Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1335/2014

Universitätsspital Zürich, Spitalrat, Erneuerungswahl

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Dezember 2014

1335. Universitätsspital Zürich, Spitalrat, Erneuerungswahl

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit dem Gesetz über das Universitätsspital Zürich (USZG, LS 813.15) ist das Universitätsspital Zürich als Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen worden. Die oberste Führungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§§ 10 ff. USZG). Dieser wird vom Regierungsrat gewählt (§ 9 Ziff. 6 USZG); die Wahl ist vom Kantonsrat zu genehmigen (§ 8 Ziff. 4 USZG).

B. Aufgabe des Spitalrates und Anforderungsprofil Der Spitalrat legt im Rahmen seiner strategischen Führung die Unternehmensstrategie und die Geschäftsfelder des USZ fest und verfügt über die wichtigsten Organisations-, Finanz- und Personalkompetenzen. Er ist verantwortlich für die Erfüllung der staatlichen Leistungsaufträge. Er schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direktionen des Regierungsrates ab, stellt Antrag zum Budget, verabschiedet den Entwicklungs- und Finanzplan zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat und erstellt die Rechenschaftsberichte. Aus der Aufgabenstellung ergibt sich das Anforderungsprofil für das Gremium als Ganzes, seine Mitglieder sowie für die Präsidentin oder den Präsidenten des Spitalrates. Dieses umfasst Kenntnisse in gesundheitspolitischen Fragestellungen, ein profundes Verständnis von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen sowie für die strategische und finanzielle Unternehmensführung. Von der Präsidentin oder dem Präsidenten sind die Fähigkeit zur strategischen Gesamtschau, ein integratives Führungsverhalten, Entschlusskraft und Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit erforderlich, das USZ und den Spitalrat vor Mitarbeitenden und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Als Spitalrat eines Universitätsspitals muss das Gremium zudem über Kenntnisse der universitären Belange verfügen. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieentwicklung und -beurteilung aufweisen. Aus diesem Grund ist eine ausgewogene Zusammensetzung aus Persönlichkeiten anzustreben, die eine breite Erfahrung aus den Bereichen Unternehmensführung, Unternehmensfinanzen, Unternehmensentwicklung, Wissenschaft, Medizin, der Pflege und schliesslich der Kommunikation einbringen können.

Mit Blick auf die am 30. Juni 2015 ablaufende Amtsperiode 2011–2015 wurden das bisherige Anforderungsprofil und die Zusammensetzung evaluiert; sie erscheinen bei leicht veränderter Gewichtung im Wesentlichen weiterhin zweckmässig.

C. Rückblick auf die bisherigen Amtsperioden Für die ersten zwei Amtsperioden des Spitalrates erarbeitete die Gesundheitsdirektion unter Beachtung des erwähnten Anforderungsprofils Wahlvorschläge zuhanden des Regierungsrates. Der Regierungsrat folgte 2006 und 2011 den Vorschlägen der Gesundheitsdirektion (RRB Nrn. 1218/2006 und 610/2011). Die Wahl wurde vom Kantonsrat jeweils genehmigt (Vorlagen 4348 bzw. 4803). Für die auf den 31. Dezember 2012 zurückgetretene Dr. Margrit Leuthold, damals Leiterin für strategische Planung an der ETH Zürich, wählte der Regierungsrat die Generalsekretärin der Schweizerischen Universitätskonferenz SUK, Dr. Martina Weiss, in den Spitalrat (RRB Nr. 1038/2012); die Genehmigung der Wahl durch den Kantonsrat erfolgte am 3. Dezember 2012 (Vorlage 4939). Nachdem der erste Präsident des Spitalrates, Dr. Peter Hasler, auf den 31. Juli 2014 seinen Rücktritt erklärt hatte, wählte der Regierungsrat als neuen Präsidenten des Gremiums Martin Waser (RRB Nr. 745/2013); der Kantonsrat genehmigte diese Wahl am 23. Juni 2014 (Vorlage 5001). Nach einem Blick zurück auf die bisherige Tätigkeit kann festgehalten werden, dass der Spitalrat das USZ seit der Verselbstständigung kompetent geführt und die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben jederzeit gewährleistet hat. Das Gremium bildet in seiner derzeitigen Zusammensetzung eine ausgewogene Mischung aus ökonomischem, betrieblichem und medizinischem Fachwissen und hat sich auch in schwierigen Phasen und in einem bewegten politischen Umfeld bewährt. Der Spitalrat ist ein Garant für eine qualifizierte strategische Führung des USZ.

D. Ausblick Im Hinblick auf die am 1. Juli 2015 beginnende dritte Amtsperiode des Spitalrates des USZ sind zwei Rücktritte zu verzeichnen: Prof. Dr. med. Otto Haller und Rolf Schülli, Spitalräte seit 2006, treten auf Ende der laufenden Amtsperiode aus dem Gremium zurück. Der Präsident und die anderen, bisherigen Mitglieder des Spitalrates stehen für die weitere Amtsperiode bereit; als neue Mitglieder im Spitalrat stellen sich Urs Lauffer und Dr. iur. Franz Hoffet zur Verfügung. Der Unternehmer und Unternehmensberater Urs Lauffer ist Mitinhaber und VR-Präsident der Rahn AG in Zürich, einer global tätigen KMU in den Geschäftsbereichen Strahlenhärtung und kosmetische Zusätze. Er ist auch Mitinhaber und VR-Präsident der Wirz Partner Hol- ding AG, Zürich, einer der grossen Schweizer Kommunikationsagenturen. Daneben ist Urs Lauffer Mitglied des Verwaltungsrates der F. Hoffmann-La Roche AG, in Basel, Vizepräsident des Verwaltungsrates der Walter Frey Holding AG und Mitglied weiterer Verwaltungsräte. Er ist zudem Mitglied des Aufsichtsrates der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich und Inhaber verschiedener Stiftungsratsmandate. 2002– 2014 war er Mitglied des Kantonsrates. Mit der breit angelegten Tätigkeit und seiner grossen Erfahrung bringt Urs Lauffer gute Voraussetzungen für den Spitalrat des USZ mit und stellt insbesondere sicher, dass unmittelbar unternehmerische Fachkompetenz im Spitalrat vertreten ist. Dr. iur. Franz Hoffet erlangte nach dem Studium der Rechte an den Universitäten Bern und Zürich 1986 das Anwaltspatent und promovierte 1991 an der Universität Zürich mit einer Arbeit über die rechtlichen Beziehungen zwischen Schiedsrichtern und Parteien. Seit 1994 ist er Partner der Anwaltskanzlei Homburger in Zürich und seit 2003 Leiter des Praxisteams Wettbewerbsrecht von Homburger. Franz Hoffet ist im Vorstand verschiedener Berufsorganisationen tätig, die sich mit Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts befassen, und seit 2014 auch Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Die langjährige und erfolgreiche Auseinandersetzung mit und für nationale und internationale Unternehmen und das daraus entwickelte Sensorium für Märkte und Wettbewerb sowie das praktische Verständnis für die Funktionsweise von Betrieben runden das vorhandene Wissen und Können im Spitalrat ab und können dem USZ von grossem Nutzen sein.

Mit Blick auf die Herausforderungen des USZ und seine mittel- und längerfristige Entwicklung ist die Ergänzung des Spitalrates um Urs Lauffer und Dr. Franz Hoffet ideal. Die ausgewogene Kombination von fachlichem und unternehmerischem Wissen und Erfahrung bleibt erhalten und wird mit zusätzlichem Können und Unternehmertum ergänzt. Unvereinbarkeiten oder Interessenkonflikte mit weiteren Funktionen der neuen Mitglieder des Spitalrates bestehen nicht.

E. Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Spitalrates Als Präsident bzw. als weitere Mitglieder des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich werden vorgeschlagen: Präsident: – Martin Waser, geboren 1954, war nach langjähriger Tätigkeit als Reallehrer und als selbstständiger Berater der Stadtentwicklung und in Sozial- und Bildungsprojekten stellvertretender Leiter des Volksschulamtes des Kantons Zürich. Von 2002 bis 2014 war er Stadtrat der Stadt Zürich, zunächst als Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes, bevor er 2008 ins Sozialdepartement wechselte.

