RRB Nr. 48/2009
Gemeindewesen, Oberstufenschulgemeinde Flaach, Namensänderung, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Januar 2009
48. Gemeindewesen (Oberstufenschulgemeinde Flaach, Namensänderung)
Erwägungen
1. Gemäss § 13a des Gemeindegesetzes (GG) können Gemeinden um Änderung ihres Gemeindenamens ersuchen. Namensänderungen von Schulgemeinden bedürfen in sinngemässer Anwendung von § 13a GG der Genehmigung des Regierungsrates.
2. Die Stimmberechtigten der Oberstufenschulgemeinde Flaach haben anlässlich der Abstimmung in der Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2008 beschlossen, beim Regierungsrat um Änderung des Gemeindenamens zu ersuchen. Der Name soll von Oberstufenschulgemeinde Flaach auf Sekundarschulgemeinde Flaachtal geändert werden. Das Gebiet der Oberstufenschulgemeinde Flaach umfasst das Gebiet der fünf Politischen Gemeinden Berg a. I., Buch a. I., Dorf, Flaach und Volken. Das gesamte Gebiet wird gemeinhin als Flaachtal bezeichnet. Mit dem geänderten Namen werden die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich besser zum Ausdruck gebracht als bisher, womit ein wichtiger Grund für eine Änderung des Gemeindenamens vorliegt. Die Änderung gibt zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und ist deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Beschluss der Gemeindeversammlung der Oberstufenschulgemeinde Flaach vom 28. Mai 2008 über die Änderung des Gemeindenamens auf Sekundarschulgemeinde Flaachtal wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Sekundarschulpflege Flaachtal, Schulhausstrasse 9, 8416 Flaach, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach, 8450 Andelfingen, die Staatskanzlei sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi