Verein muse-um-zürich: Der Verein ist ein Netz- Organisation werk von 73 Museen der Region Zürich. Seine Hauptziele bestehen in der Zusammenarbeit unter den Museen sowie einer nachhaltigen Positionierung der Museen im Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebot. Projektrahmen Seit der Gründung 2006 tritt der Verein ausschliesslich über das Internet an die Öffentlichkeit. So erreicht er aber nicht alle möglichen Zielgruppen. Deshalb hat der Verein sich entschlossen, einen gedruckten Museumsführer herauszugeben. Projektinhalt In knapper, übersichtlicher Broschürenform werden die 73 Museen vorgestellt. Neben einem kurzen Beschrieb zum Sammlungsangebot des Museums werden die Leserinnen und Leser mit Piktogrammen über Verpflegungsmöglichkeiten, Führungen, Behindertengerechtigkeit, Erreichbarkeit usw. orientiert. Die Auflage beträgt 35 000 Exemplare in einem Umfang von etwa 80 Seiten. Kosten Fr. 30 000 Gewünschter Betrag Fr. 8 000
Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 8000. Die Zürcher Kantonalbank hat einen Beitrag von Fr. 10 000 geleistet, von dritter Seite wurden Fr. 4000 beigesteuert. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es handelt sich um ein sinnvolles Produkt mit grosser Breitenwirkung. Bewilligter Betrag Fr. 8000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass dem Kanton 55 Gratisexemplare zugestellt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000): in Franken 1. Limmat Verlag 40 000 Druckkostenbeitrag 2. Verein Frauenhandel und Frauenmigration 450 000 Projektbeitrag 3. Stiftung Chance 221 000 Investitionsbeitrag 4. Stiftung Pro Mente Sana 25 000 Beitrag an Pilotvorhaben 5. Verein muse-um-zürich 8 000 Druckkostenbeitrag Total 744 000
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi