RRB Nr. 1298/2022
Strassen, Lufingen, 556 Bächlistrasse, Zürcherstrasse bis Embracherstrasse, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2022
1298. Strassen (Lufingen, 556 Bächlistrasse, Zürcherstrasse bis
Erwägungen
Embracherstrasse, km 0.000-0.791, Fahrbahninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Bächlistrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Lufingen und Oberembrach zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 556 geführt. Sie weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 2900 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 2,2% auf. Die 556 Bächlistrasse zwischen der Zürcherstrasse und Embracherstrasse muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt weist Längs-, Quer- und Netzrisse auf, ist versprödet und ausgemagert. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf der gesamten Sanierungsstrecke der Belag entfernt und mit einer Trag-, Binder- und Deckschicht erneuert. Es werden die Randabschlüsse ersetzt und lokal die Strassenentwässerung saniert. Zugunsten des angrenzenden Projekts Nr. 84S- 82046 (BGK Zürcherstrasse Lufingen) erfolgt im vorliegenden Projektperimeter die Verlegung von Leerrohren für die geplante Busbevorzugungsanlage. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 31. August 2022 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 505 000 Nebenarbeiten 135 000 Technische Arbeiten 150 000 Total 1 790 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1790 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10443), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2023 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 556 Bächlistrasse in der Gemeinde Lufingen wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 790 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli