Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 4 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 423/2015

Zürichseeregulierung, Ersatz Platzspitzwehr in der Limmat, Vor-, Bau- und Auflageprojekt sowie Umweltverträglichkeitsprüfung, Planer- und Ingenieurleisungen, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. April 2015

423. Zürichseeregulierung, Ersatz Platzspitzwehr in der Limmat (Planer- und Ingenieurleistungen)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Platzspitzwehr in der Limmat steht im Eigentum des Kantons und wird von der Stadt Zürich (Elektrizitätswerk der Stadt Zürich [EWZ]) betrieben. Es dient mit der Zürichseeregulierung dem Hochwasserschutz und auch der Wasserkraftnutzung im Kraftwerk Letten. Nach mehr als 50 Jahren Betrieb wurden bei Erneuerungen erhebliche Mängel festgestellt. Ab 2001 erarbeitete das EWZ Variantenstudien zum Ersatz der Wehranlage. Ende 2012 verzögerte sich jedoch die weitere Planung auf der Stufe eines Vorprojektes wegen zusätzlicher Anforderungen beim Hochwasserschutz. Es wurde entschieden, die bestehende Wehranlage 2014 noch einmal mit Sofortmassnahmen zu erneuern und die Planung zum Ersatz der Anlage zu überarbeiten. Die Randbedingungen wurden unter anderem mit dem übergeordneten Hochwasserschutzprojekt Sihl – Zürichsee – Limmat (vgl. RRB Nr. 925/2012) festgelegt. Für die nun anstehenden Projektierungsarbeiten soll eine zusätzliche Ausgabe bewilligt werden.

B. Projekt Mit den Beschlüssen Nrn. 274/2001 und 1811/2007 genehmigte der Regierungsrat den Vertrag sowie den Nachtrag 1 zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über die Erneuerung und den Betrieb des Platzspitzwehrs (Vertrag Zürichseeregulierung) vom 13. Dezember 2000 / 28. Februar 2001. Im Wesentlichen wurde darin geregelt, dass das EWZ die Erneuerung des Platzspitzwehrs unter der Aufsicht des Kantons projektiert und erneuert. Mit dem Abschluss des Vorprojektes durch das EWZ im November 2012 hat die Stadt Zürich den mit Nachtrag 1 geänderten Vertrag Zürichseeregulierung erfüllt. Neue Systemanforderungen und die Bedeutsamkeit der Wehranlage für den Hochwasserschutz machen es erforderlich, dass der Kanton sämtliche Aufgaben eines Bauherrn (Projektleitung, Projektierung und Umsetzung) und somit die Federführung im Projekt übernimmt. Mit diesem Vorgehen kann das übergeordnete Hochwasserschutzprojekt Sihl – Zürichsee – Limmat am zweckmässigsten umgesetzt werden. Die Stadt Zürich und die Nachbarkantone sollen in die Projektorganisation einbezogen werden.

C. Kosten Für die Umsetzung der Projektes «Ersatz Platzspitzwehr» wurden bereits Ausgaben von Fr. 900 000 wie folgt bewilligt: – Objektkredit von Fr. 55 000 für die Grundlagenerhebung (Verfügung des AWEL Nr. 1933/2013), – Objektkredite von Fr. 350 000 bzw. von Fr. 495 000 für die Koordination und Bauherrenunterstützung sowie für die Kommunikation und Rechtsberatung (Verfügung des AWEL Nr. 2347/2013 bzw. Verfügung der Baudirektion Nr. 886/2014). Gestützt auf Art. 3 des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dezember 1916 (SR 721.80) in Verbindung mit den §§ 12 ff. des Wasserwirtschaftsgesetzes vom 2. Juni 1991 (LS 724.11) ist eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 2 000 000 (einschliesslich 8% MWSt und 20% Reserve) zu bewilligen. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611). Die bewilligte Ausgabe von Fr. 900 000 ist somit um eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 2 000 000 zu erhöhen. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabesumme beträgt damit Fr. 2 900 000. Die zusätzliche Ausgabe soll für Planer- und Ingenieurleistungen für das Vor-, Bau- und Auflageprojekt sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung verwendet werden. Die Zürichseeregulierung durch das Platzspitzwehr dient insbesondere den umliegenden Gemeinden, aber auch der Stadt Zürich zum Betrieb des Kraftwerks Letten. Aus diesen Gründen soll zu einem späteren Zeitpunkt mit den vom Projekt «Ersatz Platzspitzwehr» betroffenen Gemeinwesen (Bund, Kantone und Gemeinden) eine Kostenbeteiligung vereinbart werden. Mit Bezug auf die Kosten, die dem Kanton verbleiben, sind Bundesbeiträge von mindestens 35% zu erwarten. Die Finanzierung der zusätzlichen Ausgabe von Fr. 2 000 000 sind im Budget 2015 mit Fr. 500 000 eingestellt und ist im KEF 2015–2018 (Planjahr 2016 Fr. 600 000, Planjahr 2017 Fr. 300 000, Planjahr 2018 Fr. 600 000) enthalten. Die Investitionen für das Projekt von Fr. 2 900 000 (Kontierung 8500. 5030 0 00000 / 85W-778) sind eine Vorleistung zu den späteren Gesamtkosten der Erneuerung des Platzspitzwehrs und ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren beim Beton- und Stahlwasserbau und von zehn Jahren für die Steuerungselemente abzuschreiben. Die jährlichen Abschreibungen belaufen sich auf rund Fr. 58 000 und die jährlichen Zinsen bei 1,75% auf durchschnittlich Fr. 25 375.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Planer- und Ingenieurleistungen für das Vor-, Bau- und Auflageprojekt sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Ersatz des Platzspitzwehrs in der Limmat wird zu den Ausgabenbewilligungen gemäss Verfügungen des AWEL Nrn. 1933/2013 und 2347/2013 und Verfügung der Baudirektion Nr. 886/2014 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 2 000 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 900 000.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cità en