RRB Nr. 1364/2023
Zürich und Winterthur, Bau- und Unterhaltspauschalen, Faktoren 2024-2026, Festsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. November 2023
1364. Zürich und Winterthur, Bau- und Unterhaltspauschalen, Faktoren 2024–2026
Erwägungen
A. Ausgangslage Gestützt auf §§ 46 und 47 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) werden die Aufwendungen der Städte Zürich und Winterthur für den Bau und Unterhalt der Strassen mit überkommunaler Bedeutung über die Bau- bzw. Unterhaltspauschalen aus dem kantonalen Strassenfonds finanziert. Der Betrag für die Baupauschalen entspricht dem Produkt der Länge ihres Strassennetzes mit überkommunaler Bedeutung und der um einen Faktor erhöhten Investitions- bzw. Unterhaltsausgaben des Staates im letzten abgeschlossenen Rechnungsjahr je Kilometer seines Strassennetzes. Die für die Berechnung der Bau- bzw. Unterhaltspauschalen massgebenden Faktoren hat der Regierungsrat für jeweils drei Jahre festzusetzen. Bei der Festsetzung sind die ausgewiesenen Bedürfnisse der Städte im Verhältnis zu denjenigen des Kantons wie auch die dem Kanton zur Verfügung stehenden Mittel zu berücksichtigen. Die Faktoren wurden letztmals mit RRB Nr. 679/2020 für die Periode 2021–2023 festgesetzt. Nun sind die Faktoren für die Periode 2024–2026 festzusetzen. Gestützt auf die aktuellen Verkehrsrichtpläne wurden die Netzlängen der Staatsstrassen im Kanton Zürich sowie die Netzlängen der Strassen von überkommunaler Bedeutung in den Städten Zürich und Winterthur überprüft und aktualisiert. Für die Ermittlung der Faktoren und die Berechnung der Pauschalen in der Periode 2024–2026 wurden folgende Strassennetzlängen zugrunde gelegt: Einfache Länge Autobahnähnliche Total Strecken (in km) (in km) (in km) Kanton Zürich 1310,300 49,445 1359,745 Stadt Zürich 161,789 3,101 164,890 Stadt Winterthur 59,654 0,344 59,998 Der am 1. Juni 2022 in Kraft getretene § 29 Abs. 1 StrG und die Verordnung über die Beiträge an den Unterhalt der Gemeindestrassen (LS 722.11) regeln die vom Kanton zu leistenden finanziellen Beiträge an den Unterhalt kommunaler Strassen. Bei der letztmaligen Festsetzung der Faktoren war unklar, ob diese Beiträge Auswirkungen auf die Aus- gaben des kantonalen Tiefbauamtes und damit auch auf die Beiträge an die Städte Zürich und Winterthur haben werden. Es kann heute davon ausgegangen werden, dass für die Periode 2024–2026 keine Auswirkungen zu erwarten sind. Da die Verschuldung des Strassenfonds vor allem wegen der Beiträge an den Unterhalt der Gemeindestrassen weiter ansteigen wird, sind Ausgabenkürzungen für die Periode ab 2027 nicht auszuschliessen.
B. Rahmenbedingungen für die Faktorfestsetzung 2024–2026 Die Prognose von Investitionsprojekten ist aufgrund von Verfahrensrisiken und zu fällenden Kreditbeschlüssen schwierig und mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet. Dies gilt sowohl für die Staatsstrassen im Kanton als auch für die Strassen von überkommunaler Bedeutung in den Städten Zürich und Winterthur. Die der Faktorenermittlung zugrunde liegenden Prognosen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und werden als plausibel und zweckmässig erachtet. Die Stadt Zürich sieht in ihrem Bauprogramm für die Jahre 2024–2026 eine Investitionssumme von gesamthaft 214,5 Mio. Franken vor. Die grössten Aufwendungen sind in dieser Periode für die Projekte Seestrasse/ Mythenquai und Bucheggtunnel vorgesehen. Die Reserve der Baupauschale beläuft sich gemäss Budgetierung per 1. Januar 2024 auf rund 72,4 Mio. Franken. Der Saldo der Baupauschale soll mittelfristig ausgeglichen werden, weshalb ein Abbau der Reserven angezeigt ist und die Faktoren unter diesem Aspekt ermittelt wurden. Aus diesem Grund wird der Faktor für die Baupauschale trotz steigender Investitionen der Stadt Zürich von 3,4 auf 3,1 gesenkt. Dies lässt einen Saldo per 1. Januar 2027 von rund 4,3 Mio. Franken erwarten. Bei der laufenden Rechnung (Strassenunterhalt) plant die Stadt Zürich für die Jahre 2024–2026 mit einem Gesamtaufwand von rund 115,2 Mio. Franken. Die Reserve der Unterhaltspauschale beläuft sich gemäss Budgetierung per 1. Januar 2024 auf rund 7,5 Mio. Franken. Der Saldo der Unterhaltspauschale soll mittelfristig ausgeglichen werden. Aus diesem Grund wird der Faktor für die Unterhaltspauschale von 2,7 auf 2,5 gesenkt. Dies lässt einen Saldo per 1. Januar 2027 von rund 1,8 Mio. Franken erwarten. Die Stadt Winterthur sieht in ihrem Bauprogramm für die Jahre 2024– 2026 eine Investitionssumme von gesamthaft 76,7 Mio. Franken vor. Der grösste Anteil dieser Investitionen wird durch das Grossprojekt Querung Grüze verursacht. Aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf den Baustart dieses Projektes wurde mit RRB Nr. 679/2020 ein Sonderfaktor von 2,8 festgelegt. Mit dem nun im Jahr 2023 erfolgten Baustart wird dieser Son- derfaktor obsolet und die anfallenden Investitionen können durch den ordentlichen Faktor der Baupauschale abgedeckt werden. Die Reserve
der Baupauschale belief sich per 1. Januar 2023 auf rund 33,7 Mio. Franken und überschritt damit das Dreifache des der Stadt Winterthur zustehenden Betrags. Gemäss § 46 Abs. 4 StrG entfällt somit die Baupauschale für das Jahr 2023. Die Reserve der Baupauschale verringert sich gemäss Budgetierung per 1. Januar 2024 damit auf rund 16,7 Mio. Franken. Trotz dieser Reserven wird der Faktor für die Baupauschale aufgrund der anstehenden Investitionen für die Querung Grüze von 3,0 auf 3,7 erhöht. Dies lässt einen Saldo per 1. Januar 2027 von rund 3,6 Mio. Franken erwarten. In der nächsten Faktorenperiode (2027–2029) wird der Faktor voraussichtlich wieder gesenkt. Bei der laufenden Rechnung (Strassenunterhalt) plant die Stadt Winterthur für die Jahre 2024–2026 mit einem Gesamtaufwand von rund 30,3 Mio. Franken. Die Reserve der Unterhaltspauschale beläuft sich gemäss Budgetierung per 1. Januar 2024 auf rund 9,1 Mio. Franken. Der Saldo der Unterhaltspauschale soll mittelfristig ausgeglichen werden. Trotz des geplanten steigenden Aufwandes der Stadt Winterthur wird der Faktor 1,5 daher beibehalten. Dies lässt einen Saldo per 1. Januar 2027 von rund 2,7 Mio. Franken erwarten.
C. Faktoren Die Faktoren für die Baupauschalen für 2024–2026 sind somit wie folgt festzusetzen: Faktor Zürich 3,1 Winterthur 3,7 Dadurch ergeben sich die folgenden voraussichtlichen Beiträge an die Baupauschale der beiden Städte (in Mio. Franken): Jahr Zürich Winterthur 2024 34,3 14,9 2025 48,7 21,1 2026 63,5 27,6 Die Faktoren für die Unterhaltspauschalen für 2024–2026 sind wie folgt festzusetzen: Faktor Zürich 2,5 Winterthur 1,5
Dadurch ergeben sich die folgenden voraussichtlichen Beiträge an die Unterhaltspauschale der beiden Städte (in Mio. Franken): Jahr Zürich Winterthur 2024 37,8 8,3 2025 36,7 8,0 2026 35,0 7,6 Die voraussichtlichen Beiträge des Kantons an die Bau- und Unterhaltspauschalen der Städte Zürich und Winterthur sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 eingestellt. Dieser Regierungsratsbeschluss löst keinen begründeten Mehrbedarf im KEF 2025– 2028 aus.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Faktoren für die Berechnung der Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 bzw. 47 des Strassengesetzes für die Jahre 2024–2026 werden wie folgt festgesetzt: Faktor Baupauschale der Stadt Zürich 3,1 Baupauschale der Stadt Winterthur 3,7 Unterhaltspauschale der Stadt Zürich 2,5 Unterhaltspauschale der Stadt Winterthur 1,5
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach 8022 Zürich (ES), den Stadtrat Winterthur, Postfach, 8402 Winterthur (ES), das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli