RRB Nr. 1197/2021
Strassen Ossingen/Stammheim, 352 Steiner-/Hauptstrasse, Bahnübergang Ossingen bis vor Einmündung Guntalingen, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021
1197. Strassen (Ossingen/Stammheim, 352 Steiner-/Hauptstrasse,
Erwägungen
Bahnübergang Ossingen bis vor Einmündung Guntalingen, km 3.800–6.800, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Steiner-/Hauptstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Ossingen und Stammheim zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 352 geführt. Die 352 Steiner-/Hauptstrasse im Abschnitt Bahnübergang Ossingen bis vor der Einmündung Guntalingen wurde Ende der 70er-Jahre ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde 1991 (Abschnitt Ossingen bis Gisenhard) bzw. 1996 (Abschnitt Gisenhard bis Einmündung Guntalingen) eine Deckbelagserneuerung ausgeführt. Die Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist teilweise Risse auf. Zudem sind örtlich Verformungen und Belagsflicke vorhanden. Zur Erhaltung des noch intakten Strassenunterbaus und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf den Teilstücken km 3.800–5.000 und km 5.400–6.800 der bestehende Belag abgefräst und durch eine neue Binder- und Deckschicht ersetzt. Im Teilstück km 5.000–5.400 wird die bestehende Strasse mit einem Dünnschichtbelag überzogen. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind zu ersetzen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert und die Fahrbahnränder örtlich verstärkt. Zudem wird der Gehweg zwischen Ossingen und Gisenhard erneuert und die Strassenbeleuchtung im Ortsteil Löberen den geltenden Standards angepasst. Im Zuge der Instandsetzung wird in Gisenhard die bestehende Verkehrsmessstelle ausgebaut. Die Absprache und Koordination mit den Gemeinden und allen Werkeigentümerinnen und Werkeigentümern hat stattgefunden. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 7. Oktober 2021 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 3 860 000 Nebenarbeiten 310 000 Technische Arbeiten 190 000 Total 4 360 000
Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 4 360 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30624), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2022 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 352 Steiner-/Hauptstrasse in den Gemeinden Ossingen und Stammheim wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 360 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli