RRB Nr. 32/2023
Strassen Maur, 742 Zürichstrasse, Loorenstrasse bis Schützenhausstrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2023
32. Strassen (Maur, 742 Zürichstrasse, Loorenstrasse bis Schützenhausstrasse, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
Die Zürichstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Maur zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 742 geführt. Auf dem Abschnitt Loorenstrasse bis Schützenhausstrasse ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Die Fahrbahn weist Spurrinnen, etliche Quer- und Längsrisse sowie Ausbrüche auf. Das Quergefälle der Fahrbahn soll normkonform angepasst werden. Die Abschlüsse weisen schadhafte Stellen auf und entsprechen nicht mehr den geltenden Normen. Zudem zeigen Kanal-TV-Aufnahmen, dass auf verschiedenen Abschnitten Strassenentwässerungsleitungen und Schachtarmaturen ersetzt werden müssen. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Fahrbahninstandsetzung (neue Deck-/Binder- und teilweise Tragschicht); – Ersatz der defekten Fahrbahnabschlüsse; – Instandsetzung der Strassenentwässerung einschliesslich Armaturen; – Sichern der Böschung in zwei Abschnitten. Im Bereich dieser Strasseninstandsetzung haben die Gemeinde und die Werkleitungseigentümer keine Bauarbeiten geplant. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 5. Dezember 2022 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 520 000 Nebenarbeiten 90 000 Technische Arbeiten 20 000 Total 1 630 000
Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 630 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40449), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2023 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 742 Zürichstrasse, Loorenstrasse bis Schützenhausstrasse, in der Gemeinde Maur wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 630 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli