RRB Nr. 1268/2025
Dringliches Postulat Alan David Sangines, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Humanitäre Soforthilfe zur Behandlung von verletzten Kindern aus Gaza, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 357/2025
Sitzung vom 3. Dezember 2025
1268. Dringliches Postulat (Humanitäre Soforthilfe zur Behandlung
Erwägungen
von verletzten Kindern aus Gaza) Kantonsrat Alan David Sangines, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 10. November 2025 folgendes dringliche Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, im Rahmen seiner Finanzkompetenzen einen Unterstützungsbeitrag für humanitäre Soforthilfe zur Behandlung von verletzten Kindern aus Gaza in der Höhe von Fr. 1 000 000.– zu sprechen. Er kann diese Mittel dem Gemeinnützigen Fonds entnehmen oder aus anderen Quellen, die ihm als geeignet erscheinen. Begründung: Am 29. Oktober 2025 hat der Regierungsrat bekannt gegeben, dass er sich an der vom Bund koordinierten Aktion zur Behandlung von ungefähr 20 verletzten Kindern aus Gaza in der Schweiz nicht beteiligen will. Der Regierungsrat begründet dies unter anderem damit, dass die WHO eine Liste mit rund 4000 verletzten oder erkrankten Kindern aus dem Gazastreifen führe und eine Aufnahme von 20 Kindern einer symbolischen und auch willkürlichen Geste mit begrenzter Wirkung entspreche. So ist der Regierungsrat der Ansicht, dass vor Ort einem deutlich grösseren Personenkreis geholfen werden könne. Es ist unbestritten, dass die medizinische Versorgung für zahlreiche verletzte und kranke Kinder im Gazastreifen nicht durgeführt werden kann. So hält die WHO fest, dass 96% der Gesundheitseinrichtungen in Gaza zerstört seien. Wie Medienberichten zu entnehmen ist, sind viele dieser Kinder in Nachbarländer gebracht worden, wo sie auf medizinische Hilfe warten. Einige Kinder sind derart schwer verletzt, dass sie nicht in weitere Länder zur medizinischen Behandlung transportiert werden können und in den Nachbarstaaten vor Ort behandelt werden müssen. Während andere Kantone bereits einige Kinder bei sich behandelt haben, verweist der Regierungsrat auf die Hilfe vor Ort, um einem deutlich grösseren Personenkreis helfen zu können. Entsprechend soll auch der bevölkerungsreichste und finanzstarke Kanton Zürich einen Beitrag leisten, um mit finanziellen Mitteln in der Region vor Ort die Behandlung von verletzten und kranken Kindern zu ermöglichen. Damit kann der Regierungsrat dazu beitragen, dass dem von ihm genannten grösseren Personenkreis geholfen werden kann.
Begründung der Dringlichkeit: Das Postulat ist dringlich, weil auch nach dem Waffenstillstand die medizinische Versorgung prekär ist und gemäss der WHO rund 4000 verletzte oder kranke Kinder medizinischer Hilfe bzw. Evakuierung bedürfen. Entsprechend sind die finanziellen Mittel rasch zur Verfügung zu stellen, um die baldige Behandlung sicherzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum dringlichen Postulat Alan David Sangines, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat hat mit Medienmitteilung vom 29. Oktober 2025 mitgeteilt, dass er auf eine Beteiligung an der vom Bund geplanten Aufnahme verletzter Kinder und zusätzlicher Begleitpersonen aus dem Gazastreifen verzichtet. Dies erfolgt insbesondere wegen erheblicher Sicherheitsbedenken sowie einer finanziellen Belastung für das kantonale Gesundheits- und Sozialsystem. Gleichzeitig hat er sich dafür ausgesprochen, die verfügbaren Bundesmittel für Hilfeleistungen vor Ort einzusetzen, wodurch einem deutlich grösseren Personenkreis geholfen werden könnte. Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung des Kantons wurde verworfen. An dieser Beurteilung hat sich seither nichts verändert. Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat KR-Nr. 358/2025 betreffend Humanitäre Hilfe für Kinder entgegenzunehmen. Im Rahmen dieses Postulats soll geprüft werden, wie das Anliegen im Rahmen der bestehenden Entwicklungszusammenarbeit aufgenommen werden kann. Diese erfolgt bisher durch Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds. In diesem Zusammenhang ist eine entsprechende Gesamtbeurteilung vorzunehmen und auf vorgängige Einzelmassnahmen zu verzichten. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das dringliche Postulat KR-Nr. 357/2025 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli