RRB Nr. 189/2025
Finanzverwaltung und Amt für Informatik, Stellenpläne
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2025
189. Finanzverwaltung und Amt für Informatik (Stellenpläne)
Erwägungen
1. Ausgangslage SAP Social Protection (SAP SP), eine Branchenlösung für den Public- Service-Bereich des SAP Customer Management, wurde erstmalig im Rahmen des Covid-19-Härtefallprogramms des Kantons Zürich eingesetzt. Das Modul dient der Fallbearbeitung (Erfassung, Prüfung und Beurteilung der Anträge der Gesuchstellenden). Der Auszahlungsprozess wird durch eine formelle, materielle und anweisungsberechtigte Bewilligung über das Modul ausgelöst. Nach Abschluss ist das Modul weiterhin zur strukturierten Datenhaltung und Bewirtschaftung (Umsetzung von Rechtsmittelentscheiden, Rückforderungen, Grundlage für Darlehen) im Einsatz. Auf der Grundlage dieser Erfahrung und zur Nutzung von Synergien ist SAP SP mittlerweile zusätzlich in folgenden Ämtern im Einsatz: – Kantonales Sozialamt im Rahmen des Projektes «Selbstbestimmt entscheiden (SEBE)», implementiert im Dezember 2023: Auszahlung an die Gesuchstellenden nach Gesucherfassung in ZHservices – Amt für Militär und Zivilschutz im Rahmen des Projektes «Strafwesen Schiesspflichtversäumer», implementiert im April 2024: Verfügung von Bussen und Rechnungstellung an die betroffenen Schiesspflichtversäumer – Mittelschul- und Berufsbildungsamt im Rahmen des Projektes «Plattform-Förderbeiträge-Pflege (PFP)», implementiert im Januar 2025: Auszahlung an die Gesuchstellenden nach Gesucherfassung in ZHservices Weitere Einsatzgebiete befinden sich in Abklärung. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen bietet SAP SP das Potenzial, auch für weitere fallbasierte Verwaltungsprozesse genutzt zu werden. Dies umfasst einmalige oder periodische Auszahlungen an Private und an Institutionen sowie Fakturierungsprozesse (z. B. Gebühren, Bewilligungen). Ein wesentlicher Vorteil von SAP SP liegt in der standardmässigen Integration in das Finanzwesen, einschliesslich Geschäftspartner, Zahlungsverkehr, Anlagebuchhaltung und Inkasso. Darüber hinaus bietet SAP SP mit bereits bestehenden Schnittstellen wie beispielsweise ZHservices oder mit einer einfachen Anbindung an andere Applikationen eine grosse Flexibilität. Zudem stehen umfangreiche standardisierte Auswertungsmöglichkeiten über SAP Analytics Cloud (SAC) und im SAP- Finanzwesen zur Verfügung.
Da bereits vier Ämter SAP SP im Einsatz haben, muss die Applikation als Kantonsapplikation klassifiziert werden, um die strategiekonforme Governance des Moduls sicherzustellen. Das Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT hat einem entsprechenden Antrag im Dezember 2024 zugestimmt.
2. Stellenbedarf Für den zeitlichen Mehraufwand bezüglich der Governance einer Kantonsapplikation sind zwei zusätzliche Stellen nötig. a) Fachdomänenverantwortung / fachliche Applikationsverantwortliche: Gemäss Handbuch IKT-Governance, Ziff.5.2, sind die fachlichen Applikationsverantwortlichen (FAV) «für den gesamten Lebenszyklus der Fach- oder Kantonsapplikation aus fachlicher Sicht verantwortlich». Um den Aufgaben und Verantwortungen gerecht werden zu können, ist eine zusätzliche Vollzeitstelle in der Finanzverwaltung erforderlich. Zurzeit wird diese Aufgabe von einer Person in der Fachstelle Härtefallprogramm neben dem Tagesgeschäft ausgeführt, was zulasten von deren ordentlichen Aufgaben geht. b) Technische Applikationsverantwortliche: Gemäss Handbuch IKT-Governance, Ziff. 5.2, vertreten und verantworten die technischen Applikationsverantwortlichen (TAV) «die Fach- oder Kantonsapplikation über den gesamten Lebenszyklus aus technischer Sicht». Auch die TAV-Rolle wird zurzeit von einer Person im Amt für Informatik neben dem Tagesgeschäft ausgeführt. Für den Rollout von weiteren Einheiten, die Verwendung weiterer Module und Anwendungen im Bereich SAP SP sowie die Implementation zusätzlicher Funktionalitäten und Anforderungen in den Bereichen Schnittstellen, Berechtigungen, Geschäftspartner sowie Basis sind bisher keine personellen Mittel vorhanden. Es ist eine zusätzliche Vollzeitstelle im Amt für Informatik erforderlich. Es handelt sich um Stellen in der Richtposition Informatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21. Vergleichbare Stellenprofile sind in den Stellenplänen der Finanzverwaltung, Abteilung Kantonales Rechnungswesen, und des Amtes für Informatik, Abteilung Business Solutions, bereits vorhanden, weshalb keine erneute Einreihungsüberprüfung erforderlich ist.
3. Kostenfolgen Mit der Festlegung von SAP SP als Kantonsapplikation findet RRB Nr. 1233/2020 Anwendung, wonach Kantonsapplikationen gemäss den definierten Grundsätzen intern verrechnet werden. Die interne Verrechnung für SAP SP wird 2025 neu festgesetzt und in die Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 aufgenommen. (Beträge in Mio. Franken) 2026 2027 2028 2029 Leistungsgruppe Nr. 4100, Finanzverwaltung 0,175 0,175 0,175 0,175 Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik 0,175 0,175 0,175 0,175 Die personelle Verstärkung kommt allen die Kantonsapplikation nutzenden kantonalen Organisationseinheiten zugute.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stellenplan der Finanzverwaltung wird mit Wirkung ab 1. März 2025 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21
II. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit Wirkung ab 1. März 2025 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21
III. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli