Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1231/2020

Lotteriefondsgesetz, Inkraftsetzung; Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds, Neuerlass; Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, Änderung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2020

1231. Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020, Inkraftsetzung

Erwägungen

Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds, Erlass Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, Änderung

I. Die Finanzdirektion unterbreitet einen Antrag vom 2. Dezember 2020 über a) die Inkraftsetzung des Lotteriefondsgesetzes vom 2. November 2020, b) den Erlass einer Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds, c) eine Änderung der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung. Der Regierungsrat beschliesst die Inkraftsetzung, die Verordnung und die Verordnungsänderung (siehe ABl 2020-12-18). II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cità en