Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 140/2020

Strassen, Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, Ausbau Bushof und Strasseninstandsetzung, zusätzliche neue und zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Februar 2020

140. Strassen (Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, Ausbau Bushof und Strasseninstandsetzung, zusätzliche Ausgaben)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 752/2018 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Instandsetzung der Wehntalerstrasse, Umbau des Bahnhofvorplatzes zu einem Bushof und eine bessere Erschliessung des Bushofs für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer fest und bewilligte eine Ausgabe von Fr. 5 310 600. Wegen der Baugrubensicherung der Zugangsrampe zur Personenunterführung Binzacher kam es im Bereich der SBB-Gleisanlagen zu Senkungen. Weiter musste das Wasserhaltungskonzept geändert werden. Die Prüfbohrungen zur Baugrunduntersuchung zeigten eine Sperrschicht (Torf) in einer Schichtstärke von rund 40 cm. Der Versickerungsversuch ergab indessen sehr schlechte Versickerungswerte. Infolge des Versuches musste die vorgesehene Grundwasserabsenkung mittels Rohrbrunnen auf ein Wellpoint-Verfahren geändert werden. Diese Zusatzaufwendungen für die Instandsetzung der SBB-Gleisanlagen und Anpassung des Wasserhaltungskonzeptes verursachen Mehrkosten von insgesamt Fr. 350 000. Die Mehrkosten setzen sich folgendermassen zusammen: – Sofortmassnahmen und Instandsetzung der Gleisanlagen; – Anpassung des Wasserhaltungskonzeptes.

B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 30. Mai 2018 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten 160 000 160 000 Bauarbeiten 3 726 000 300 000 4 026 000 Nebenarbeiten 516 000 50 000 566 000 Technische Arbeiten 908 600 908 600 Total 5 310 600 350 000 5 660 600

Die Kosten der einzelnen Massnahmen gliedern sich gemäss angepasstem Kostenvoranschlag vom 25. November 2019 neu wie folgt: Kanton Kanton Gemeinde Total Zürich Aargau Niederweningen in Franken in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Erneuerung 1 119 000 1 119 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt 1 733 400 1 733 400 Staatsstrassen Anteil öV 120 500 405 000 371 400 896 900 Fahrradanlagen 315 900 315 900 Fussgängeranlagen 797 700 797 700 1 595 400 Total 3 770 600 405 000 1 485 000 5 660 600 Für die Mehrkosten ist eine zusätzliche Ausgabe von insgesamt Fr. 350 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen, wovon Fr. 50 000 als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und Fr. 300 000 als neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 CRG zu verbuchen sind. Parallel zur vorliegenden Erhöhung der Ausgabenbewilligung wird von der Gemeinde Niederweningen eine Erhöhung der gemäss Beschluss vom 21. Juni 2016 genehmigten Kreditsumme von Fr. 1 335 000 um den sie im Rahmen der Mehrkosten treffenden Betrag von Fr. 150 000 auf Fr. 1 485 000 vorgenommen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 5 660 600 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 31% 1 733 400 1 733 400 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 16% 896 900 896 900 Staatsstrassen Anteil öV (federführend) Konto 8400.50100 00000 27% 1 595 400 1 595 400 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 6% 315 900 315 900 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 20% 1 119 000 1 119 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 2 852 400 2 808 200 5 660 600

Das Vorhaben verursacht unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 1 890 000 jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 66 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 6% 120 500 1 000 2,5% 3 000 Fussgängeranlagen 40% 797 700 6 000 2,5% 20 000 Erneuerung Staatsstrassen 54% 1 119 000 8 500 2,5% 28 000 Zwischentotal 15 500 51 000 Total 100% 2 037 200 66 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-80481, Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt an der 17 Wehntalerstrasse, Niederweningen, Ausbau Bushof und Strasseninstandsetzung, werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 752/2018 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 300 000 und eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 50 000, insgesamt Fr. 350 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 5 660 600.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2018)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

Cità en