Weitere Mitglieder: – Dr. Arnold Bachmann, geboren 1959, promovierte in Wirtschaftswissenschaft an der Universität St. Gallen. Nach einer Tätigkeit als Marketing- und Verkaufsleiter in einem Chemieunternehmen war er im Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement des Kantons Graubünden mit der Verselbstständigung der kantonalen Kliniken und Spitäler des Kantons Graubünden betraut. Danach wurde er Direktor des Kantonsspitals Chur und war massgeblich an der Fusion der drei Akutspitäler auf dem Spitalplatz Chur beteiligt. Heute ist er Vorsitzender der Geschäftsleitung des Kantonsspitals Graubünden, Verwaltungsratspräsident der Kantonsspital Glarus AG sowie der Reha-Klinik Andeer AG. – Prof. Dr. med. Dieter Conen, geboren 1942, studierte Philosophie in Bonn, Frankfurt sowie Innsbruck. Anschliessend studierte sowie promovierte er in Medizin an der Universität Innsbruck, war an der Medizinischen Universitätspoliklinik Basel tätig und habilitierte an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel. Er war Direktor des Departements Innere Medizin, anschliessend Ärztlicher Direktor des Kantonsspitals Aarau und Professor für Innere Medizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel; später wurde er Leiter des Bereichs Medizin sowie Chefarzt der Medizinischen Klinik des Kantonsspitals Aarau. – Dr. iur. Franz Hoffet, geboren 1956, Rechtsanwalt, ist Partner der Anwaltskanzlei Homburger in Zürich und Leiter des Praxisteams Wettbewerbsrecht von Homburger. Er ist Vorstandsmitglied in verschiedenen Berufsorganisationen des Wettbewerbs- und Kartellrechts und seit 2014 Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen. – Urs Lauffer, geboren 1958, ist Mitinhaber und VR-Präsident verschiedener KMU und hält unter anderem Mandate in den Verwaltungsräten der F. Hoffmann-La Roche AG, Basel, und der Walter Frey Holding AG, Zürich. Er ist Mitglied des Aufsichtsrats der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich und Stiftungsrat verschiedener sozial engagierter Stiftungen. – Monika Urfer, geboren 1956, war als Pflegefachfrau in verschiedenen Spitälern tätig, bevor sie als Berufsschullehrerin, Ausbildungsleiterin und anschliessend stellvertretende Direktorin der Krankenpflegeschule Zürich wirkte. Daneben erwarb sie den interuniversitären Weiterbildungstitel Master of Public Health und den Master of Advanced Studies

in Erwachsenenbildung und Bildungsmanagement an der Fachhochschule (FHNW). Heute ist Monika Urfer Leiterin Organisationsentwicklung im Careum Bildungszentrum sowie Geschäftsleiterin von AMBER (Berufspädagogik).

– Dr. Martina Weiss, geboren 1968, studierte Molekularbiologie am Biozentrum der Universität Basel und doktorierte 1995 an der ETH Zürich. Sie war tätig als wissenschaftliche Geschäftsführerin des Collegium Helveticum der ETH Zürich, Leiterin des Verbindungsbureaus des Schweizerischen Nationalfonds in Brüssel, als selbstständige Beraterin im Bereich der nationalen und internationalen Wissenschafts- und Innovationspolitik und als Generalsekretärin der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK). Seit Anfang 2014 ist sie Generalsekretärin der Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen swissuniversities. Das Mitglied des Universitätsrates, das mit beratender Stimme im Spitalrat für das USZ Einsitz nimmt, wird vom Universitätsrat bestimmt. Die Vertreterin oder der Vertreter der Gesundheitsdirektion, die oder der mit beratender Stimme im Spitalrat des USZ Einsitz nimmt, wird von der Gesundheitsdirektion bestimmt. Sowohl die Vertretung des Universitätsrates wie auch die Vertretung der Gesundheitsdirektion sind von der Erneuerungswahl nicht betroffen.

F. Entschädigung Nach § 9 Ziff. 6 USZG legt der Regierungsrat die Entschädigung der Präsidentin bzw. des Präsidenten und der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Spitalrates fest. Die Entschädigung wird als Jahrespauschale ausgerichtet und geht zulasten der Spitalrechnung. Sie beträgt derzeit Fr. 60 000 für die Präsidentin bzw. den Präsidenten und Fr. 30 000 für jedes weitere stimmberechtigte Mitglied des Spitalrates. Die Abgeltung der Spesen ist vom Spitalrat zu regeln.

G. Amtsdauer Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die nächste Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2015 und endet am 30. Juni 2019.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Präsident des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich wird für die Amtsdauer vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2019 gewählt: Martin Waser, geboren 1954, Horensteinstrasse 29, 8046 Zürich.

II. Als weitere Mitglieder des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich werden für die Amtsdauer vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2019 gewählt: Dr. Arnold Bachmann, geboren 1959, Loëstrasse 170, 7000 Chur Prof. Dr. med. Dieter Conen, geboren 1942, Bachstrasse 19, 5033 Buchs AG Dr. iur. Franz Hoffet, geboren 1956, Im Koller 27, 8706 Meilen Urs Lauffer, geboren 1958, Im Chefibach 14, 8162 Steinmaur Monika Urfer, geboren 1956, Churerstrasse 16, 8808 Pfäffikon Dr. Martina Weiss, geboren 1968, Optingenstrasse 29, 3013 Bern.

III. Das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Spitalrates wird mit Fr. 60 000 pro Jahr entschädigt. Jedes weitere stimmberechtigte Mitglied des Spitalrates wird mit Fr. 30 000 pro Jahr entschädigt. Die Abgeltung der Spesen wird vom Spitalrat geregelt.

IV. Die Wahl des Präsidenten und der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Spitalrates des Universitätsspitals Zürich bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

V. Mitteilung an die Gewählten sowie an die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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