RRB Nr. 2016/2008
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum, Beitragsberechtigung, Erneuerung, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2008
2016. Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum (Beitragsberechtigung)
Erwägungen
1. Ausgangslage Vergiftungen mit Medikamenten, Haushaltprodukten sowie technischen und gewerblichen Produkten, aber auch mit Pflanzen, Pilzen und Genussmitteln, können schwerwiegende, gesundheitliche Auswirkungen haben. Institutionen, die für Fachleute und Laien zugängliche Informationen zur Risikobeurteilung und zum Behandlungsprozedere bereitstellen, spielen bei Vergiftungsnotfällen eine wichtige Rolle. Sie tragen bei vielen harmlosen Vergiftungsfällen zur Beruhigung bei und verhindern, insbesondere auch bei Kindern, unnötige Spitaleintritte. Bei schwerwiegenden Vergiftungen erlaubt der schnelle Zugang zu einer fachlich kompetenten Beratung eine gezielte Therapie mit entsprechenden Erfolgsaussichten. Deshalb sind in allen europäischen Ländern entsprechende Informationszentren aufgebaut worden. Das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum (STIZ), umgangssprachlich auch Tox-Zentrum genannt, ist 1966 vom Schweizerischen Apothekerverband in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich gegründet worden. Das Informationszentrum gibt rund um die Uhr und unentgeltlich ärztliche Auskunft bei Vergiftungsfällen oder bei Vergiftungsverdacht. Es ist auch in die Bewirtschaftung der Antidota für Vergiftungen eingebunden, damit ist ein möglichst schneller Zugang zu vergiftungsspezifischen Medikamenten und Schlangenseren sichergestellt. Die Zürcher Bevölkerung und die medizinisch tätigen Fachleute im Kanton profitieren in grossem Masse von der Arbeit des in Zürich ansässigen Informationszentrums. Im Jahr 2007 erhielt das STIZ insgesamt knapp 32 000 Anfragen zu möglichen oder tatsächlichen Vergiftungsfällen. Über die Hälfte der Anrufe betrafen Kinder. 25% aller Anrufe an das STIZ kamen aus dem Kanton Zürich, wobei vor allem auch die Anfragen aus der Zürcher Bevölkerung weit über dem Schweizer Durchschnitt lagen.
2. Leistungsvereinbarung mit dem STIZ Das STIZ hat eine breit abgestützte Trägerschaft. Es wird gegenwärtig von den Kantonen, der Universität Zürich, der SGCI Chemie Pharma Schweiz, der SUVA, dem Schweizerischen Versicherungsverband, der santésuisse und dem Schweizerischen Apothekerverband unterstützt. Für den Bund erbringt das STIZ aufgrund einer entsprechenden Ver- einbarung Leistungen im Bereich der gewerblichen Produkte und der Chemikaliengesetzgebung. Wegen einer kurzfristig angekündigten Kürzung der Bundesbeiträge musste die Finanzierung allgemein neu geregelt werden, um die Notfallversorgung der Bevölkerung mit einem 24- Stunden-Notfalldienst weiterhin sicherzustellen. Unter der Federführung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ist im Jahr 2007 mit dem STIZ eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen worden. Die Leistungsvereinbarung zwischen der GDK und der STIZ vom 12. Juni 2007 regelt detailliert die Dienstleistungen, die vom STIZ im Bereich der toxikologischen Notfallberatung zu erbringen sind, und deren Abgeltung durch die Kantone. Mit der Leistungsvereinbarung verpflichtet sich das STIZ, unter der nationalen Telefonnummer 145 eine telefonische Beratungsstelle für Vergiftungsnotfälle zu betreiben, die allen Laien und Fachpersonen täglich während 24 Stunden unentgeltlich zur Verfügung steht. Gemäss der Vereinbarung leisten die Kantone jährlich einen Beitrag von Fr. 0.16 pro Kopf der Wohnbevölkerung zuzüglich allfälliger Steuern und Abgaben. Die Beiträge werden der Teuerung angepasst. Das STIZ berichtet der GDK jeweils mit seinem Jahresbericht über seine Tätigkeit und gibt auf Antrag der GDK auch Auskunft über weiterführende, aktuelle Fragen zu seiner Tätigkeit.
3. Staatsbeitrag an das STIZ § 46 des Gesundheitsgesetzes vom 2. April 2007 verlangt vom Kanton die Unterstützung von Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und zur Verhütung, Früherkennung und Früherfassung von Krankheiten. Die mit RRB Nr. 1947/2000 anerkannte Staatsbeitragsberechtigung für das STIZ läuft Ende 2008 aus. Im Jahr 2008 wurde dem STIZ ein Staatsbeitrag von Fr. 221 062 gewährt. Mit Schreiben vom 6. August 2008 hat das STIZ einen Antrag auf Erneuerung der Staatsbeitragsberechtigung gestellt. Die langjährige Zusammenarbeit mit dem STIZ im Bereich der toxikologischen Notfallberatung hat sich bewährt. Das STIZ erfüllt weiterhin die Voraussetzungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen. Gestützt auf § 4 Staatsbeitragsgesetz kann die Beitragsberechtigung wiederum für die Dauer von acht Jahren anerkannt werden. Für die Aufgaben gemäss der Leistungsvereinbarung der GDK erhält das STIZ für die Jahre 2009 bis 2016 eine Subvention von Fr. 0.16 pro Kopf der Wohnbevölkerung zuzüglich allfälliger Steuern und Abgaben sowie der Teuerung gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, höchstens Fr. 300 000. Die erforderlichen Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2009 bis 2012 in der Leistungsgruppe Nr. 6000, Steuerung Gesundheitsversorgung, unter Konto 3633 2 00000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum wird für die Jahre 2009 bis 2016 als staatsbeitragsberechtigt anerkannt.
II. Die Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, dem Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum für die Jahre 2009 bis 2016 pro Jahr eine Subvention von Fr. 0.16 pro Kopf der Wohnbevölkerung zuzüglich allfälliger Steuern und Abgaben sowie der Teuerung gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, höchstens Fr. 300 000, zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6000, Steuerung Gesundheitsversorgung, auszurichten.
III. Mitteilung an das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum (Direktor: Dr. Hugo Kupferschmidt), Freiestrasse 16, 8032 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi