Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1191/2021

Strassen Ellikon an der Thur, 502 Andelfingerstrasse, Huebackerstrasse bis Kreuzung Rickenbacher-/Uesslingerstrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021

1191. Strassen (Ellikon a. d. Th., 502 Andelfingerstrasse,

Erwägungen

Huebackerstrasse bis Kreuzung Rickenbacher-/Uesslingerstrasse, km 11.420–11.780, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Andelfingerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Ellikon a. d. Th. zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 502 geführt. Die 502 Andelfingerstrasse im Abschnitt Huebackerstrasse bis Kreuzung Rickenbacher-/Uesslingerstrasse wurde 1960 ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde 1991/1992 die Trag- und Deckschicht erneuert. Die Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist Verdrückungen auf. Zudem sind Risse und viele Belagsflicke vorhanden. Zur Erhaltung des noch intakten Strassenunterbaus und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf der gesamten Strecke der bestehende Belag abgefräst und durch eine neue Binder- und Deckschicht ersetzt. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind neu zu erstellen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert und die Fahrbahnränder örtlich verstärkt. Mit der Strasseninstandsetzung werden die Beläge des Gehweges gesamtheitlich erneuert. Zudem wird ausgangs Ellikon a. d. Th. eine neue Verkehrsmessstelle gebaut. Im Zuge der Instandsetzung wird die bestehende Strassenbeleuchtung den geltenden Standards angepasst. Gleichzeitig überprüfen und erweitern die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich ihr Versorgungsnetz und die Gemeinde Ellikon a. d. Th. erneuert einige Abschnitte der Wasserleitung. Die Absprache und Koordination mit der Gemeinde, dem Verkehrsbetrieb und allen Werkeigentümerinnen und Werkeigentümern hat stattgefunden. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 4. Oktober 2021 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 860 000 Nebenarbeiten 250 000 Technische Arbeiten 130 000 Total 1 240 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 240 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30667), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2022 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 502 Andelfingerstrasse in der Gemeinde Ellikon a. d. Th. wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 240 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2021; der Erlass wurde am 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

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