Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1325/2025

Berufsbildungskommission, Amtsdauer 2023-2027, Ersatzwahl

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Dezember 2025

1325. Berufsbildungskommission, Amtsdauer 2023–2027, Ersatzwahl

Erwägungen

Die Berufsbildungskommission entscheidet gemäss § 26d Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) über die Verwendung der Mittel des kantonalen Berufsbildungsfonds. Ihr gehören Vertretungen der Organisationen der Arbeitswelt, des Bildungsrates und der Bildungsdirektion an (§ 26d Abs. 2 EG BBG). Die Aufgaben der Berufsbildungskommission sind im Einzelnen in § 2 der Verordnung über den Berufsbildungsfonds vom 22. Dezember 2010 (LS 413.313) festgelegt. Die neun Mitglieder der Berufsbildungskommission werden vom Regierungsrat gewählt (§ 26d Abs. 1 EG BBG). Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist zweimal möglich. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat. Anne Koller-Dolivo, Vertreterin der Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberorganisationen, erklärte ihren Austritt aus der Berufsbildungskommission. Für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 wird als Nachfolger von Anne Koller-Dolivo ein neues Mitglied nominiert: – Christian Zehnder, Direktor Arbeitgeber Zürich VZH

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Anne Koller-Dolivo wird unter Verdankung der geleisteten Dienste per 31. Dezember 2025 aus der Berufsbildungskommission entlassen.

II. Als Mitglied der Berufsbildungskommission ab 1. Januar 2026 wird Christian Zehnder, geboren 1967, Direktor Arbeitgeber Zürich VZH, Löwenstrasse 11, 8001 Zürich, für den Rest der Amtsdauer 2023– 2027 gewählt.

III. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

IV. Mitteilung an die Genannten sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG) 32, Art. 26d — gelesen in der Fassung vom 1. August 2024; der Erlass wurde am 1. April 2026 erneut konsolidiert.