Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 389/2021

Strassen, Rafz, 544 Bahnhofstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. April 2021

389. Strassen (Rafz, 544 Bahnhofstrasse, Landstrasse bis Imstlerwäg,

Erwägungen

km 3.950–4.400, Fahrbahninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 544 Bahnhofstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Rafz ist Bestandteil der regionalen Verbindungsstrasse zwischen der deutschen Grenze und der Kantonsgrenze Schaffhausen und weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von rund 3200 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 3,4% auf. Die Bahnhofstrasse zwischen der Landstrasse und dem Imstlerwäg muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung saniert werden. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt weist Längs-, Quer- und Netzrisse auf, ist versprödet und ausgemagert. Im Bereich des Kreisels beim Imstlerwäg treten vermehrt Spurrinnen und Verformungen auf. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf der gesamten Sanierungsstrecke der Belag entfernt und mit einer Trag-, Binder- und Deckschicht erneuert. Die Fundationsschicht wird partiell erneuert, der Kreisel neu in Beton erstellt und die öffentliche Beleuchtung an die heute geltenden Vorgaben angepasst. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 19. Februar 2021 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 932 000 Nebenarbeiten 190 000 Technische Arbeiten 138 000 Total 2 260 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 2 260 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10345), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2021 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 544 Bahnhofstrasse, Gemeinde Rafz, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 260 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2021; der Erlass wurde am 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

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