RRB Nr. 171/2023
Strassen, Wil/Rafz, 4 Schaffhauserstrasse, Gemeindegrenze Wil bis Landesgrenze, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Februar 2023
171. Strassen (Wil/Rafz, 4 Schaffhauserstrasse, Gemeindegrenze Wil bis Landesgrenze, Fahrbahninstandsetzung,
Erwägungen
Ausgabenbewilligung) Die Schaffhauserstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Wil und Rafz ist Bestandteil der Hauptverkehrsstrasse zwischen Bülach und Schaffhausen. Sie weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 7071 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 7,2% auf. Die 4 Schaffhauserstrasse zwischen der Gemeindegrenze Wil und der Landesgrenze muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt ist versprödet, ausgemagert und weist verschiedene Stellen mit Kornausbrüchen auf und ist im ganzen Bereich mit Längs-, Quer- und Netzrissen durchsetzt. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird der bestehende Asphalt im ganzen Perimeter entfernt und durch eine neue Fundations-, Trag-, Binder- und Deckschicht ersetzt. Die Strassenentwässerung wird instand gesetzt und die bestehende Verkehrsmessstelle erneuert und modernisiert. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 17. Januar 2023 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 9 545 000 Nebenarbeiten 282 000 Technische Arbeiten 302 000 Total 10 129 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 10 129 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10311), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2023 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 4 Schaffhauserstrasse in den Gemeinden Wil und Rafz wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 10 129 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli