Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 3 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 21/2016

Massnahmenplan, Luftreinhaltung 2016, Teilrevision, Verordnung, Änderung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2016

21. Massnahmenplan Luftreinhaltung, Teilrevision 2016

Erwägungen

Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung, Änderung I. Die Baudirektion unterbreitet einen Antrag vom 5. Januar 2016 über eine Teilrevision 2016 des Massnahmenplans Luftreinhaltung und eine Änderung der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung. Der Regierungsrat beschliesst die Teilrevision 2016 und die Änderung (siehe ABl 2016-01-22). II. Mitteilung an das Verwaltungsgericht, das Baurekursgericht, die Statthalterämter, die Bezirksräte, die Gemeinden, die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates, je unter Beilage der Broschüre «Massnahmenplan Luftreinhaltung, Teilrevision 2016».

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cità en