Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 246/2026

Anfrage Donato Flavio Sconamiglio, Freienstein-Teufen, und Christian Pfaller, Bassersdorf, betreffend Sicherheit an Bahnhöfen im Kanton Zürich – Handlungsbedarf nach Messerangriff in Embrach, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 81/2026

Sitzung vom 11. März 2026

246. Anfrage (Sicherheit an Bahnhöfen im Kanton Zürich – Handlungsbedarf nach Messerangriff in Embrach) Die Kantonsräte Donato Flavio Scognamiglio, Freienstein-Teufen, und Christian Pfaller, Bassersdorf, haben am 2. März 2026 folgende Anfrage eingereicht: Am 28. Februar 2026 kam es am Bahnhof Embrach wiederholt zu einer tätlichen Auseinandersetzung, diesmal mit einem Messer, bei der eine Person verletzt wurde. Der Vorfall wirft Fragen zur Sicherheitssituation an Bahnhöfen im Kanton Zürich auf. Bahnhöfe sind zentrale Verkehrsknotenpunkte und öffentliche Räume mit hoher Frequentierung. Sie sollen für Pendlerinnen und Pendler, Jugendliche sowie ältere Menschen gleichermassen sichere Orte sein. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie hat sich die Zahl der Gewalt- und Waffendelikte an Bahnhöfen im Kanton Zürich in den letzten fünf Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Deliktart, Nationalität und Standort)?

2. Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle Sicherheitslage an kleineren und mittleren Bahnhöfen im Vergleich zu grossen Verkehrsdrehscheiben?

3. Welche präventiven Massnahmen bestehen aktuell (z. B. verstärkte Polizeipräsenz, Videoüberwachung, Zusammenarbeit mit SBB Transportpolizei, Präventionsprogramme)?

4. Mit welchem Massnahmen kann die Sicherheit an Bahnhöfen verbessert werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Donato Flavio Scognamiglio, Freienstein-Teufen, und Christian Pfaller, Bassersdorf, wird wie folgt beantwortet:

Der Regierungsrat hat sich letztmals in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 367/2024 betreffend Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen zur Sicherheit an Bahnhöfen im Kanton Zürich geäussert.

Zu Frage 1: Die in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 367/2024 enthaltene und um das Jahr 2024 ergänzte Statistik zeigt keine wesentliche Veränderung. Im genannten Zeitraum wurden im Kanton Zürich 33 601 Delikte mit dem Tatort «Bahnhof» oder «Bahnsteig» polizeilich registriert. Davon ereigneten sich 5534 im Jahr 2024. Auf Verstösse gegen das Schweizerische Strafgesetzbuch (SR 311.0) entfallen insgesamt 20 008 Delikte – davon 3235 Delikte im Jahr 2024. Bei den restlichen handelt es sich grossmehrheitlich um Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (SR 142.20) und das Betäubungsmittelgesetz (SR 812.121). Rund 43% der Delikte an Bahnhöfen ereigneten sich an den beiden Knotenpunkten Hauptbahnhof Zürich und Hauptbahnhof Winterthur. Am häufigsten kam es an Bahnhöfen zu Fahrzeugdiebstählen: Sie machen mit 7267 Delikten (davon 1385 im Jahr 2024) mehr als einen Fünftel aus. Diebstähle (einschliesslich Taschendiebstähle und Trickdiebstähle) und unrechtmässige Aneignungen beliefen sich mit 5117 Delikte (davon 915 im Jahr 2024) auf rund 15%. Gewaltdelikte machten mit 2038 Delikte 6% aller Straftaten an Bahnhöfen aus. 2024 kam es zu deren 314; das ist der zweittiefste Wert seit 2020. Eine detailliertere Auflistung all dieser Delikte nach Deliktart, Nationalitäten oder Standort liegt nicht vor. Zu Fragen 2–4: Die Sicherheitslage an allen Bahnhöfen im Kanton Zürich ist – ungeachtet ihrer Grösse – gut. Die Kantonspolizei pflegt in Bezug auf die Sicherheit an Bahnhöfen einen regelmässigen Austausch und eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Stadt- und Kommunalpolizeien, der SBB AG als Betreiberin der Bahnhöfe sowie deren Sicherheitsorganisationen Transportpolizei und Transsicura. Eine ständige Lagebeurteilung stellt sicher, dass auf mögliche Herausforderungen proaktiv schnell und koordiniert reagiert werden kann. Werden Lageveränderungen oder eine Zunahme von Delikten festgestellt, wird die Präsenz der Einsatzkräfte an den Bahnhöfen und in deren Umgebung entsprechend verstärkt. Dies gilt selbstverständlich auch für Embrach.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli