RRB Nr. 1283/2024
Coronapandemie, Abschluss der Unterstützung Selbstständigerwerbender, Einnahmenverzicht und Abrechnung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Dezember 2024
1283. Coronapandemie, Abschluss der Unterstützung Selbstständigerwerbender, Einnahmenverzicht und Abrechnung
Erwägungen
Ausgangslage Mit RRB Nr. 262/2020, Dispositiv IV, hat der Regierungsrat vor dem Hintergrund der damals grassierenden Coronapandemie in Rücksprache mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und der Sozialkonferenz Kanton Zürich (SoKo) beschlossen, Selbstständigerwerbende und Personen in vergleichbarer Lage mit insgesamt 15 Mio. Franken zulasten der Jubiläumsdividende der Zürcher Kantonalbank zu unterstützen. Zugleich wurde die Finanzdirektion mit der raschen und unbürokratischen Umsetzung beauftragt, um den betroffenen Personen rasche Nothilfe zur Vermeidung von Sozialhilfebezügen während der Coronapandemie zukommen zu lassen. Mit Verfügung vom 2. April 2020 legte die Finanzdirektion die administrative Umsetzung über die Gemeinden fest. Diese konnten, anteilig ihrer Bevölkerungszahl per 31. Dezember 2019, bei der Finanzdirektion einen Höchstbetrag beantragen, der sodann vollständig oder anteilmässig sowie zweckgebunden an sie ausgezahlt wurde. In der Verfügung wurde der Kreis der zu unterstützenden Personen festgelegt. Die Auswahl der konkreten Personen sowie die Art der Auszahlung an diese (À-fonds-perdu-Beiträge oder rückzahlbare Darlehen) wurde den Gemeinden überlassen, da diese die lokalen Gegebenheiten am besten kennen. Die Gemeinden wurden zudem verpflichtet, der Finanzdirektion nach Abschluss der Unterstützungsleistung eine Abrechnung zuzustellen, wobei die Anzahl der unterstützten Personen und der Gesamtbetrag der Unterstützung aus kantonalen Mitteln zu melden waren. Nicht verwendete Mittel mussten der Finanzdirektion zurückerstattet werden. Nicht zu melden war hingegen die Art der Auszahlung an die begünstigten Personen. Deshalb kann die Finanzdirektion derzeit nicht beurteilen, in wie vielen Fällen und zu welchem Betrag derzeit noch welche Darlehensbeträge ausstehend sind. Hingegen kann festgestellt werden, dass vom Kreditbetrag von 15 Mio. Franken derzeit 9,006 Mio. Franken verwendet worden sind. Da kaum noch Rückflüsse von nicht verwendeten Unterstützungsbeiträgen von den Gemeinden an die Finanzdirektion erfolgen, soll das Unterstützungsvorhaben per Ende des Geschäftsjahres 2024 abgeschlossen werden.
Der Kantonsrat hat am 1. Juli 2021 über die Verwendung der Jubiläumsdividende 2020 der Zürcher Kantonalbank beschlossen (Vorlage Nr. 5694a). Dabei hat er gemäss Dispositiv II c festgelegt, dass der nicht verwendete Teil der 15 Mio. Franken gemäss RRB Nr. 262/2020, Dispositiv IV, zulasten der Investitionsrechnung und der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, für Projekte zur Aufwertung des Zugangs zu Fliessgewässern, über welche die zuständige Kommission des Kantonsrates vorab zu informieren ist, verwendet werden soll. Mit Abschluss der Unterstützungsleistungen per Ende 2024 dürften dies rund 5,994 Mio. Franken sein.
Abschlussvorgehen Die letzte von den Gemeinden erstellte Abrechnung gilt als Endabrechnung. Es steht den Gemeinden frei, noch ausstehende Darlehen in À-fonds-perdu-Beiträge umzuwandeln oder diese weiterhin zu verwalten. Allfällige Darlehensrückflüsse erfolgen zugunsten des jeweiligen Gemeindehaushalts. Betreibungen von unterstützten Personen sind hingegen ausgeschlossen, wenn die Gemeinde kantonale Mittel aus der ZKB- Jubiläumsdividende 2020 bezogen und aus diesen rückzahlbare Kleinstdarlehen gewährt hat. Ein solches Vorgehen würde dem ursprünglichen Zweck, Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden, entgegenlaufen. Mit diesem Vorgehen verzichtet der Kanton auf Einnahmen aus sehr unwahrscheinlichen künftigen Darlehensrückzahlungen der Begünstigen (Einnahmenverzicht gemäss § 29 Abs. 1 lit. e Finanzcontrollingverordnung [LS 611.2]). Die Höhe der noch ausstehenden Gemeindedarlehen kann nicht quantifiziert werden und soll aus verwaltungsökonomischen Überlegungen und weil es sich um kleine Beträge handelt auch nicht nacherhoben werden. Aufgrund der stark rückläufigen Rückflüsse der Vergangenheit (2021: Fr. 4 300 542.20; 2022: Fr. 84 591.90; 2023: Fr. 49 734.20; 2024: Fr. 13 225.00) wird von einem geschätzten Einnahmenverzicht für die kommenden Jahre von höchstens rund Fr. 20 000 ausgegangen. Das Abschlussvorgehen hat keine präjudizielle Wirkungen auf künftige Unterstützungsprogramme, da die Gemeinden die Möglichkeit haben, die Darlehen weiterhin zu verwalten. Die Finanzdirektion hat alle Gemeinden des Kantons, den GPV, die SoKo, das Kantonale Sozialamt und das Gemeindeamt mit Schreiben vom 16. September 2024 über den geplanten Abschluss der Unterstützungsleistungen für Selbstständigerwerbende informiert und um eine Rückmeldung gebeten, falls sie mit dem vorgesehenen Abschlussvorgehen nicht einverstanden sein sollten.
Im Mitberichtsverfahren hat eine Gemeinde mitgeteilt, dass sie den kantonalen Unterstützungsbeitrag um gemeindeeigene Mittel aufgestockt und aus dem Gesamtbetrag rückzahlbare Darlehen an die betreffenden Personen ausgezahlt habe. Einige Darlehensnehmerinnen und -nehmer hätten diese Darlehen bereits zurückgezahlt, bei weiteren seien die Darlehen noch ausstehend und würden (teilweise über Ratenzahlungsvereinbarungen) von der Gemeinde weiterhin verwaltet. Die Gemeinde wendet ein, dass es im Sinne der Fairness gegenüber den Personen mit zurückerstatteten Darlehen stossend wäre, die noch ausstehenden Darlehen in À-fonds-perdu-Beiträge umzuwandeln. Diesem Anliegen wird entsprochen, indem es den Gemeinden offensteht, noch ausstehende Darlehen in À-fonds-perdu-Beiträge umzuwandeln oder diese weiterhin zu verwalten. Ausgeschlossen sind hingegen Betreibungen von begünstigten Personen durch jene Gemeinden, welche kantonale Unterstützungsbeiträge bezogen und mit diesen rückzahlbare Darlehen gewährt haben.
Kreditabrechnung Die Finanzdirektion erstellt per Ende 2024 eine Kreditabrechnung über voraussichtlich 9,006 Mio. Franken und meldet den Restbetrag der Ausgabenbewilligung von 15 Mio. Franken gemäss der Vorlage 5694a, Dispositiv II c, der Baudirektion zur weiteren Verwendung in Projekten der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, zur Aufwertung des Zugangs zu Fliessgewässern.
Budgetdeckung Die bisher nicht benötigen Unterstützungsleistungen von voraussichtlich 5,994 Mio. Franken sind nicht im Budget 2024, im Budgetentwurf 2025 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025– 2028 enthalten, da keine weiteren Auszahlungen zulasten des Unterstützungsprogramms mehr erfolgen. Sie werden deshalb zur Verwendung in Projekten betreffend die Aufwertung des Zugangs zu Fliessgewässern als unabdingbare Mehrausgabe der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, in den Richtlinienbeschluss zum KEF 2026–2029 aufgenommen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird beauftragt, das Programm zur Covid-19- Unterstützung von Selbstständigerwerbenden oder Personen in vergleichbaren Lagen per Ende des Geschäftsjahres 2024 abzuschliessen.
II. Die letzte von den Gemeinden erstellte Abrechnung zu den kantonalen Unterstützungsleistungen gilt als Endabrechnung. Es steht den Gemeinden frei, noch ausstehende Darlehen in À-fonds-perdu-Beiträge umzuwandeln oder diese weiterhin zu verwalten. Allfällige Darlehensrückflüsse erfolgen zugunsten des jeweiligen Gemeindehaushalts. Betreibungen von unterstützten Personen sind ausgeschlossen, wenn die Gemeinde kantonale Mittel aus der ZKB-Jubiläumsdividende 2020 bezogen und aus diesen rückzahlbare Darlehen gewährt hat.
III. Der mit diesem Abschlussvorgehen verbundene kantonale Einnahmenverzicht von geschätzten rund Fr. 20 000 wird genehmigt.
IV. Die Finanzdirektion wird beauftragt, per Ende 2024 eine Kreditabrechnung der Ausgabenbewilligung von 15 Mio. Franken aus der ZKB- Jubiläumsdividende 2020 (von derzeit Fr. 9 005 960.40) zu erstellen und den nicht verwendeten Anteil (von derzeit Fr. 5 994 039.60) gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 15. November 2021 (Vorlage 5694a, Dispositiv II c) der Baudirektion zur weiteren Verwendung in Projekten der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, für die Aufwertung des Zugangs zu Fliessgewässern zu melden.
V. Mitteilung an den Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich, Hirschengraben 20, 8001 Zürich, die Sozialkonferenz des Kantons Zürich, Räffelstrasse 20, 8045 Zürich, die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Finanzkontrolle, die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion, die Baudirektion und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli