RRB Nr. 20/2020
Strassen, Dietikon, 1 Ueberland-/ Mutschellenstrasse, Knotenausbau und Sanierung, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2020
20. Strassen (Dietikon, 1 Ueberland- / 618 Mutschellenstrasse, Knotenausbau und Sanierung, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung mit Beitrag Dritte)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Im Rahmen des Agglomerationsprogramms Limmattal soll das Zentrum der Stadt Dietikon vom Verkehr entlastet und der Verkehr nach Spreitenbach AG reguliert werden. Weiter sind Massnahmen im Umfeld der Limmattalbahn 2. Etappe zur Kapazitätssteigerung auf den bestehenden Hauptverkehrsverbindungen nötig. Dies hat zur Folge, dass ein Grossteil des entstehenden Mehrverkehrs von der Ueberlandstrasse aufgenommen werden muss. Im Einvernehmen mit der Stadt Dietikon sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Anpassung der Fahrbahnbreiten im Knoten zur Kapazitätserhöhung der Zentrumsumfahrung von Dietikon; – Belagserneuerungen in der Kreuzung Ueberland-/Mutschellenstrasse sowie auf der Ueberlandstrasse bis zum Anschluss des Projektperimeters der Limmattalbahn 2. Etappe; – Anpassen der Lichtsignalanlage im Knoten Ueberland-/Mutschellenstrasse; – Ausbau der bestehenden Rad-/Fusswege; – Neubau und Anpassen der bestehenden Strassenentwässerung; – Neubau und Anpassen der bestehenden Beleuchtung; – Anpassung der Randabschlüsse an die neue Fahrbahngeometrie und Erneuerung des Fahrbahnbelags; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Der Stadtrat Dietikon hat sich mit Beschluss vom 5. Februar 2018 im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) zum Projekt geäussert. Das Projekt wurde gemäss § 13 StrG vom 5. Januar bis 5. Februar 2018 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sind im überarbeiteten Projekt soweit möglich berücksichtigt worden. Die Projektfestsetzung für Projektbestandteile auf dem Kantonsgebiet Aargau erfolgt durch den Regierungsrat des Kantons Aargau.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte in der Stadt Dietikon vom 23. August bis 23. September 2019 und in der Gemeinde Spreitenbach vom 26. August bis 24. September 2019. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 19. Juli 2019 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 410 000 Bauarbeiten 7 049 000 Nebenarbeiten 2 257 000 Technische Arbeiten 748 000 Total 10 464 000 Der Kanton Aargau hat mit Beschluss vom 21. August 2019 einen Beitrag von Fr. 3 370 000 gemäss separatem Kostenvoranschlag vom August 2019 bewilligt. Dieser Betrag wird dem Kanton Aargau in Raten in Rechnung gestellt. Das Projekt ist im Agglomerationsprogramm Limmattal 2. Generation enthalten. Die definitive Höhe des Bundesbeitrags kann noch nicht bestimmt bzw. kann erst mit der Schlussabrechnung festgelegt werden und ist somit in der Ausgabe nicht zu berücksichtigen. Der Kanton Zürich, vertreten durch die Volkswirtschaftsdirektion, stellte beim Bund bereits einen Antrag auf einen Bundesbeitrag von höchstens 0,497 Mio. Franken (Preisstand Oktober 2005, ohne MWSt). Die Einnahmen sind den Konten 63100 80000, Investitionsbeiträge von Kantonen Staatsstrassen, und 63001 00000, Investitionsbeiträge vom Bund Agglomerationsprogramm 2, für das Objekt Nr. 84S-81154, Stadt Dietikon, 1 Ueberlandstrasse, gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Zürich Kanton Aargau Total in Franken in Franken in Franken Verkehrseinrichtungen 640 000 640 000 1 280 000 Staatsstrassen 1 651 000 1 651 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt 2 440 000 2 440 000 Fussgängeranlagen 142 000 142 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 348 000 348 000 Erneuerung Staatsstrassen 1 731 000 2 730 000 4 461 000 Fahrradanlagen 142 000 142 000 Total 7 094 000 3 370 000 10 464 000
Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des erwähnten rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags des Kantons Aargau von Fr. 3 370 000 eine Nettoausgabe von Fr. 7 094 000 zu bewilligen, wovon Fr. 2 440 000 als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) in die Erfolgsrechnung sowie Fr. 1 731 000 als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG und Fr. 2 923 000 als neue Ausgabe in die Investitionsrechnung zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 7 094 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 35% 2 440 000 2 440 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50120 00000 9% 640 000 640 000 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50110 00000 23% 1 651 000 1 651 000 Staatsstrassen (federführend) Konto 8400.50100 00000 2% 142 000 142 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 80010 5% 348 000 348 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50130 00000 2% 142 000 142 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 24% 1 731 000 1 731 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 4 171 000 2 923 000 7 094 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamts Nr. 1006/2016 bewilligte Ausgabe von insgesamt Fr. 847 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben.
Das Vorhaben verursacht, unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 240 000 jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 169 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Verkehrseinrichtungen 15% 640 000 5 000 5,0% 32 000 Staatsstrassen 32% 1 411 000 11 000 2,5% 35 000 Fussgängeranlagen 3% 142 000 1 000 2,5% 4 000 Staatsstrassen 8% 348 000 3 000 5,0% 17 000 Beleuchtungsanlagen Fahrradanlagen 3% 142 000 1 000 2,5% 4 000 Erneuerung Staatsstrassen 39% 1 731 000 13 000 2,5% 43 000 Zwischentotal 34 000 135 000 Total 100% 4 414 000 169 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81154, Stadt Dietikon, 1 Ueberlandstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Ausbau des Knotens Dietikon, 1 Ueberland- / 618 Mutschellenstrasse, die Belagserneuerungen im Projektperimeter und die weiteren damit verbundenen Massnahmen wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 171 000 und eine neue Nettoausgabe von Fr. 2 923 000, insgesamt Fr. 7 094 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 2 440 000 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 4 654 000 zulasten der Investitionsrechnung.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)
IV. Die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 1006/2016 wird aufgehoben.
V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben, Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis im Rahmen der bewilligten Kosten zum Erwerb von Grund und Rechten Verträge abzuschliessen.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an den Stadtrat Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), den Gemeinderat Spreitenbach, Poststrasse 13, 8957 Spreitenbach (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), den Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Giuliano Sabato, Abteilung Tiefbau, Unterhaltskreis II, Brackrütistrasse 5, 5210 Windisch, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli