RRB Nr. 31/2023
Strassen Grüningen, 724 Binzikerstrasse, Heispel bis Binzikon, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2023
31. Strassen (Grüningen, 724 Binzikerstrasse, Heispel bis Binzikon,
Erwägungen
Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Binzikerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Grüningen zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 724 geführt. Auf dem Abschnitt Heispel bis Binzikon ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Die Fahrbahnbeläge, die den Belastungsanforderungen nicht mehr genügen, werden vollständig ersetzt und die Randabschlüsse erneuert. Die Strassenentwässerung wird an die aktuellen Vorgaben angepasst und nach den geltenden Normen instand gesetzt. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Fahrbahninstandsetzung (neue Trag-, Binder- und Deckschicht); – Ersatz und Ergänzung der Fahrbahnabschlüsse; – Instandsetzung und Ergänzung der bestehenden Strassen- entwässerung und Sickerleitungen. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 6. Dezember 2022 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 470 000 Nebenarbeiten 60 000 Technische Arbeiten 30 000 Total 1 560 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) g e- bundene Ausgabe von Fr. 1 560 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40348), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2023 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 724 Binzikerstrasse, Heispel bis Binzikon, in der Gemeinde Grüningen wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 560 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli