RRB Nr. 475/2026
Anfrage Josef Widler, Zürich, und Thomas Anwander, Winterthur, betreffend Versorgungslage für Patientinnen und Patienten mit Long Covid und ME/CFS, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 62/2026
Sitzung vom 6. Mai 2026
475. Anfrage (Versorgungslage für Patientinnen und Patienten mit Long Covid und ME/CFS) Die Kantonsräte Josef Widler, Zürich, und Thomas Anwander, Winterthur, haben am 23. Februar 2026 folgende Anfrage eingereicht: Bis heute steht kein Test zur Sicherung der Diagnose eines Post-Covid-Syndroms zur Verfügung. Die Diagnose wird gestellt, wenn keine anderen Ursachen (Depression, Schlafstörung, Krebserkrankung etc.) für die vorhandenen Symptome gefunden werden kann. Leider gibt es bis heute auch keine kausale Therapie zur Behandlung dieser Krankheit. Es kommen deshalb nur symptomatische Behandlungen zur Anwendung, mit dem Ziel, die sehr belastenden Symptome zu lindern. Diese Behandlungen setzen entsprechendes Fachwissen voraus, denn durch unsachgemässe therapeutische Massnahmen kann sich die Krankheit verschlimmern. Die Tatsache, dass die Krankheit nicht durch einen Test diagnostiziert werden kann und deshalb auch keine kausale Therapie zur Verfügung steht, belastet die Betroffenen zusätzlich zu ihrem Leiden schwer. Es erstaunt deshalb nicht, dass seit der Einreichung des Postulates KR- Nr. 341/2025 viele Mitglieder des Kantonsrates Schreiben von verzweifelten an Long Covid und ME/CFS Erkrankten und deren Angehörigen erhalten haben. Darin beklagen sie sich, dass sie nur unzureichend versorgt werden und ihnen die notwendige Unterstützung im Alltag nicht zuteil wird. In diesem Zusammenhang folgende Fragen:
Erwägungen
1. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die Zahl der im Kanton Zürich an Long Covid und ME/CFS erkrankten Kinder und Erwachsenen?
2. Beurteilt er die vorhandenen Kapazitäten und den Ausbildungsstand der Spitexorganisationen und der Ärzteschaft als genügend, um die Betroffenen und deren Angehörige ausreichend zu betreuen?
3. Falls nein, welche Massnahmen hat er geplant, um eine kompetente Beratung und die notwendige Betreuung sicherzustellen?
4. Welche Massnahmen hat der Regierungsrat ergriffen oder geplant, um die Kompetenz der Pflegenden und der Ärzteschaft in der Behandlung und Betreuung dieser Patientengruppe nachhaltig zu erhöhen?
5. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, die Forschung zum Thema Long Covid und ME/CFS zu stärken
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Josef Widler, Zürich, und Thomas Anwander, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Dem Regierungsrat ist bewusst, dass eine Post-Covid-19-Erkrankung (umgangssprachlich als «Long Covid» bezeichnet) sowie die myalgische Encephalomyelitis bzw. das Chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS) für Betroffene und ihre Angehörigen mit erheblichen Belastungen verbunden sein können. Wie der Regierungsrat bereits ausgeführt hat, lässt sich die genaue Zahl der im Kanton Zürich betroffenen Personen nicht zuverlässig bestimmen (vgl. Stellungnahme zum Postulat KR-Nr. 341/ 2025 betreffend Versorgung von Menschen mit ME/CFS und Long Covid, Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 158/2025 betreffend Schliessung der Post-Covid-Sprechstunde für Kinder und Jugendliche im KISPI Zürich, Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 258/2023 betreffend Chronic Fatigue Syndrome, Long Covid: Was macht der Kanton Zürich). Die Gründe hierfür sind insbesondere das Fehlen validierter, spezifischer diagnostischer Biomarker, unterschiedliche Diagnosekriterien sowie stark variierende Studienansätze in der verfügbaren wissenschaftlichen Literatur zur Post-Covid-19-Erkrankung und ME/CFS. Dabei ist die Heterogenität der Definitionen und Studienansätze bei der Post-Covid- 19-Erkrankung aufgrund des noch jungen Krankheitsbildes besonders ausgeprägt. Unterschiedliche Falldefinitionen, Erhebungsinstrumente, Beobachtungszeiträume und Studiendesigns führen zu einer heterogenen und nur eingeschränkt vergleichbaren Datenlage, was Abschätzungen in Bezug auf die Krankheitshäufigkeit (Prävalenz) auf Bevölkerungsebene erschwert. Die verfügbaren Erkenntnisse zur Persistenz und zum Verlauf der Post-Covid-19-Erkrankung stützen sich in erster Linie auf Kohortenstudien, wie etwa die Zürcher Coronavirus-Kohortenstudie Corona Immunitas, ergänzt durch Daten, beispielsweise aus klinischen Kollektiven, sowie modellbasierte Abschätzungen. Wie in der Stellungnahme zum Postulat KR-Nr. 341/2025 bereits dargelegt, erfährt die Mehrheit der Betroffenen im Verlauf der Erkrankung eine Besserung. Gleichzeitig bleibt ein Teil gesundheitlich auch längerfristig eingeschränkt. Dieses Verlaufsmuster weist Ähnlichkeiten mit anderen häufig postviral
auftretenden Syndromen auf. Insbesondere bei anhaltender, ausgeprägter Fatigue sowie Belastungsintoleranz kann es zu einer symptomatischen Überlappung zwischen einer Post-Covid-19-Erkrankung und ME/ CFS kommen. Das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Präven- tion (EBPI) der Universität Zürich ist gegenwärtig daran, den letzten Beobachtungszeitraum (bis vier Jahre nach Infektion) in der Corona Immunitas Kohorte auszuwerten. Bisher sind die Auswertungen bis zwei Jahre nach Erkrankung publiziert. Ergänzend liegen auch mathematisch-modellbasierte Studien vor, die versuchen, die mögliche Prävalenz der Post-Covid-19-Erkrankung in der Bevölkerung abzuschätzen (vgl. z. B. sciencedirect.com/science/article/pii/S1201971225001870). Diese Modelle beruhen jedoch auf unterschiedlichen Annahmen, Datenquellen und Parametrisierungen, weshalb die resultierenden Schätzungen je nach Modell und zugrunde gelegten Annahmen teilweise deutlich variieren und mit Unsicherheiten behaftet sind. Im pädiatrischen Bereich ist die Abgrenzung zwischen der Post-Covid-19-Erkrankung und ME/CFS in Einzelfällen herausfordernd, da eine vorausgegangene SARS-CoV-2-Infektion nicht in allen Fällen virologisch bestätigt ist und sich die klinischen Symptomprofile teilweise überlappen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die vorhandenen wissenschaftlichen Daten zwar eine Einordnung der Krankheitsverläufe und der längerfristigen gesundheitlichen Auswirkungen erlauben, jedoch keine verlässliche bevölkerungsbezogene Prävalenzabschätzung für den Kanton Zürich ermöglichen. Die Studienlage zeigt, dass die Krankheitslast über die Zeit tendenziell sinkt, ein relevanter Teil der Betroffenen jedoch auch längerfristig gesundheitlich eingeschränkt bleibt. Schwere Verläufe wiederum betreffen eine Minderheit innerhalb dieser Gruppe, sind jedoch mit erheblichen individuellen Belastungen verbunden – sowohl gesundheitlich als auch beruflich und sozial. Zu Fragen 2–4: Die bestehenden Versorgungsstrukturen und Weiterbildungsangebote sind nach aktuellem Stand grundsätzlich geeignet, um die Versorgung der Betroffenen sicherstellen zu können. Gleichzeitig zeigen die Rückmeldungen aus der Praxis, dass insbesondere bei komplexen und schweren Verläufen sowie in einzelnen spezialisierten Angeboten Herausforderungen bestehen, etwa im Hinblick auf Verfügbarkeit, Koordination und Wartezeiten.
Das Amt für Gesundheit (AFG) führt regelmässig Erhebungen zur Versorgungslage bei den spezialisierten Angeboten im Kanton Zürich durch und steht mit den relevanten Leistungserbringern und Verbänden im Austausch. Zudem hat das AFG kürzlich eine ergänzende Erhebung unter den Grundversorgenden, den spezialisierten Angeboten und den Spitex-Diensten im Bereich Post-Covid-19-Erkrankung bzw. ME/CFS initiiert. Diese ist Teil der regelmässigen Beobachtung der Versorgungssituation im Rahmen einer dynamischen Standortbestimmung, insbesondere im Hinblick auf die Koordination der Angebote sowie aktuelle
Herausforderungen und Bedürfnisse. Die Ergebnisse sollen eine Grundlage für den weiteren Austausch mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene schaffen. Die Weiterentwicklung der Versorgungssituation wird im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten und unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse in den laufenden Prozessen berücksichtigt. Wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu KR-Nr. 341/2025 bereits beschrieben hat, befindet sich das Versorgungssystem zurzeit in einem Anpassungsprozess, bei dem neben zunehmendem Wissens- und Kompetenzerwerb in den Regelstrukturen auch die bessere Vernetzung und interdisziplinäre Koordination der Akteurinnen und Akteure sowie der Angebote von Bedeutung ist. Dies betrifft nicht nur die medizinischen Strukturen, sondern auch Akteurinnen und Akteure sowie Angebote im Sozialbereich, da sich gezeigt hat, dass Betroffene und ihre Betreuungspersonen oftmals auch Unterstützung im Alltagsmanagement benötigen. Hier können Case-Management-Angebote, die auch soziale und wirtschaftliche Aspekte koordinieren, sowie neue Angebotsformen, wie sie z. B. im Rahmen des Pilotprojekts «Soziale Rezepte» der Stadt Zürich (vgl. stadt-zuerich.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/2026/01/ erfolgreicher-projektstart-soziale-rezepte.html) erprobt werden, ergänzend zur medizinischen Versorgung zur Stabilisierung im Alltag beitragen. Gut ineinandergreifende, koordinierte Angebote können die medizinische Betreuung wesentlich stärken, jedoch die noch immer fehlenden kausalen Therapien nicht ersetzen. Die Betreuung von Post-Covid-19- und ME/CFS-Betroffenen erfordert eine kontinuierliche Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenzen und einen stetigen Transfer der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Praxis. Dies erfolgt im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten von Bund, Kanton, Gemeinden und Leistungserbringern. Der Kanton Zürich unterstützt den Kompetenzaufbau insbesondere durch die Förderung von Weiterbildungs-, Vernetzungs- und Austauschgefässen. Zu diesem Zweck dient etwa die anhaltende finanzielle Unterstützung der Gesundheitsdirektion des Altea Long COVID Networks oder das «Long COVID Symposium» für Grundversorgende, das durch den Verein Lunge Zürich mit Unterstützung von Altea unter der Schirmherrschaft der Gesundheitsdirektion und der Ärztegesellschaft des
Kantons Zürich erstmals 2024 durchgeführt wurde. Das AFG hat die erneute Durchführung eines solchen Symposiums für Herbst 2026 in Auftrag gegeben. Der Kanton Zürich verfügt über ein mehrstufiges Versorgungsnetz, wobei die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Betroffenen im Rahmen der regulären Versorgungsstrukturen erfolgt (vgl. KR-Nr. 341/ 2025). Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinderärztinnen und Kin- derärzte können sich in der Betreuung von Post-Covid-19-Erkrankten beispielsweise auf nationale Fachempfehlungen für die Grundversorgung sowie auf fachliche Leitlinien aus dem deutschsprachigen Raum abstützen. Auch im Weiterbildungscurriculum der Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeine Innere Medizin sind theoretische und praktische Kenntnisse zum Leitsymptom Fatigue und postviralen Syndromen und Krankheiten explizit als Lernziel verankert. Fachpersonen aus spezialisierten spitalambulanten und stationären Post-Covid-19-Angeboten stehen zur Verfügung, wo ergänzende Diagnostik und interdisziplinäre Abklärung nötig sind. Für schwerbetroffene Personen einer Post-Covid- 19-Erkrankung bzw. ME/CFS bestehen zudem Betreuungsangebote verschiedener Spitex-Organisationen für die Versorgung zu Hause. Auch im Bereich der häuslichen Betreuung und Pflege existieren einzelne spezialisierte Angebote, die zum Teil ebenfalls Weiterbildungen für andere Institutionen anbieten und deren Einbindung je nach Versorgungssetting unterschiedlich ausgestaltet ist. Die Thematik der Post-Covid-19-Erkrankung und ME/CFS findet zunehmend auch Eingang in die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsberufen. Der Symptomkomplex, mit welchem Post-Covid-19- oder ME/CFS-Patientinnen und -Patienten und ihre Familien konfrontiert sind, ist an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in verschiedenen Modulen des Studiengangs Pflege – u. a. Symptommanagement, Chronic Condition, psychiatrische Pflege, Palliative Care – verortet. Auch für andere Gesundheitsberufe werden an Fachhochschulen entsprechende Weiterbildungen angeboten. Ergänzend können in komplexen Fällen Case-Management-Angebote durch Sozialversicherungen oder einzelne Stiftungen bei einer tragfähigen Lösung unterstützen. Anfang 2026 hat der Bund ausserdem die Vorarbeiten zur Erarbeitung seiner nationalen Strategie im Bereich Long Covid und ME/CFS begonnen. Die Strategie soll den Handlungsbedarf sowie mögliche
Massnahmen zur Verbesserung der Situation für die Betroffenen aufzeigen. Dies erfolgt unter Einbezug aller wichtigen Akteurinnen und Akteure wie Kantone – der Kanton Zürich ist durch das AFG vertreten –, Gesundheitseinrichtungen, Berufsverbände, Krankenversicherer, der Invalidenversicherung, Forschungseinrichtungen sowie Patienten- und Betroffenenorganisationen. Zu Frage 5: Wie in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 258/2023 ausgeführt, bestehen intensive Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der Post- Covid-19-Erkrankung, sowohl national als auch international, wobei die Forschungsförderung primär in der Zuständigkeit des Bundes sowie nationaler Förderinstitutionen liegt. Auf europäischer Ebene ist derzeit beispielsweise ein grösseres Förderprogramm ausgeschrieben, an dem auch Forschende des EBPI im Rahmen internationaler Kooperationen beteiligt sind. Aus Forschungsaktivitäten im Kanton Zürich werden aktuell beispielsweise die Resultate einer Studie zum «Leben mit Post- COVID-19-Symptomen: Eine Umfrage zu den Erfahrungen der Betroffenen» des EBPI erwartet.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli