Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 3 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 353/2024

Strassen, Zürich, Binzmühlestrasse, Projektgenehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. April 2024

353. Strassen (Zürich, Binzmühlestrasse, Projektgenehmigung)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Antrag vom 31. August 2023 das Projekt zur Umgestaltung der Binzmühlestrasse im Abschnitt Kügeliloo- bis Seebacherstrasse (Bau Nr. 13 047), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Binzmühlestrasse ist eine regional klassierte Verbindungsstrasse (RVS 31044), die gemäss Richtplan zur Abklassierung bei Ersatz vorgesehen ist. Auf ihr verläuft eine regionale Veloroute. Im Rahmen des Drittprojekts Tram Affoltern wird die bestehende Ausnahmetransportroute des Typs I von der Wehntaler- in die Binzmühlestrasse verlegt. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Genehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Mit dem vorliegenden Projekt wird die Binzmühlestrasse in die bestehende Tempo-30-Zone integriert. Zur Umsetzung der regionalen Veloroute wird eine Kernfahrbahn mit beidseitigen Velostreifen markiert. Der nötige Raum dafür wird durch Versetzen des Randsteins mit entsprechendem Landerwerb und der Aufhebung von Strassenparkplätzen geschaffen. Die Anschlüsse der Kügeliloo-, Hürststrasse und Zelghalde werden neu als Trottoirüberfahrten ausgestaltet. Weiter wird die Haltestelle «Mötteliweg» hindernisfrei ausgebaut und der Strassenbelag und die Trottoirs im gesamten Projektperimeter erneuert. Auf der Fahrbahn wird ein lärmarmer Belag eingebaut, wobei diese Massnahme zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht ausreichend ist. Der Baubeginn ist für den Herbst 2024 geplant. Da die Binzmühlestrasse eine wichtige Umleitungsroute für den Bau des Trams Affoltern ist, muss die Umgestaltung der Binzmühlestrasse vor dem geplanten Baubeginn des Trams Affoltern umgesetzt sein. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt am 5. Dezember 2018 im Rahmen einer ersten und am 16. April 2021 im Rahmen einer zweiten Begehrensäusserung Stellung genommen. Die vorgebrachten Anträge und Hinweise gelten als bereinigt. Das zum Projekt vorliegende Gutachten der Dienstabteilung Verkehr, Stadt Zürich, vom 26. März 2021 beurteilt die Integration der Binzmühlestrasse in die bestehende Tempo- 30-Zone als verhältnismässig. Zum einen sind weitergehende Massnahmen erforderlich, da trotz Einbau eines lärmarmen Belages immer noch

Überschreitungen der Lärmgrenzwerte in der Binzmühlestrasse vorhanden sind. Zum anderen wird mit der Temporeduktion die Verkehrssicherheit verbessert. Die durch Tempo 30 entstehenden Fahrzeitverlängerungen haben den Einsatz eines zusätzlichen Gelenkbusses zur Folge, damit die Taktfolge der Buslinie erhalten werden kann. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten sind unabhängig von der vorliegenden Genehmigung durch die Stadt Zürich zu tragen. Die Massnahme hat keinen Einfluss auf die Funktion, die Netzhierarchie und die Leistungsfähigkeit der Binzmühlestrasse. Die Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs wird durch das Vorhaben nicht vermindert. Insofern ist das Projekt vereinbar mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wurden ordnungsgemäss durchgeführt. Das Projekt und die Verkehrsvorschriften wurden vom 22. November bis 23. Dezember 2019 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gingen gegen das Projekt fünf Einsprachen ein. Unter anderem beantragten 185 Anwohnerinnen und Anwohner die Durchführung einer Lärmsanierung und die Signalisation von Tempo 30. Daraufhin wurde das Projekt überarbeitet und gemeinsam mit den neuen Verkehrsvorschriften vom 3. September bis 4. Oktober 2022 erneut nach § 16 StrG aufgelegt. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 457 vom 1. März 2023 über die Einsprachen entschieden und das Projekt festgesetzt. Gegen die neuen Verkehrsvorschriften gingen keine Einsprachen ein. Der Festsetzungsbeschluss ist rechtskräftig. Mit Beschluss Nr. 1432 hat der Stadtrat von Zürich am 17. Mai 2023 die Ausgaben bewilligt. Einer Genehmigung des Projekts steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Projekt zur Umgestaltung der Binzmühlestrasse im Abschnitt Kügeliloo- bis Seebacherstrasse betragen voraussichtlich Fr. 8 170 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Davon können voraussichtlich Fr. 4 130 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke) der Baupauschale belastet werden. Die Kosten für den zusätzlichen Gelenkbus trägt gemäss der Verordnung über die Gewährleistung des städtischen Angebots im öffentlichen Verkehr infolge Strassenlärmsanierungen (AS 740.300) die Stadt Zürich. Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf

§ 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt zur Umgestaltung der Binzmühlestrasse im Abschnitt Kügeliloo- bis Seebacherstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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