Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 6 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1281/2011

Strassen K10, HLS Kloten-Bülach Nord (A51), Massnahmenprojekt, Phase Projektierung, gebundene Ausgabe

Erwägungen

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2011

Massnahmenprojekt) Die Inbetriebnahme der kantonalen Hochleistungsstrasse K10, Kloten bis Bülach Nord, erfolgte Ende 1970 bzw. 1971. Während der rund 40-jährigen Betriebsdauer der K10 wurden an beiden HLS-Abschnitten ausser den erforderlichen Unterhaltsarbeiten und teilweisen Belagssanierungen keine grösseren Instandsetzungsmassnahmen vorgenommen. Mit einer umfassenden Erneuerung soll die Anpassung an die heutigen Anforderungen verwirklicht und die Gebrauchstauglichkeit für eine investitionsfreie Betriebszeit in den nächsten 15 bis 20 Jahren gewährleistet werden. Dabei ist neben der umfassenden Instandsetzung der Fahrbahnen mit allen Anlageteilen und den verschiedenen Bauwerken auch die Lärmsanierung durchzuführen. Für die nun anstehende Phase Projektierung wird durch die Fachingenieure das Massnahmenprojekt erarbeitet. Gemäss Kostenschätzung des Massnahmengrobkonzeptes betragen die Honorarkosten Fr. 5 300 000 (ausschliesslich Mehrwertsteuer, Preisbasis April 2009, Genauigkeit der Kostenermittlung +/–25%). Damit die Dienstleistungen beschafft werden können, ist eine erste Ausgabenbewilligung von Fr. 6 800 000 (einschliesslich Mehrwertsteuer, Preisbasis April 2009) notwendig. Die Kosten gliedern sich wie folgt: in Franken Technische Arbeiten gemäss Kostenschätzung 5 300 000 20% Reserve und Unvorhergesehenes 1 060 000 8% Mehrwertsteuer (gerundet) 440 000 Total einschliesslich Mehrwertsteuer 6 800 000 Für die Verwirklichung der Phase Projektierung ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. d CRG gebundene Ausgabe von Fr. 6 800 000 zulasten der Investitionsrechnung zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung geht dieser Betrag zulasten des Kontos 8400.50111 0000, Erneuerung Staatsstrassen (Objekt 84K-10004). In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1285/2011 bewilligte Ausgabe von Fr. 200 000 enthalten. Die Verfügung ist aufzuheben.

Die Phase Projektierung verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 272 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. % Fr. Erneuerung Staatsstrassen Konto 50111 00000 6 800 000 102 000 2,5 170 000 Zwischentotal 102 000 170 000 Total 6 800 000 272 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84K-10004, K10, HLS Kloten–Bülach Nord, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2011 mit Fr. 600 000 enthalten sowie im Budgetentwurf 2012 mit Fr. 3 000 000 und im KEF 2012–2015 für das Jahr 2013 mit Fr. 3 200 000 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Phase Projektierung Massnahmenprojekt der K10, HLS Kloten–Bülach Nord (A51), wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 6 800 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand April 2009)

III. Die Verfügung Nr. 1285/2011 des Tiefbauamtes wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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