RRB Nr. 160/2019
United School of Sports AG, Kostenanteil, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Februar 2019
160. UNITED School of Sports AG (Kostenanteil)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die UNITED School of Sports AG erteilt im Auftrag des Kantons Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterricht im Beruf Kauffrau bzw. Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) für sportlich talentierte Jugendliche. Die UNITED School of Sports AG wurde als beitragsberechtigt anerkannt, letztmals bis Ende August 2023 (vgl. RRB Nrn. 827/2018, 449/ 2016 und 384/2011). Nach der Zusicherung der Kostenanteile hat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt gestützt auf § 35 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) bzw. § 2 der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung vom 24. November 2010 (VFin BBG, LS 413. 312) mit der UNITED School of Sports AG eine Leistungsvereinbarung für die Dauer von vier Jahren abzuschliessen.
B. Kostenanteile für die berufliche Grundbildung Gestützt auf § 10 Abs. 3 EG BBG kann der Kanton Dritte beauftragen, in seinem Auftrag Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterricht durchzuführen. Für diesen Unterricht trägt er die ungedeckten anrechenbaren Aufwendungen (§ 36 Abs. 1 EG BBG). Die Einzelheiten werden in der Leistungsvereinbarung geregelt (vgl. § 35 EG BBG bzw. § 2 VFin BBG). Es handelt sich um Kostenanteile im Sinne von § 2 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2). Die Höhe des Staatsbeitrages ist abhängig von der Anzahl der Lernenden. Diese ist für die UNITED School of Sports AG begrenzt auf 50 Lernende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich, die über eine Swiss Olympic Talent Card National bzw. Regional oder über eine Nennung in der Liste des nationalen Kaders von Swiss Olympic verfügen. Gestützt auf die Budgeteingabe 2019 der UNITED School of Sports AG und der Erfahrungswerte der letzten Jahre ist pro Kalenderjahr mit einem Betrag von höchstens Fr. 2 500 000 zu rechnen. Die Kosten für eine Lernende bzw. einen Lernenden betragen für den ganzen Ausbildungs- gang von vier Jahren Fr. 50 000. Die jährlichen Kosten pro lernende Person von Fr. 12 500 liegen damit nur leicht höher als für eine lernende Person in der ordentlichen Grundbildung. Für die Periode vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2023 ist ein Betrag von höchstens Fr. 10 000 000 zu erwarten. Es handelt sich um eine einmalige, gebundene Ausgabe gemäss § 2 des Staatsbeitragsgesetzes. Der Kostenanteil wird befristet für die Dauer der Staatsbeitragsberechtigung bzw. der Leistungsvereinbarung zugesichert.
C. Finanzierung Die Finanzierung der Kosten der ungedeckten anrechenbaren Aufwendungen des Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterrichts der UNITED School of Sports AG erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Die Beiträge für die Planjahre 2019–2022 sind im Budget 2019 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2019–2022 enthalten. Der Betrag für das Planjahr 2023 ist im KEF 2020–2023 einzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der UNITED School of Sports AG wird ab dem 1. September 2019 bis zum 31. August 2023 an die ungedeckten anrechenbaren Aufwendungen des Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterrichts ein Kostenanteil von 100%, höchstens Fr. 10 000 000, als gebundene Ausgabe zugesichert.
II. Die Ausgabe erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des jeweiligen Budgetkredites durch den Kantonsrat.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die UNITED School of Sports AG, Baslerstrasse 30, 8048 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli