Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1258/2025

Strassen, Otelfingen, 297 Landstrasse, Lauetbach bis Haafweg, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Dezember 2025

1258. Strassen (Otelfingen, 297 Landstrasse, Lauetbach

Erwägungen

bis Haafweg, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe) Die Landstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Otelfingen zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 297 geführt. Sie weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 14 900 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 7% auf. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Landstrasse auf dem Teilstück Lauetbach bis Haafweg (km 2,700–3,350) instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt weist Längs-, Quer- und Netzrisse auf und ist ausgemagert. Der bestehende Belag entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss vollständig ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird im ganzen Perimeter die Trag-, Binder- und Deckschicht ersetzt. Die bestehende Strassenentwässerung, die bisher über eine Kanalisation in einen Vorfluter erfolgt, entspricht nicht mehr den geltenden Normen. Stattdessen wird eine normkonforme, lokale Versickerung mittels Tiefbeeten umgesetzt. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen werden Schacht- und Rohranlagen für die Lichtwellenleiter-Verbindung Furttal erstellt. Für die Fahrbahninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 12. November 2025 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 10 000 Bauarbeiten 2 300 000 Nebenarbeiten 180 000 Technische Arbeiten 250 000 Total 2 740 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 2 740 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10421), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2026 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 297 Landstrasse in der Gemeinde Otelfingen wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 740 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli