RRB Nr. 1413/2023
Langfristige Investitionsplanung: Priorisierung von Vorhaben
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Dezember 2023
1413. Langfristige Investitionsplanung, Priorisierung von Vorhaben
Erwägungen
(Auftrag) Im Rahmen der Erarbeitung des Kantonalen Entwicklungs- und Finanzplans 2024–2027 wurde deutlich, dass die kantonale Finanzplanung mittelfristig ein Ungleichgewicht in verschiedener Hinsicht aufweist. So liegt der geplante Saldo der Erfolgsrechnung durchschnittlich rund 370 Mio. Franken im Minus. Der Saldo der Finanzierungsrechnung (Selbstfinanzierung aus der Erfolgsrechnung abzüglich Nettoinvestitionen) liegt in den Planjahren durchschnittlich sogar rund 770 Mio. Franken im Minus, was zu einer jährlichen Neuverschuldung des Kantons in dieser Höhe führen würde (unter Ausklammerung der Wertveränderungen im Finanzvermögen und Rückstellungen). Die Differenz zwischen dem Saldo der Erfolgsrechnung und dem Saldo der Finanzierungsrechnung ist hauptsächlich auf das hohe kantonale Investitionsniveau zurückzuführen. Um einen stetigen und dauerhaften Anstieg der Neuverschuldung zu vermeiden, sind entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Als Grundlage dafür ist zuerst die gegenwärtige Finanzplanung hinsichtlich allfälliger in der Planung noch nicht abgebildeter Verbesserungen und Verschlechterungen erneut zu überprüfen (insbesondere Steuereinnahmen, Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank, Kreditreste, jährlicher begründeter Mehrbedarf und zentrale Korrekturen), um den Handlungsbedarf realistisch abzuschätzen. Gestützt darauf sind Massnahmen vorzubereiten. Um die aktuelle Aufgabenerfüllung möglichst nicht zu beeinträchtigen, sind diese in erster Linie in den noch beeinflussbaren Investitionsvorhaben zu suchen bzw. sind die entsprechenden Vorhaben – unter Berücksichtigung schon ergangener Beschlüsse – zu priorisieren. Das Vorhaben betrifft alle Konsolidierungskreise. Bei der Erarbeitung der Kriterien sind die Direktionen und die Staatskanzlei wo nötig einzubeziehen. Im Weiteren sind die Massnahmen zur Steuerung der Hochbauinvestitionen im Mietermodell gemäss RRB Nr. 1382/2023 zu beachten.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird beauftragt, für die Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 die langfristige Finanzplanung zu untersuchen sowie Kriterien zur Priorisierung der Investitionsvorhaben zu erarbeiten.
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli