Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 472/2022

Strategie Digitale Verwaltung, Impulsprogramm 2020, Berichterstattung per 31. Dezember 2021

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. März 2022

472. Strategie Digitale Verwaltung (Impulsprogramm 2020, Berichterstattung per 31. Dezember 2021)

Erwägungen

A. Impulsprogramm Digitale Verwaltung Mit Beschluss Nr. 326/2020 hat der Regierungsrat das Impulsprogramm 2020 genehmigt. Die Ergebnisse der Evaluation der Strategie und des Impulsprogramms, die darin enthaltenen Empfehlungen sowie die Berichterstattung zum Impulsprogramm 2020 hat er am 24. März 2021 zur Kenntnis genommen (RRB Nr. 309/2021). Mit demselben Beschluss hat er davon Kenntnis genommen, dass die jährliche Überarbeitung des Impulsprogramms ausgesetzt wird. Der Regierungsrat hat im November 2021 die Leitsätze «gemeinsam digital unterwegs» festgelegt (RRB Nr. 1362/2021). Damit wurde beschlossen, dass das Impulsprogramm durch strategische Initiativen abgelöst werden soll. Durch diesen Ansatz sollen eine Stabilisierung sowie eine nachhaltige und effiziente Zusammenarbeit ermöglicht werden – dies mit dem Ziel, weiterhin qualitativ hochstehende und moderne, an den Bedürfnissen der Nutzenden ausgerichtete Leistungen anbieten zu können. Mit demselben Beschluss wurde festgelegt, dass die Projekte des Impulsprogramms im Jahr 2022 abgeschlossen oder in strategischen Initiativen übergeführt werden.

B. Berichterstattung per 31. Dezember 2021 Bei der Betrachtung aller Projekte hinsichtlich ihrer Eckdaten zeigt sich eine grundsätzlich positive Bilanz. 2021 konnten folgende Projekte abgeschlossen werden: – Im Projekt IP1.5 Einsatz der Blockchain-Technologie wurden eine Studie sowie ein Leitfaden erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Mit diesen Hilfsmitteln sind die Verantwortlichen in der Verwaltung in der Lage, abzuschätzen, ob sich für ihre Problemstellung der Einsatz der Blockchain-Technologie eignen würde. Die Ergebnisse wurden dem Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT (SDI) an seiner Sitzung vom 4. Mai 2021 präsentiert. – Das Projekt IP6.1 Elektronische Untersuchungs- und Aktenführung war an das nationale Projekt Justitia 4.0 gekoppelt und umfasste die Sandbox «eStrafakte.ZH». Es wurde ein Prototyp realisiert, der nun den End-zu-End-Datenaustausch zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Bezirksgericht Uster simulieren kann und somit eine mögliche Art der elektronischen Kommunikation in der Justiz veranschaulicht.

– Die im Rahmen des Projekts IP6.4 Einsatz künstliche Intelligenz (KI) erproben: Rechtliche und ethische Aspekte erarbeitete Studie wurde den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung sowie einem breiteren Fachpublikum im Rahmen eines Mini-Symposiums der Universität Basel vorgestellt und fand damit eine schweizweite Resonanz. Die Erkenntnisse aus der Studie werden in eine Pilotanwendung im Rahmen des IP3.1 Strategie Datenmanagement und Data-Governance übergeführt. – Das Projekt IP7.3 Geschäftsarchitektur DVE wurde abgeschlossen und die Ergebnisse werden in der Stammorganisation aktiv genutzt. IP3.1, IP5.1, IP6.5, IP6.6, IP7.4). Davon weisen sechs Projekte geringe zeitkann in drei Projekten mit dem Wechsel der Projektleitung begründet werden (IP1.4, IP1.7 und IP6.2). Bei den Projekten IP4.3 und IP5.2 liegen die Ergebnisse vor, aber die Verankerung in der Stammorganisation ist noch ausstehend, und beim Projekt IP6.2 benötigte der Proof of Concept mehr Zeit, als ursprünglich eingeplant war. Die Projektverantwortlichen des IP6.3 Dokumentenmanagementsystem (DMS)haben Massnahmen eingeleitet, die zur Sicherstellung der Kosteneinhaltung beitragen. Im Projekt IP1.2 eEinbürgerungZH mussten aufgrund von Problemen bei der Entwicklung der Fachapplikation verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. Das digitale Angebot kann jedoch wie geplant per 1. April 2022 eingeführt werden. Die Inbetriebnahme der Fachapplikation muss um ein Jahr verschoben werden, was zu einer Neuplanung führt. Der Vergabekredit kann jedoch auch unter diesen Voraussetzungen eingehalten werden. Die Berichterstattung zum Impulsprogramm per 31. Dezember 2021 wurde vom SDI an der Sitzung vom 14. März 2022 zur Kenntnis genommen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Berichterstattung zum Impulsprogramm Digitale Verwaltung 2020 per 31. Dezember 2021 wird zur Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli

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