Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 3 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 339/2021

Terminplanung für Planungsprozesse und Berichterstattungen 2022

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. März 2021

339. Terminplanung für Planungsprozesse und Berichterstattungen 2022

Erwägungen

1. Terminplanung Geschäftsbericht 2021 Der Ablauf zur Erstellung des Geschäftsberichts 2021 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Es ergibt sich folgender Terminplan: 28. Januar 2022 Abgabe Direktionsüberblick, Parlamentarische Vorstösse, Hauptereignisse, Aufgaben und Entwicklungsschwerpunkte des Geschäftsberichts 31. Januar 2022 Abrechnungen von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates der Finanzverwaltung zugestellt 7. Februar 2022 Letzte Umsatzmeldung gebucht und Buchungsstopp für alle Buchungskreise 22. Februar 2022 Definitiver Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 23. Februar 2022 Anträge auf Kreditübertragungen und Liste der bis Ende 2021 bewilligten Kreditüberschreitungen der Finanzverwaltung zugestellt 25. Februar 2022 Abgabe Ressourcenkapitel, Direktionsteile, Leistungsgruppenblätter und Anhang des Geschäftsberichts 2. März 2022 Information des Regierungsrates über den Rechnungsabschluss 17. März 2022 Information der Finanzkommission über den Rechnungsabschluss 18. März 2022 Information der Medien über den Rechnungsabschluss 21. März 2022 Kommentierter Finanzberichtsentwurf zur Prüfung an Direktionen, Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierende Organisationen 24. März 2022 Stellungnahmen der Direktionen, Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierenden Organisationen zum kommentierten Finanzberichtsentwurf der Finanzverwaltung zugestellt

29. März 2022 Abgabe des konsolidierten Finanzberichts an Finanzdirektor und Staatskanzlei 6. April 2022 RRB Geschäftsbericht 2021 7. April 2022 Information der Aufsichtskommissionen des Kantonsrates (Geschäftsprüfungs-, Finanz- und Justizkommission) über den Geschäftsbericht 2021 14. April 2022 Versand der Medienmitteilung und Internet-­ Aufschaltung des Geschäftsberichts 2021

2. Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten 2022 16. Dezember 2021 Meldung der mehrwertsteuerpflichtigen Dienststellen des Kantons (Buchungskreise Nrn. 1000 bis 9071) sowie der unselbstständigen Anstalten durch die Direktionen, Behörden und Rechtspflege für das Kalenderjahr 2022 an die Finanzverwaltung (RRB Nr. 1225/2018) 14. Januar 2022 Meldung der Unternehmensabgabegruppe gemäss Art. 67c Radio- und Fernsehverordnung (SR. 784.401) an die Eidgenössische Steuerverwaltung 30. September 2022 Zwischenabschluss 2022

3. Terminplanung Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 und Budget 2023 Der Ablauf bleibt gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Der Regierungsrat beschliesst die Überarbeitung und die Festlegung Finanzen des KEF in zwei separaten Beschlüssen. Es ergibt sich folgender Terminplan: 28. Januar 2022 Bereinigte Anträge Verrechnungspreise einschliesslich Saldowirkung für Richtlinien zum KEF eingegeben 9./10. März 2022 Regierungsratsklausur Richtlinien zum KEF 2023–2026 und Budget 2023 16. März 2022 RRB Richtlinien zum KEF 2023–2026 und Budget 2023 30. März 2022 RRB Bericht des Regierungsrates zu den Erklärungen des Kantonsrates zum Vorjahres-KEF (vorbehältlich des definitiven Terminplans des Kantonsrates zu den KEF-Erklärungen) 5. Mai 2022 KEF 2023–2026 eingegeben (bis 20 Uhr)

18.–24. Mai 2022 Technische Budgetgespräche mit der Finanzverwaltung 8./9. Juni 2022 Regierungsratsklausur KEF 2023–2026, Überarbeitung 15. Juni 2022 RRB KEF 2023–2026, Überarbeitung 16.–21. Juni 2022 Budgetgespräche der Direktionsvorstehenden mit dem Finanzdirektor (nach Bedarf) 24. Juni 2022 Meldung zur Umsetzung des RRB KEF 2023– 2026, Überarbeitung 6. Juli 2022 RRB KEF 2023–2026, Festlegung Finanzen 6. Juli 2022 Eingabe der finanziellen Daten abgeschlossen (bis 20 Uhr) 8. Juli 2022 Bereinigter KEF 2023–2026 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 31. August 2022 RRB Festlegung KEF 2023–2026 und Budgetentwurf 2023 1. September 2022 Information der Finanzkommission über den KEF 2023–2026 und Budgetentwurf 2023 2. September 2022 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2023–2026 und Budgetentwurf 2023 im Internet 9. September 2022 Nachträge zum Budgetentwurf 2023 eingereicht 28. September 2022 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2023 6. Oktober 2022 Information der Finanzkommission über Nachträge zum Budgetentwurf 2023 30. November 2022 RRB Erklärungen zum KEF (Stellungnahme betreffend Überweisung, vorbehältlich des definitiven Terminplans des Kantonsrates zum Verfahren mit den KEF-Erklärungen) 1. Februar 2023 RRB Haushaltsvollzug 2023 (bei Bedarf) 29. März 2023 RRB Bericht des Regierungsrates zu den KEF-Erklärungen (vorbehältlich des definitiven Terminplans des Kantonsrates zu den KEF-­ Erklärungen)

4. Terminplanung Nachtragskredite 2022 Der Ablauf zu den Nachtragskrediten 2022 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Anträge für Nachtragskredite 2022 für die II. Sammelvorlage sind der Finanzdirektion gleichzeitig mit den Meldungen zum Zwischenbericht 2022 einzureichen (vgl. Ziff. 5). In dringlichen Fällen können während des ganzen Jahres ausserterminliche Nachtragskredite eingereicht werden.

Für die Sammelvorlagen ergibt sich folgender Terminplan: 14. April 2022 Nachtragskredite 2022 für I. Sammelvorlage eingereicht 4. Mai 2022 RRB Nachtragskredite 2022, I. Sammelvorlage 19. Mai 2022 Information der Finanzkommission 22. August 2022 Nachtragskredite 2022 für II. Sammelvorlage eingereicht 7. September 2022 RRB Nachtragskredite 2022, II. Sammelvorlage 15. September 2022 Information der Finanzkommission

5. Terminplanung Zwischenbericht 2022 Gemäss der geplanten Änderung des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) mit voraussichtlichem Inkrafttreten am 1. Januar 2022 (vgl. Vorlage 5616) soll ein einziger aussagekräftiger und zeitlich besser terminierter Zwischenbericht erstellt werden, der die Steuerprognosen enthält und in möglichst aktueller Form rechtzeitig für die parlamentarischen Beratungen zum Budget des folgenden Jahres vorliegt. Die Meldungen zum Zwischenbericht 2022 sind der Finanzdirektion auf den ersten Arbeitstag nach den Sommerferien einzureichen, gleichzeitig mit den Anträgen für Nachtragskredite 2022 für die II. Sammelvorlage (vgl. Ziff. 4). Es ergibt sich folgender Terminplan: 22. August 2022 Meldungen zum Zwischenbericht von den Direktionen eingereicht 7. September 2022 RRB Zwischenbericht 2022 15. September 2022 Information der Finanzkommission

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Erstellung des Geschäftsberichts 2021, der Vorbereitungsarbeiten zum Geschäftsbericht 2022, des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2023–2026 und des Budgetentwurfs 2023, der Nachtragskredite 2022 sowie des Zwischenberichts 2022 richtet sich nach den in den Erwägungen ausgeführten Terminplanungen.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung, die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission des Kantonsrates, die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte, die Finanzkontrolle, den Ombudsmann, die Datenschutzbeauftragte, die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei, die Zentralbibliothek, das Universitätsspital

Zürich, das Kantonsspital Winterthur, die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, den Zürcher Verkehrsverbund, die Universität Zürich, die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, die Zürcher Hochschule der Künste und die Pädagogische Hochschule Zürich.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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