RRB Nr. 1225/2023
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für die Region Eshkol in Israel
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Oktober 2023
1225. Gemeinnütziger Fonds (Soforthilfe für die Region Eshkol in Israel)
Erwägungen
1. Formelles Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Übersteigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksamkeit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Gestützt auf § 5 Abs. 1 lit. f VGF kann von den Voraussetzungen gemäss § 6 Abs. 1 lit. b LFG abgewichen werden für Wiederaufbauvorhaben nach grossen Schadenereignissen in anderen Kantonen und im Ausland (sogenannte Soforthilfe). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2023 bereits Beiträge von insgesamt Fr. 18 705 500 bewilligt (RRB Nrn. 187/2023, 376/ 2023, 656/2023, 816/2023, 817/2023, 1022/2023, 1125/2023 und 1126/2023), wovon zwei Beiträge in der Höhe von 9,5 Mio. Franken noch der Genehmigung des Kantonsrates bedürfen.
2. Soforthilfe für die Region Eshkol in Israel Bei den verheerenden terroristischen Angriffen der Hamas auf israelische Zivilpersonen am Samstag, 7. Oktober 2023, wurde besonders die Region Eshkol, die eine lange Grenze zum Gaza-Streifen aufweist, stark getroffen. In verschiedenen Kibbuzim und Moschawim (genossenschaftlich organisierte Landwirtschaftssiedlungen) wurden Hunderte von Einwohnerinnen und Einwohnern ermordet, verletzt oder entführt. Die Überlebenden mussten in anderen Orten unterkommen. Durch bewusste Zer- störung durch die Terroristen und die anschliessenden Kämpfe mit den israelischen Sicherheitskräften kam es auch zu grossen Beschädigungen an den Wohnhäusern und Betrieben. Die Infrastruktur der betroffenen Dörfer ist praktisch zerstört. Durch die finanzielle Unterstützung durch den Kanton Zürich kann in erster Linie den überlebenden Bewohnerinnen und Bewohnern der Region ermöglicht werden, unterzukommen und sich zu ernähren. Zudem können ihre Häuser und Betriebe wieder aufgebaut und erneut landwirtschaftliche Produkte produziert werden. Da die Region für die Landwirtschaftsproduktion Israels eine herausragende Rolle spielt (Anteil von rund 60% der Produktion des Landes von frischen Früchten und Gemüse), profitiert letztlich die gesamte Bevölkerung des Landes vom schnellen Wiederaufbau der landwirtschaftlichen Betriebe. Mit der Unterstützung setzt der Kanton ein starkes Zeichen der Solidarität mit den Opfern eines der schlimmsten und brutalsten Terroranschläge der neueren Geschichte. Damit leistet der Kanton Zürich sehr rasch Soforthilfe für eine betroffene Region und setzt sich damit gegen Terror und für Frieden ein.
3. Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds an die Stiftung Ha’Amuta Lekidum Toshvei Hevel Eshkol (The Association for the Advancement of the Eshkol residents) Die Stiftung Ha’Amuta Lekidum Toshvei Hevel Eshkol (The Association for the Advancement of the Eshkol residents) wurde 2007 gegründet, um für die Bewohnerinnen und Bewohner der südlichen Peripherie Israels die Lebensqualität zu verbessern und die Dienstleistungen zu erweitern, wobei der Schwerpunkt auf den Siedlungen des Gaza-Umschlags im Grenzdreieck von Israel, Gaza und Ägypten liegt. Die Stiftung befasst sich ständig mit den Bedürfnissen in der Region und arbeitet daran, eine Verlagerung der Bevölkerung weg von den teuren, überfüllten Städten zu fördern und junge Familien zum Leben in der Negev-Wüste zu bewegen. Sie fördert, entwickelt und betreibt eine breite Palette von Programmen in den Bereichen Trauma/Resilienz, Bildung, Wohlfahrt, Seniorinnen und Senioren, Sicherheit sowie Kunst, Kultur und Sport. Das Projekt wurde dem Kanton Zürich vom Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG), dem Dachverband der jüdischen Gemeinden in der Schweiz mit Sitz in Zürich, vermittelt. Die Empfehlung für das Projekt lief über die israelische Botschaft in Bern und das israelische Aussenministerium. Der SIG konnte sich überzeugen, dass das Projekt seriös ist und die zertifizierte Stiftung, welche die Mittel beschafft, professionell arbeitet. Über die Entwicklung des Projektes wird der Kanton Zürich laufend informiert werden.
Die Betroffenen dieser humanitären Krise sollen mit einem Soforthilfebeitrag von Fr. 500 000 an die Stiftung Ha’Amuta Lekidum Toshvei Hevel Eshkol (The Association for the Advancement of the Eshkol residents) unterstützt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stiftung Ha’Amuta Lekidum Toshvei Hevel Eshkol (The Association for the Advancement of the Eshkol residents) wird für die Soforthilfe und den Wiederaufbau in den betroffenen Orten in der Region Eshkol in Israel ein Beitrag von Fr. 500 000 aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt.
II. Die Gewährung erfolgt unter der Auflage, dass die Empfängerin geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, trifft, sowie unter der Bedingung, dass die Empfängerin der Fondsverwaltung die Erfüllung der Auflage zusichert.
III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, den Beitrag gemäss Dispositiv I unter Berücksichtigung der Auflage und der Bedingung gemäss Dispositiv II auszubezahlen.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Stiftung Ha’Amuta Lekidum Toshvei Hevel Eshkol (The Association for the Advancement of the Eshkol residents) (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli