Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 184/2024

Anfrage Felix Hoesch, Zürich, und Rafael Mörgeli, Stäfa, betreffend Rückzug der kantonalen Ämter von der Social-Media-Plattform «X», Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 401/2023

Sitzung vom 28. Februar 2024

184. Anfrage (Rückzug der kantonalen Ämter von der Social-Media- Plattform «X») Die Kantonsräte Felix Hoesch, Zürich, und Rafael Mörgeli, Stäfa, haben am 11. Dezember 2023 folgende Anfrage eingereicht: Die jüngsten Entwicklungen auf der Social-Media-Plattform «X» (vormals Twitter) machen uns Sorgen, da auch wir vermehrt Hass-Rede erleben. Dennoch verstehen wir den überhasteten Rückzug der kantonalen Ämter per Ende Jahr nicht, zumal dieser möglicherweise irreversible Folgen mit sich bringt. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Werden die Tweets von Ämtern und Fachstellen, die sich von der sozialen Plattform zurückziehen, archiviert? Bleibt deren Zugänglichkeit für die interessierte Öffentlichkeit gewährleistet? Wie verhält es sich bei Konten wie jenem der Volkswirtschaftsdirektion, die schon vor dem jüngsten Entscheid eingestellt wurden?

2. Wie verhält es sich mit der Zugänglichkeit der Anschlusskommunikation (via Reply und Threads), die bei der Einstellung der Twitter-Konten verloren ginge?

3. Wie wird verhindert, dass mit den bisherigen, etablierten Benutzernamen («Handles») keine Fake-Accounts eröffnet werden, die deren Traffic abgreifen und die Bevölkerung in die Irre führen?

4. Haben kantonale Ämter in der Vergangenheit für Leistungen bei «X» etwas bezahlt?

5. Wäre es aus den obgenannten Gründen nicht sinnvoller, die bestehenden Profile aufrechtzuerhalten, jedoch nicht weiter zu bewirtschaften und für weitere Kommentare zu blockieren?

6. Nach welchen Kriterien wurden mögliche Ersatzplattformen evaluiert (insb. Linkedin, Facebook, Mastodon, Bluesky), und wurde dabei auch deren Niederschwelligkeit für die breite Bevölkerung berücksichtigt?

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Felix Hoesch, Zürich, und Rafael Mörgeli, Stäfa, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 2, 3 und 5: Im November 2023 empfahl eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Regierungskommunikation der Staatskanzlei den Direktionen, Ämtern und Fachstellen, aufgrund der zunehmenden Kritik an «X» (Falschnachrichten, Hassreden, mangelnde Moderation) und der verhältnismässig geringen Reichweite von Inhalten der kantonalen Verwaltung den Betrieb ihrer Kanäle auf «X» einzustellen. Von der Empfehlung ausgenommen wurde der Kanal der Kantonspolizei und der gesamtkantonale Kanal der Regierungskommunikation. Für grössere Kanäle, namentlich solche mit mehr als 1000 Followerinnen und Followern, wurde empfohlen, den Kanal nicht zu löschen. Damit bleiben Tweets, Replies und Threads weiterhin zugänglich und der Benutzername ist vor Missbrauch geschützt. Bei Kanälen mit wenigen Followerinnen und Followern verzichten die Direktionen, Ämter und Fachstellen aufgrund des geringen Interesses in der Regel auf die Beibehaltung oder Archivierung der Inhalte. Die Regierungskommunikation prüft laufend, ob betrügerische Accounts im Namen von kantonalen Stellen (auch solchen ohne frühere Kanäle) erstellt wurden und würde entsprechend bei der Plattform dagegen vorgehen. Die Direktionen, Ämter und Fachstellen sind selbst für den Betrieb ihrer Kanäle und den Entscheid über die Umsetzung der Empfehlung verantwortlich. Zu Frage 4: Dem Regierungsrat liegen keine Informationen vor, dass kantonale Organisationseinheiten kostenpflichtige Leistungen von «X» nutzten. Insbesondere sind keine bezahlten Kampagnen von kantonalen Stellen auf «X» bekannt. Auch Verifizierungen von Kanälen werden nur in Anspruch genommen, wenn dafür keine Kosten anfallen. Zu Frage 6: Der Kanton Zürich kommuniziert auf den gängigsten Social-Media- Plattformen mit breiter Akzeptanz bei der Bevölkerung. Deshalb sind insbesondere die Nutzerzahlen relevant für die Auswahl von Plattformen, was einen niederschwelligen Zugang zu den Inhalten für einen grossen Teil der Bevölkerung ermöglicht. Weiter fliessen die vorherrschende Debattenkultur und soziale Normen, erreichbare Zielgruppen sowie technische Funktionsweisen der Plattformen in die Beurteilung ein. Ergänzt und eingeordnet werden diese durch Erfahrungen von kantonalen Auftritten und solchen von anderen Behörden.

Die kantonale Verwaltung betreibt so neben «X» auch verschiedene Kanäle auf Facebook, LinkedIn und Instagram. Neu aufkommende Plattformen, insbesondere Kurznachrichtendienste, werden laufend beobachtet und mögliche Anwendungen werden geprüft und bei Bedarf in einem Pilotversuch getestet. Zurzeit verfügen neue Kurznachrichtendienste wie Mastodon, Bluesky und Threads noch nicht über genügend aktive Userinnen und User in der Schweiz, als dass sich Auftritte der kantonalen Verwaltung rechtfertigen würden. Im Falle von Mastodon ist der Kanton Zürich sehr interessiert an Erkenntnissen aus dem laufenden einjährigen Pilotbetrieb der Bundesverwaltung mit verschiedenen Kanälen und einer eigenen Instanz im Netzwerk von Mastodon.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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