RRB Nr. 1262/2020
Strassen, Höri, 355 Wehntalerstrasse, Kreisel Neeracher Ried bis Wehntalerstrasse 59, Fahrbahninstandsetzung, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2020
1262. Strassen (Höri, 355 Wehntalerstrasse, Kreisel Neeracher Ried
Erwägungen
bis Wehntalerstrasse 59, km 4.550–5.870, Fahrbahninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 355 Wehntalerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Höri ist Bestandteil der Hauptverkehrsstrasse zwischen Dielsdorf und Bülach und weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 12 550 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 3% auf. Die Wehntalerstrasse zwischen dem Kreisel Neeracher Ried und Wehntalerstrasse 59 muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt ist versprödet, ausgemagert und weist im ganzen Bereich Längs-, Quer- und Netzrisse und zunehmend Verformungen auf. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird der bestehende Asphalt im ganzen Perimeter entfernt und durch eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht ersetzt. Die Fundationsschicht wird teilweise erneuert. Die gesamte Strassenentwässerung liegt im Bereich der Störfallvorsorge. Das Konzept wird dahingehend angepasst, dass beim Einlauf in das Fliessgewässer Schieber eingebaut werden, die bei Eintritt eines Störfalles Gefahrenstoffe zurückhalten können. Die Randabschlüsse werden teilweise erneuert. Die Bushaltestelle Oberhöri wird hindernisfrei ausgebaut. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden zwei Fussgängerschutzinseln gebaut. Gleichzeitig wird die Brücke über die Glatt saniert und der vorhandene Unfallschwerpunkt entschärft. Das vorliegende Projekt überschneidet sich örtlich und in Bezug auf die auszuführenden Arbeiten mit dem mit Verfügung des Tiefbauamtes vom 13. März 2019 (TBAV Nr. 980/2019) festgesetzten Projekt zum Bau einer Fussgängerschutzinsel, der Verbreiterung der Fahrbahn, der Anpassung der Strassenentwässerung und der Anpassung der öffentlichen Beleuchtung. Die entsprechenden Arbeiten sollen deshalb gemeinsam vergeben und ausgeführt werden.
Für die sämtlichen anfallenden Arbeiten ist gemäss Finanzplan vom 11. November 2020 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 6 000 Bauarbeiten 3 864 000 Nebenarbeiten 235 000 Technische Arbeiten 468 000 Total 4 573 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 4 573 0000 zu bewilligen, wovon Fr. 4 284 000 als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) in die Erfolgsrechnung und Fr. 289 000 als neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 CRG in die Investitionsrechnung zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, aufzunehmen sind. Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten und in der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 4 573 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 94% 4 284 000 4 284 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (federführend) Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 4% 179 000 179 000 Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 2% 110 000 110 000 Fussgängeranlagen Total 100% 4 284 000 289 000 4 573 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 980/2019 bewilligte Ausgabe von Fr. 334 000 enthalten. Diese ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Soweit in der Verfügung das Projekt für die oben erwähnten Massnahmen festgesetzt wird, ist sie allerdings in Kraft zu belassen. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84U-10374, Gemeinde Höri, 355 Wehntalerstrasse, aufzunehmen.
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 8400. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 62% 179 000 700 2,5% 4 500 Fussgängeranlagen 38% 110 000 400 2,5% 2 800 Zwischentotal 1 100 7 300 Total 100% 289 000 8 400 Der Betrag ist im Budget 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 355 Wehntalerstrasse, Gemeinde Höri, werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 284 000 zulasten der Erfolgsrechnung und eine neue Ausgabe von Fr. 289 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 4 573 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
III. Dispositiv II und III der Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 980/2019 werden aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli