RRB Nr. 269/2011
Sondermülldeponie Kölliken (SMDK), Sanierung, Zusatzkredit
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. März 2011
269. Sondermülldeponie Kölliken (Gesamtsanierung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Verfügungen vom 27. November 2001 und 11. Juli 2003 hat das Baudepartement des Kantons Aargau die Gesamtsanierung der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) rechtsverbindlich angeordnet. Gemäss dem Gründungsvertrag zur SMDK hat der Kanton Zürich 41,67% der Sanierungskosten zu übernehmen. Für die Phase der Gesamtsanierung hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1931/2004 einen Rahmenkredit von Fr. 216 800 000 an die Gesamtkosten von Fr. 520 240 000 (ohne MWSt) zulasten der Laufenden Rechnung (heute Erfolgsrechnung) der Leistungsgruppe Nr. 8510, Sondermülldeponie Kölliken, bewilligt. Diese Phase setzt sich im Wesentlichen aus der Gesamtsanierung im engeren Sinn im Betrag von Fr. 445 000 000, verschiedenen Projekten von Fr. 18 470 000 und den Konsumausgaben von Fr. 53 485 000 sowie Erträgen von Fr. 610 000 zusammen. Die Sanierungsarbeiten werden voraussichtlich bis 2012 dauern. Die Konsortialenversammlung der SMDK beschliesst jährlich über das Detailbudget (Ziffer 3.5 des Reglements über die Organisation der SMDK). Gestützt darauf wurde dem Regierungsrat jeweils Antrag auf einen Objektkredit gestellt. Letztmals bewilligte er mit Beschluss Nr. 943/2010 den Anteil für 2010. Bis 2008 wurden die Objektkredite zulasten der Laufenden Rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8510, Altlasten, bewilligt (RRB Nr. 572/2008). Mit der Umstellung auf IPSAS (§ 3 Rechnungslegungsverordnung vom 29. August 2007, RLV, LS 611.1) wurden ab 2009 die jährlichen Objektkredite zulasten der in der Bilanz der Leistungsgruppe Nr. 8510, Altlasten, gebildeten Rückstellungen bewilligt. Die erforderlichen Rückstellungen wurden im Rahmen der Bilanzanpassung (§ 43 RLV) gebildet. Mit Verfügung vom 24. August 2006 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dem Kanton Aargau als Standortkanton einen Beitrag von Fr. 121 495 000 an die Sanierung der SMDK gemäss Verordnung vom 26. September 2008 über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA, SR 814.68) zugesichert. Die Ausrichtung erfolgt nach einem in der Verfügung festgelegten Auszahlungsplan. Der vom Bund überwiesene Beitrag wird vom Kanton Aargau an die SMDK weitergeleitet.
Im Rahmen der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 363/2009 betreffend «Grobe Fehleinschätzung der ARGE Phönix bei der Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken» hat sich der Regierungsrat am 27. Januar 2010 letztmals zum Sanierungsstand geäussert.
B. Strukturierung der Gesamtsanierung im engeren Sinn Die Gesamtsanierung wurde in drei Lose aufgeteilt, ausgeschrieben und an drei Arbeitsgemeinschaften vergeben. Los I Das Los I umfasst die Baugrubenabschlüsse (verankerte Pfahlwand) und die drei Hallen (Lager-, Manipulations- und Abbauhalle). Diese Bauarbeiten wurden fristgerecht bis Ende Oktober 2007 fertiggestellt. Nach Abschluss der Rückbauetappe RE 1A wurden im Rahmen des Loses I Umbauarbeiten zur Vorbereitung der Rückbauetappe RE 2 und der Gleisanschluss fertiggestellt. Bis zum Ende der Sanierung laufen unter dem Los I das Facility Management an der Halleninfrastruktur und letztlich die Demontage der Hallen. Die Vergabe erfolgte an die Arbeitsgemeinschaft Infra (Marti AG, Züblin AG). Los E Das Los E umfasst den Rückbau der Deponie (einschliesslich der Abdeckung und der Deponiesohle, soweit kontaminiert), die Triage der rückgebauten Abfälle, deren Abtransport und Entsorgung. Das Los E umfasst zudem die Verantwortlichkeit für die Sicherheit der Personen, die sich im Schwarzbereich aufhalten. Bis im Oktober 2009 räumte das Unternehmerkonsortium des Loses E den unter der Manipulationshalle liegenden Deponieteil und leistete anschliessend den auf Los E entfallenden Teil der Umbauarbeiten zur Vorbereitung der Rückbauetappe RE 2. Die Rückbauarbeiten werden Anfang März 2011 wieder aufgenommen. Die Vergabe erfolgte an die Arbeitsgemeinschaft Phoenix (Eberhard Bau AG, Eberhard Recycling AG, Walo Bertschinger AG, Richi AG, Ecosoil Süd GmbH). Los P+A Das Los P+A hat die Aufgabe, die erforderliche Laborinfrastruktur in Kölliken bereitzustellen und die für den Rückbau notwendigen Probenahmen und chemischen Analysen des rückgebauten Materials durchzuführen. In der ersten Rückbauetappe verliefen die Arbeiten plangemäss. Die Vergabe erfolgte an die Arbeitsgemeinschaft Triage Kölliken (SGS Fresenius AG, IBL GmbH).
Die Gesamtsanierung ist im Wesentlichen in folgende Phasen aufgeteilt: – Bauphase 0: Erstellung der Infrastruktur: Bau der drei Hallen (Lager-, Manipulations- und Abbauhalle) und des Anschlussgleises – Rückbauetappe 1A (RE 1A): Rückbau des Deponiekörpers im Bereich der Manipulationshalle – Umbauphase (RE 1B): Umbau der Manipulationshalle und Fertigstellung des Anschlussgeleises – Rückbauetappe 2 (RE 2): Rückbau des restlichen Deponiekörpers (im Bereich der Abbauhalle) – Rückbau der Infrastrukturen, Beobachtung, Nachsorge, Rekultivierung des Geländes
C. Rückbauetappe RE 1 Stand der Umsetzung: Mit der Ausführung der ersten Rückbauetappe RE 1A wurde am 1. November 2007 begonnen. Der Rückbau verlief planmässig bis zum Brandereignis vom 26. Juni 2008. Die Rückbauarbeiten mussten unterbrochen werden, um zusätzliche Sicherheitsmassnahmen zu planen und umzusetzen, was bis Ende 2008 dauerte und zu einer Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Terminplan führte. Am 23. Oktober 2009 wurde diese Rückbauetappe abgeschlossen. Insgesamt wurden rund 158 000 t Material abgebaut und entsorgt, nämlich 94 000 t eingelagerte Abfälle, 53 000 t Deckschicht und 11 000 t Deponiesohle (Fels). Die bisher rückgebaute Menge entspricht rund 26% der zu entsorgenden Gesamtmenge. Mit der Umbauphase RE 1B wurde am 2. November 2009 begonnen. Verschiedene Änderungen, die aufgrund der Erfahrungen aus der ersten Rückbauetappe erforderlich waren, mussten berücksichtigt werden. Die Umbauphase konnte bis Ende September 2010 wie geplant abgeschlossen werden. Erfahrungen aus der Rückbauetappe RE 1A: Die SMDK ist in Europa, wenn nicht sogar weltweit, das grösste Rückbauprojekt einer Sondermülldeponie in bewohntem Gebiet. Es ist ein Pilotprojekt, das nicht auf Erfahrungen aus Sanierungen mit vergleichbarer Vielschichtigkeit zurückgreifen kann. Besonders mit dem Rückbauvorgang, der Beprobung, Analyse und Triage der Abfälle gelangten neue Abläufe und Verfahren zur Anwendung.
Aus der RE 1A konnten insbesondere folgende Erkenntnisse gewonnen werden: a. Rückbau- und Entsorgungsverfahren – Das Zusammenwirken von Rückbau, Beprobung, Analyse sowie Verpackung, Transport und Entsorgung der Abfälle hat sich grundsätzlich bewährt. – Alle Abfälle der RE 1A konnten gesetzeskonform entsorgt werden. – Die RE 1A zeigte, dass eine verhältnismässig grobe Triage der vermischten Abfälle auf der Deponie mit Haufen von 200–300 m3 grössere Risiken in der Beprobung mit sich bringen kann. – Gesamthaft mussten rund 40% der rückgebauten Abfälle (z. B. batteriehaltige Abfallchargen) vor Ort oder in externen Anlagen (z. B. Erd- und Schotter-Aufbereitungsanlage-Rümlang ESAR) vor ihrer Entsorgung vorsortiert und aufbereitet werden. – Gewisse Abfälle (z. B. Phosphorpressteile aus Nebelgranaten) machten eine besondere Entsorgung notwendig. – Im Vergleich zu den Erwartungen bei Projektbeginn mussten die rückgebauten Abfälle teilweise höherklassigen und damit teureren Entsorgungswegen zugewiesen werden. – Die Schnittstellen zwischen den Losen E und P+A sowie die Triage der Abfälle und die Zuordnung zu den Entsorgungswegen unter der Aufsicht der chemischen Fachkräfte der SMDK arbeiten gut zusammen. – Die klimatischen Verhältnisse in der luftdichten Halle (Hitze, Sichttrübung) behinderten den Rückbau zeitweise und die Aktivkohlefilter mussten häufiger als erwartet erneuert werden. Dies teilweise als Folge der nötigen Aufbereitung der Abfälle vor Ort. Dadurch wurde eine Überarbeitung und Ergänzung des Lüftungskonzepts für die Rückbauetappe 2 erforderlich. b. Deponiestruktur – Der Rückbau des Deponiekörpers erwies sich aufgrund seiner Struktur als schwierig. Die eingelagerten Gebinde (Fässer, Bigbags) sind zu grossen Teilen beschädigt oder ganz zerstört. Dies führt unter anderem dazu, dass in der RE 2 für die Beprobung kleinere Haufen als in der RE 1 gebildet werden müssen (nur 50 m3, allenfalls 85 m3). – Zwei kleinere und ein grosses Brandereignis (26. Juni 2008) erforderten beim Rückbau zusätzliche Sicherheitsmassnahmen. Für die RE 2 müssen zusätzlich Wärmebildkameras eingerichtet und weitere Sicherheitsmassnahmen umgesetzt werden.
c. Umweltschutz – Das Konzept zum Schutz der Anwohnenden und der Umwelt funktioniert einwandfrei. Während der ganzen Rückbauarbeiten wurden die Anwohnenden nie störenden Immissionen ausgesetzt, auch nicht hinsichtlich der Geruchsbelastung. d. Rechtliche Vorgaben – Das BAFU erliess am 2. Juli 2008 eine Liste mit neuen Grenzwerten für Einzelstoffe, die neu für die Ablagerung von Abfällen auf Oberflächendeponien in der Schweiz berücksichtigt werden müssen. Die SMDK legte daraufhin ein Verbot der direkten Entsorgung von Abfällen aus dem Deponiekörper in Oberflächendeponien in der Schweiz fest. Dies führte bei der Entsorgung zu Mehrkosten und wird auch weiterhin zu solchen führen. e. Deponievolumen – Über die Einlagerung in der SMDK liegen umfangreiche Dokumente und Fotografien vor, aufgrund derer das Deponievolumen berechnet werden konnte. Der Umfang der Deponie wurde für die Submission wie folgt aufgeteilt: Deponieabdeckung 75 000 t Deponiekörper (Abfall) 375 000 t Sohle und Damm (Fels) 76 000 t Total 526 000 t – Eine 2007 durchgeführte Überprüfung der aus der Einlagerungszeit vorhandenen Unterlagen ergab, dass bei der 1987 erfolgten Berechnung der eingelagerten Mengen, die Grundlage des Kostenvoranschlages waren, die Lieferungen von 82 000 t Kehrichtschlacke aus der KVA Zürich der Jahre 1978–1982 nicht berücksichtigt wurden. – Damit erhöht sich die rückzubauende Gesamtmenge von 526 000 t auf 608 000 t. Grundsätzlich hat sich das gewählte Vorgehen bewährt. Aus den Erfahrungen der RE 1A ergeben sich jedoch Anpassungen am Rückbau- und Entsorgungskonzept. Die Anpassungen werden zu Mehrkosten und zu einer längeren Dauer der Gesamtsanierung führen. Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, dass die 1. Etappe des Rückbaus im Herbst 2008 abgeschlossen ist. Aufgrund des Unterbruches nach dem Brandereignis und des wegen zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen verlangsamten Rückbaus wurde die RE 1A mit einer Verzögerung von einem Jahr abgeschlossen.
D. Rückbauetappe RE 2 Vorgaben für die RE 2 aus den Erfahrungen der RE 1A: Aufgrund der Erfahrungen aus der RE 1A müssen für die RE 2 das Rückbau- und das Entsorgungskonzept sowie das Betriebshandbuch überarbeitet und neue Verfahrensabläufe festgelegt werden. Die Verfahrensanpassungen betreffen insbesondere die folgenden Punkte: a. Vorgaben für den Rückbau – Die Erfahrungen der RE 1A zeigen, dass die zur Beprobung gebildeten Haufen von teils über 200 m3 zu gross waren. Die höchstens zulässige Haufengrösse vor der Beprobung wurde daher auf 50 m3 verringert. Wenn es die Umstände erlauben, kann die Aufsichtsbehörde eine Wiederanhebung der Haufengrösse auf 85 m3 bewilligen. – Sodann sind für die Zwischenlagerung der rückgebauten Abfälle vor deren Ausschleusung und Abtransport zusätzliche Lagerboxen erforderlich, da die aufgrund der geänderten Bundesvorgaben angepasste Analytik mehr Zeit beansprucht. Schliesslich sind Massnahmen zu treffen, um die Schwierigkeiten mit dem Hallenklima in den Griff zu bekommen. Die SMDK hat deshalb bei der ARGE Phoenix eine grössere Abluft- und Aktivkohlefilteranlage mit erhöhter Kapazität bestellt. b. Vorgaben für die Entsorgung – Für die in der RE 1A teils der Erd- und Schotteranlage ESAR, Rümlang, zugeleiteten Abfälle wird ein neuer Entsorgungspfad genutzt. Abfälle mit vergleichbarer Charakteristik werden neu dem Boden- Annahme-Zenter-Oberglatt (BAZO) in Oberglatt zugeleitet, wo sie triagiert und teilweise vorsortiert werden. Eine verbesserte Triagierung erhöht die Entsorgungssicherheit und wird dazu führen, dass die schwierigen Abfälle zum Teil in niederschwelligeren Entsorgungsanlagen und Deponien entsorgt werden können. Dies ist aus der Sicht der Umwelt und der Nachhaltigkeit ein wesentlicher Vorteil. Durch den Einsatz des BAZO kann zudem eine bereits vertraglich festgelegte Vorbehandlung der erwähnten zusätzlichen KVA-Schlacken ersetzt werden. Dies alleine wird schon zu einer Einsparung von über 8 Mio. Franken führen. c. Vorgaben aus der Änderungen von Bundesrecht – Auf den 1. Januar 2010 setzte der Bundesrat eine Änderung der Verordnung vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (VeVA, SR 814.610) und der Technischen Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA, SR 814.600) in Kraft. Neu sind insbesondere Bestimmungen, wonach stark kontaminierte Abfälle nicht mehr
ohne vorgängige Behandlung abgelagert werden dürfen. Damit wird eine direkte Ablagerung von Abfällen auf Deponien aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein. Dies war vorsorglich bei der SMDK-Sanierung bereits in der 1. Etappe ausgeschlossen worden. Im Weiteren wurden für die Ablagerung von Abfällen in den Deponien neu Grenzwerte für organische Schadstoffe festgesetzt. Dies erhöht künftig den analytischen Aufwand für die Charakterisierung eines Teils der rückgebauten Abfälle aus der SMDK. Neues Rückbau- und Entsorgungskonzept: Um die vorstehenden Vorgaben umzusetzen, erstellen die SMDK in Absprache mit den Behörden das überarbeitete Entsorgungskonzept und die ARGE Phoenix das angepasste Rückbaukonzept. Diese beiden Konzepte nehmen die folgenden Änderungen auf: – Verkleinerung der Haufen auf 50 m3 bzw. allenfalls auf 85 m3 und grössere Anzahl Beprobungen. Mit diesen Massnahmen wird eine repräsentativere Beprobung und zuverlässigere Abfallcharakterisierung erreicht, die das Risiko verringern, dass eine Entsorgungsanlage das Material zurückweisen könnte. – Vorbehandlung eines Teils der Abfälle im BAZO. Die Vorbehandlung bezweckt, die Abfälle durch Aussortierung und Triage auf die Anforderungen der Endentsorgung abzustimmen. – Aufgrund der Änderung der TVA muss bei der Ausgangsanalytik in Kölliken neu unter anderem auch der Gehalt an Anilinen der rückgebauten Abfälle bestimmt werden. Wegen dieser zusätzlichen Analytik steigt der Zeitbedarf für die Probenahme und Analytik von bisher zwei auf neu drei Tage. Das rückgebaute Material muss während dieser Zeit im Schwarzbereich zwischengelagert werden. Dafür müssen zusätzliche Zwischenlagerboxen beschafft werden. Bereits in der RE 1 wurde die vereinbarte Tagesrückbauleistung von 500 t/Tag teilweise nicht erreicht. Die zusätzlichen Massnahmen vor Ort verlangsamen den Rückbau zusätzlich. Für die RE 2 ist deshalb nur noch mit einer Tagesleistung von 390 t/Tag zu rechnen. Der Rückbau wird somit nochmals rund ein Jahr länger dauern und voraussichtlich Ende Mai 2016 abgeschlossen werden können. Bei Haufen von 85 m3 beträgt die Solltagesleistung 440 t/Tag, womit das voraussichtliche Ende des Rückbaus auf September 2015 fällt. Für die Entwicklung der technischen Lösung, die Verhandlungen der Nachträge sowie die Nachforderungen aus der RE 1 nahm die SMDK mit der Beauftragten von Los E, der ARGE Phoenix, im August 2009
Verhandlungen auf.
Auf der technischen Ebene konnte man sich Ende Juni 2010 über die Auswirkungen der Erfahrungen der RE 1 einigen. Bei der Erarbeitung der neuen Verfahren waren Vertretungen der Aufsichtsbehörden massgeblich mitbeteiligt (Abteilung für Umwelt des Kantons Aargau sowie Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich). Aufgrund der Vielschichtigkeit waren die Verhandlungen über die Nachträge und die Forderungen aus der RE 1 sehr aufwendig. Am 23. Dezember 2010 konnten sich die SMDK und die ARGE Phoenix über die kommerziellen und finanziellen Auswirkungen und die Ergänzungen des Werkvertrags einigen (vorbehältlich der Zustimmung der zuständigen Organe der einzelnen Konsortialpartner). Diese Übereinstimmung umfasste sowohl die Mehrkosten für die RE 2 als auch die noch offenen Forderungen aus der RE 1A (unter anderem aus dem Ausmassunterschied und die Kostenfolgen des Brandereignisses vom 26. Juni 2008). Die zuständige Konsortialenversammlung der SMDK stimmte am 14. Januar 2011 der Anpassung des Werkvertrags und den Zusatzkosten zu. Der Entscheid wurde am 20. Januar 2011 durch den übergeordneten Steuerungsausschuss bestätigt. Es ist festzustellen, dass gegenüber dem Verhandlungsergebnis keine überzeugenden Alternativen bestehen: – Ein unverändertes Festhalten am ursprünglich vereinbarten Vorgehen ist nicht zielführend. Die Änderungen des Bundesrechts machen Anpassungen an den ursprünglich vereinbarten Verfahren notwendig und die Erfahrungen aus der RE 1A zeigen, dass das Verfahren in bestimmten Bereichen verbessert werden muss. – Ein Ersetzen der mit dem Los E beauftragten Arbeitsgemeinschaft gäbe keine Gewähr für einen zuverlässigeren und reibungsloseren Rückbau. Eine Neuausschreibung würde weit über ein Jahr Verzögerung mit sich bringen. Überdies müsste ebenfalls mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden. – Ein Abbruch der Gesamtsanierung ist angesichts der rechtskräftigen Sanierungsverfügung nicht zulässig und wäre im Hinblick auf die Anwohnenden und die Umwelt nicht zu verantworten. Gutachten Doetsch: Die Konsortialenversammlung der SMDK liess das neu vorgeschlagene Vorgehen und die Berechtigung von Mehrkosten gutachterlich beurteilen (Gutachten von Prof. Dr. Peter Doetsch, Universität Aachen, vom 10. August 2010). Der Gutachter kommt zusammengefasst zum
Schluss, dass die vorgesehenen Änderungen hinsichtlich Rückbau, Probenahme und Analytik sinnvoll sind, eine repräsentativere Ausgangs- analyse bewirken und damit «sowohl die gesetzeskonforme Entsorgung der SMDK-Abfälle im Inland, als auch den Export von Deponiegut der Strasse 2 zur direkten gesetzeskonformen Auslandentsorgung deutlich risikomindernder als die Praxis der RE 1A» gewährleisten. Hinsichtlich der Vorbehandlung von Abfällen im BAZO hält der Experte fest, dass diese Vorbehandlung für einen Teil der Abfälle notwendig ist. Vorphase und Versuchsphase RE 2: Die Rückbauarbeiten werden Anfang März 2011 wieder aufgenommen. Im Januar und Februar sind die Infrastruktur fertiggestellt und die notwendigen Maschinen und Geräte beschafft worden (z. B. Boxen für die Zwischenlagerung der Haufen im Schwarzbereich usw.). Das neue Rückbau- und Entsorgungskonzept wird vorerst während einer Vorphase von ein bis zwei Monaten auf seine Wirksamkeit geprüft. In der anschliessenden Versuchsphase von fünf Monaten wird der Rückbau mit einer noch herabgesetzten Tagesleistung von rund 250 t/Tag angefahren. In dieser Phase sind die Platzverhältnisse über der Deponie sehr eingeschränkt. Gestützt auf die Erfahrungen sollen anschliessend zweckmässige Optimierungen vorgenommen werden, bevor ab Herbst 2011 der Rückbaubetrieb mit voller Leistung beginnt. Dauer und Abschluss der RE 2: Die RE 2 umfasst den Rückbau des restlichen Deponiekörpers sowie den Abtrag der Deponiesohle und des Deponiesaums, soweit diese kontaminiert sind, was nach Einschätzung im Sanierungsprojekt durchschnittlich auf einer Tiefe von 1 m der Fall sein dürfte. Nach den Erfahrungen in der Rückbauetappe RE 1A kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Deponiesohle an gewissen Stellen wesentlich tiefer kontaminiert ist (hot spots) und das Material ebenfalls noch ausgehoben und entsorgt werden muss. Ob die Hallen vor oder nach diesem Sohlenabtrag abgebrochen werden, kann heute noch nicht entschieden werden. Gemäss Terminplan dauert die Rückbauetappe RE 2 bis im Mai 2016. Sollten die Haufen auf 85 m3 erhöht werden können, ist eine Beendigung um einige Monate früher möglich. Anschliessend folgen der Rückbau der Infrastruktur (Hallen: Zeitbedarf ungefähr 1,5 Jahre) und die Nachsorgephase. Es kann heute noch nicht verbindlich festgelegt werden, wie lange die Nachsorgephase dauern wird.
E. Endkostenprognose am 31. Dezember 2010 (ohne Teuerung) in Mio. Franken: Kostenbasis Endkostenvoraussage RRB Nr. 1931/2004 per 31. Dezember 2010 Los I Infrastruktur 99,0 125,5 Los E Rückbau 246,4 415,2 Los P+A Analytik 22,6 63,8 Einzellose 1,1 3,3 Monitoring 4,3 15,9 Kantonsstrasse 3,5 2,7 Bauleistung und Entsorgung 376,9 626,4 Planung 15,0 15,7 Projektmanagement 16,5 18,9 Vorlaufkosten 2002–2004 13,8 13,8 Brutto 422,2 674,8 Bundesbeitrag an Gleisanschluss –2,3 –4,0 Kantonsbeitrag Kantonsstrasse –0,7 –0,6 Zwischensumme netto 419,2 670,2 Unvorhergesehenes 25,8 0 Gesamtsumme Sanierung i. e. S. (ohne MWSt) 445,0 670,2 Risiken 0 65,0 Chancen 0 –10,9 VASA-Beiträge –161,5 Saldo Gesamtsanierung ohne MWSt 445,0 562,8 Mehrwertsteuer 33,8 43,9 Saldo Gesamtsanierung einschliesslich MWSt 478,8 606,7
Mehrwertsteuer: Die SMDK hat bisher für die Gesamtsanierung grundsätzlich mit Beträgen ohne Mehrwertsteuer budgetiert, da damals noch unklar war, ob die SMDK mehrwertsteuerpflichtig ist. Entsprechend enthielt auch der Rahmenkredit für die Gesamtsanierung (RRB Nr. 1931/2004) keinen Mehrwertsteueranteil. Der geänderte Kostenvoranschlag wird jedoch einschliesslich der Mehrwertsteuer (7,6% bis 2010, ab 2011 8%) erstellt. Damit wird eine bessere Transparenz über die für die Konsortialpartner tatsächlich anfallenden Kosten erreicht. Teuerung: Der Rahmenkredit für die Gesamtsanierung (RRB Nr. 1931/2004) enthielt keine Teuerungsklausel. Bei den inzwischen erfolgten Arbeitsvergaben hat die SMDK mit den Unternehmern für die einzelnen Arbeits- und Lieferungsleistungen differenzierte Teuerungsregeln vereinbart und wendet diese bei den Abrechnungen mit den Unterneh- mern an. Ein einheitlicher Teuerungsindex wäre nicht sachgerecht und für das Konsortium unvorteilhaft. Die SMDK führt die angefallenen teuerungsbedingten Kosten ausserhalb des Baukredits und weist diese im Controlling gesondert aus. Bis Ende 2010 sind insgesamt Fr. 7 300 000 (Anteil des Kantons Zürich: Fr. 3 100 000) Teuerungskosten aufgelaufen. Auch die Teuerungskosten müssen von den Konsortialpartnern zusätzlich finanziert werden. Der Zusatzkredit muss daher auch diese Kosten umfassen. Für die bis Ende 2010 aufgelaufenen Teuerungskosten soll der auf den Kanton Zürich entfallende Betrag (41,67%, Fr. 3 100 000) in den Zusatzkredit aufgenommen werden. Für die Zukunft sollen die tatsächlich anfallenden Teuerungskosten entsprechend den in den Werkverträgen differenziert vereinbarten Teuerungsklauseln berücksichtigt werden; ein einheitlicher Teuerungsindex wäre auch hier nicht sachgerecht und für das Konsortium unvorteilhaft. Bis 2018 muss insgesamt mit Teuerungskosten von rund Fr. 30 000 000 gerechnet werden (Anteil des Kantons Zürich: Fr. 12 500 000). Im vorliegenden Zusatzkredit sind die bis Ende 2010 aufgelaufenen Teuerungskosten (Anteil des Kantons Zürich: Fr. 3 100 000) enthalten. Die Teuerungskosten ab 2011 werden mit der Teuerungsklausel erfasst (Dispositiv II). Beiträge aus dem VASA-Fonds: Der Bund leistet aus dem VASA-Fonds grundsätzlich Beiträge an die Sanierung von Altlasten. Weil in der SMDK mit einem Anteil von knapp 45% Siedlungsabfälle eingelagert sind, sicherte das BAFU dem
Kanton Aargau am 24. August 2006 für die SMDK einen Anteil von 17,64% der mutmasslichen, anrechenbaren Gesamtkosten zu. Dies entsprach nach damaligem Stand einem Betrag von rund Fr. 121 500 000 (Zusicherungsverfügung des BAFU vom 24. August 2006). Im Kostenvoranschlag 2004 waren keine VASA-Beiträge enthalten, weil in diesem Zeitpunkt noch unsicher war, ob und in welchem Umfang VASA-Beiträge geleistet werden; eine Zusicherung des BAFU lag noch nicht vor. Über die tatsächliche Höhe des zu erwartenden Betrags besteht noch keine verbindliche Zusicherungsverfügung. Die Verhandlungen können aufgenommen werden, wenn die Verfahren nach der Vorphase RE 2 abgesichert sind. Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten der Entsorgung und des Rückbaus, insbesondere aber auch infolge der Mehrmenge Schlacke von 82 000 t, kann vom Bund ein um rund Fr. 40 000 000 höherer Beitrag erwartet werden. Sollten die nachfolgend aufgeführten Projektrisiken im vollen Umfang durchschlagen, würde sich der Beitrag bei gleich bleibendem Prozentsatz nochmals um rund Fr. 10 900 000 erhöhen. Eine entsprechende Beitragszusicherung liegt noch nicht vor.
Als Grundlage für die Endkostenprognose hat die SMDK einen Beitrag in der Höhe der BAFU-Zusicherung (Fr. 121 500 000) zuzüglich von Fr. 40 000 000 aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten, mithin insgesamt Fr. 161 500 000, aufgenommen. Projektrisiken: Um die Entwicklung der mit der Gesamtsanierung verbundenen Projektrisiken zu verfolgen, hat die SMDK ein Risikomonitoring eingeführt. Darin sind folgende Risiken enthalten: – Vertragliche Risiken (z. B. Zeitverzug zulasten der SMDK) – Deponierisiken (z. B. höhere Dichte des Abfalls, grössere Menge bei der Deponiesohle als angenommen, Auftauchen neuer Substanzen) – Technische Risiken (z. B. chemische Reaktion aufgrund Vermischung) – Organisatorische, rechtliche und behördliche Risiken (z. B. Subventionskürzungen, Sparmassnahmen) In der Endkostenprognose für die Gesamtsanierung werden jene Risiken aufgenommen, deren Eintretenswahrscheinlichkeit 50% und mehr beträgt, um entsprechend den IPSAS-Richtlinien bilanzieren zu können. Auf der Grundlage des Quartalsberichtes 4/2010 des Risikomonitorings der SMDK sind dies Fr. 65 000 000. Bei der Berechnung der Projektrisiken wird der damit verbundene zusätzlich mögliche VASA- Beitrag von weiteren Fr. 10 900 000 berücksichtigt (siehe Positionen Risiken und Chancen in der vorstehenden Tabelle zur Endkostenprognose).
F. Konsumausgaben, verschiedene Projekte, verschiedene Erträge Gemäss Sanierungsverfügung sind der Betrieb der Abschirmung Süd und die Verfügbarkeit der Interventionsbrunnenreihe (Sicherungsmassnahmen) Voraussetzungen für einen umweltgerechten Rückbau ohne Risiko für den Grundwasserleiter im Abströmbereich. Der zuverlässige Betrieb der bestehenden Anlagen (Schmutzwasser- und Abluftbehandlungsanlage SWALBA) ist deshalb während der Rückbautätigkeit sicherzustellen und kann erst in der Nachsorgephase verringert oder aufgehoben werden. Ebenso muss die Überwachung des Grundwassers in der weiteren Umgebung der Deponie bis zur Entlassung aus der Sanierungsverpflichtung fortgeführt werden. Die Kosten der Sicherung und des Betriebs betragen jährlich rund Fr. 5 000 000; eine Senkung ist nach Abschluss des Rückbaus zu erwarten (ab 2016). Für 2003–2016 betragen diese Kosten insgesamt Fr. 73 100 000 (einschliesslich MWSt). Die Kostenbasis gemäss RRB Nr. 1931/2004 lag bei Fr. 71 400 000 ohne Mehrwertsteuer.
G. Finanzierung durch den Kanton Zürich Zusatzkredit: Total Anteil Kt. ZH (41,67%) in Mio. Franken in Mio. Franken Gesamtsanierung i. e. S. gemäss Endkostenprognose am 31. Dezember 2010 einschliesslich MWSt 606,7 252,8 Konsumausgaben, verschiedene Projekte, verschiedene Erträge 73,1 30,5 Total Phase Gesamtsanierung 679,8 283,3 Rahmenkredit gemäss RRB Nr. 1931/2004 –216,8 Benötigter Zusatzkredit 66,5
Kreditbedarf zulasten der in der Bilanz der Leistungsgruppe Nr. 8510, Altlasten, gebildeten Rückstellungen (Mio. Franken): in Mio. Franken Total Phase Gesamtsanierung 283,3 Getätigte Ausgaben per 31. Dezember 2010 136,2 Notwendige Rückstellungen 147,1 In der Bilanz vorhandene Rückstellungen per 31. Dezember 2010 159,3 Die in der Bilanz per 31. Dezember 2010 vorhandenen Rückstellungen decken den benötigten Zusatzkredit vollständig ab, wodurch keine zusätzliche Belastung der Erfolgsrechnung notwendig ist. Nachsorge: Die eigentliche Nachsorge, das heisst der Aufwand für die Überwachung und die Kontrolle des Sanierungserfolges sowie die Abschlussarbeiten auf dem Gelände, soll erst nach Abschluss der Gesamtsanierung projektiert werden (RRB Nr. 1931/2004). Eine Anpassung der Bilanz an die für die Gesamtsanierung notwendigen Rückstellungen rechtfertigt sich daher nicht.
H. Zuständigkeit Mit Verfügungen vom 27. November 2001 und vom 11. Juli 2003 hat das Baudepartement des Kantons Aargau die Gesamtsanierung der SMDK rechtsverbindlich angeordnet. Gemäss Gründungsvertrag zur SMDK hat der Kanton Zürich 41,67% der Sanierungskosten zu übernehmen. Gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG; LS 611) handelt es sich daher um eine gebundene Ausgabe. Für die Bewilligung des notwendigen Zusatzkredits von Fr. 66 500 000 zum mit RRB Nr. 1931/2004 beschlossenen Rahmenkredit von Fr. 216 800 000 ist der Regierungsrat zuständig.
Das Reglement über die Organisation der SMDK bestimmt in Ziffer 3.5 «Aufgaben und Befugnisse», dass die Konsortialenversammlung (Vertreter des Kantons Zürich ist der Chef des AWEL) das Bauprogramm und das Detailbudget genehmigt. Der übergeordnete Steuerungsausschuss (Vertreter des Kantons Zürich ist der Baudirektor) schliesst die jährliche Leistungsvereinbarung, einschliesslich des global abgefassten Budgets, mit dem Konsortium ab. Es rechtfertigt sich daher, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den Entscheid über die jährlich notwendigen Objektkredite an die Baudirektion zu delegieren.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) wird zum Rahmenkredit gemäss RRB Nr. 1931/2004 ein Zusatzkredit von Fr. 66 500 000 zulasten der Rückstellungen in der Bilanz der Leistungsgruppe Nr. 8510, Altlasten, bewilligt; die gesamte verfügbare Kreditsumme beträgt somit Fr. 283 300 000.
II. Die Teuerungsabrechnung richtet sich nach den in den Werkverträgen und Amendments differenziert vereinbarten Teuerungsklauseln.
III. Die Kreditbewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die übrigen Konsortialpartner die Leistung der auf sie anfallenden Kostenanteile ebenfalls bewilligen
IV. Die Baudirektion wird ermächtigt, über die jährlichen Objektkredite zu entscheiden.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi