RRB Nr. 221/2022
Impulsprogramm Digitale Verwaltung, IP 2.5 Bargeldlose Zahlungsabwicklung, Umsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Februar 2022
221. Impulsprogramm Digitale Verwaltung, IP 2.5 Bargeldlose
Erwägungen
Zahlungsabwicklung, Umsetzung
Ausgangslage Gemäss § 40 Abs. 2 der Rechnungslegungsverordnung vom 29. August 2007 (LS 611.1) regelt die Finanzdirektion den Zahlungsverkehr. Im Rahmen des Impulsprogramms zur Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung des Regierungsrates führt die Finanzverwaltung das Projekt IP 2.5 «Bargeldlose Zahlungsabwicklung». Ziel ist es, einheitliche Zahllösungen an allen Verkaufsstellen des Kantons einzuführen und eine einheitliche Kommunikation gegenüber aussen zu ermöglichen. Damit verbunden sind auch einheitliche Systeme und eine einheitliche Steuerung. Die Verwaltungseinheiten legen derzeit individuell fest, welche Zahlungsmittel an ihren Verkaufsstellen akzeptiert werden. Es sind 360 Zahlungsterminals von drei unterschiedlichen Anbietern im Einsatz, die von den Verwaltungseinheiten individuell beschafft werden. Zudem bestehen sieben Webshops, die aus den gleichen Gründen ebenfalls unterschiedliche Zahlungsmittel akzeptieren.
Zahlungsmittel Mit Beschluss Nr. 1334/1993 ermächtigte der Regierungsrat die Finanzdirektion, Rahmenverträge mit Dienstleistern für die Zahlungsabwicklung («Acquirer») abzuschliessen. Auf dieser Grundlage erhielt die Payone Switzerland AG 2013 den Zuschlag. Im März 2021 wurde das Unternehmen von der SIX Payment Services AG (Worldline) übernommen, und per 30. September 2022 werden alle Anschlüsse auf das System von Worldline umgestellt. Die Finanzdirektion hat im Dezember 2021 erneut eine Submission eröffnet, um nach Ablauf der Vertragsdauer diese Dienstleistungen weiterhin sicherzustellen. Angesichts der grossen Verbreitung in der Schweiz und der zukünftigen technologischen Entwicklung wurden folgende Zahlungsmittel ausgeschrieben, wobei die Lose 2–5 unabhängig voneinander optional bezogen werden können: 1. VISA, VISA Debit, Mastercard, Mastercard Debit und Maestro, 2. American Express, 3. Postfinance Card, 4. TWINT, 5. Bitcoin und Ether. Die beiden Kryptowährungen Bitcoin und Ether wurden hinsichtlich ihrer möglichen Entwick lung hin zu einer breiteren Akzeptanz ausgeschrieben, wobei die Ausschreibung vorsieht, dass die Gutschrift im gesetzlichen Zahlungsmittel Schweizer Franken erfolgt und das Wertschwankungsrisiko beim Acquirer liegt. Auf eine Ausschreibung der bisherigen Zahlmittel JCB und Boncard wurde aufgrund von deren geringen bisherigen Nutzung verzichtet.
Zahlungsterminals Gleich wie bei den Zahlungsmitteln ist der Einsatz der Zahlungsterminals einheitlich auszugestalten, sodass deren Funktionalität mit den Bedürfnissen der gewählten Zahlungsmittel übereinstimmt. Deshalb soll in Zukunft eine auf die Zahlungsmittel abgestimmte einheitliche Beschaffung erfolgen, d. h., die Rahmenverträge werden einheitlich von der Finanzdirektion ausgeschrieben, und die Verwaltungseinheiten bestellen ihre Zahlungsterminals auf dieser Grundlage. Aus wirtschaftlicher Sicht wird dadurch gleichzeitig die Verhandlungskraft gestärkt. Ebenfalls einheitlich ausgestaltet wird inskünftig die Anbindung der Zahlungsterminals an das SAP-System.
Einheitliche Steuerung Die einheitliche Steuerung erfolgt im Konsolidierungskreis 1. Die Konsolidierungskreise 2 und 3 werden eingeladen, sich dem einheitlichen Vorgehen anzuschliessen bzw. sich in die Verträge einbinden zu lassen. Die einheitliche Steuerung der Zahlungsmittel an den Verkaufspunkten des Kantons schafft in der Bevölkerung Klarheit und ermöglicht eine einheitliche Kommunikation. Künftige Anpassungen der akzeptierten Zahlungsmittel an Verkaufsstellen und in Webshops und von deren technischen Anbindung sowie des Beschaffungsprozesses von Zahlungsterminals sollen durch die Finanzdirektion im eingespielten jährlichen Prozess zur Änderung des Handbuchs Rechnungslegung erfolgen, sodass allfällige Veränderungen in den Bedürfnissen oder im Markt detailliert abgeklärt und die Verträge entsprechend angepasst werden können.
Finanzielle Auswirkungen Die Kommissionen und Transaktionsgebühren der Zahlungsmittel und die Kosten für den Kauf sowie für den Wartungsvertrag der Zahlungsterminals fallen unverändert bei den einzelnen Verwaltungseinheiten an. Aufgrund der gebündelten Einkaufskraft sind tendenziell günstigere Konditionen zu erwarten.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vereinheitlichung der Zahlungsmittel und Zahlungsterminals wird für den Konsolidierungskreis 1 im Sinne der Erwägungen umgesetzt.
II. Künftige Anpassungen der Zahlungsmittel und von deren technischen Anbindungen sowie des Beschaffungsprozesses von Zahlungsterminals erfolgen im Rahmen der jährlichen Anpassung des Handbuchs Rechnungslegung und werden vertraglich durch die Finanzdirektion nachvollzogen. III. RRB Nr. 1334/1993 wird aufgehoben.
IV. Die Konsolidierungskreise 2 und 3 werden eingeladen, sich dem einheitlichen Vorgehen im Sinne von Dispositiv I und II anzuschliessen.
V. Mitteilung an – die Direktionen des Regierungsrates, – die Staatskanzlei, – die Parlamentsdienste, – die Finanzkontrolle, – den Ombudsmann, – die Datenschutzbeauftragte, – die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte, – den Zürcher Verkehrsverbund, – die Universität Zürich, – die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, – die Zürcher Hochschule der Künste, – die Pädagogische Hochschule Zürich, – das Universitätsspital Zürich – das Kantonsspital Winterthur, – die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, – die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, – das Forensische Institut Zürich, – das Zentrum für Gehör und Sprache.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli