RRB Nr. 56/2026
Anfrage Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, Markus Schaaf, Zell, und Donato Scognamiglio, Freienstein-Teufen, betreffend Fachbereich «Religionen, Kulturen, Ethik» soll eigenständig bleiben, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 336/2025
Sitzung vom 28. Januar 2026
56. Anfrage (Fachbereich «Religion, Kulturen, Ethik» soll eigenständig bleiben) Die Kantonsräte Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, Markus Schaaf, Zell, und Donato Scognamiglio, Freienstein-Teufen, haben am 27. Oktober 2025 folgende Anfrage eingereicht: Dem Schulblatt 3/2025 ist zu entnehmen, dass die Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz an der Sitzung vom 13. Dezember 2023 den Antrag stellte, im Zeugnis der 4., 5. und 6. Klasse den Fachbereich «Religionen, Kulturen, Ethik» in den Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft» zu integrieren. Der Bildungsrat lud die Bildungsdirektion mit Beschluss 5/2025 ein, zu prüfen, «welche Umsetzungsmöglichkeiten es gibt und welche sinnvoll sind, im Zeugnis der 4., 5. und
Erwägungen
6. Klasse den Fachbereich «Religionen, Kulturen, Ethik» in den «Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft» zu integrieren.» Der eigenständige Fachbereich «Religionen, Kulturen, Ethik» geht auf das Fach «Religion und Kultur» zurück, dessen Einführung der Kantonsrat im März 2007 beschloss – dies als Gegenvorschlag zur Volksinitiative zur Beibehaltung des Faches «Biblische Geschichte». Inzwischen hat sich der Fachbereich «Religionen, Kulturen, Ethik» als wichtiges Element des Lehrplans 21 etabliert. Die Schülerinnen und Schüler erhalten wertvolles Wissen über die verschiedenen Religionen und Kulturen. Sie werden so befähigt, das friedliche Zusammenleben in einer religiös und kulturell heterogener gewordenen Gesellschaft zu fördern. Dass «Religionen, Kulturen, Ethik» als eigenständiger Fachbereich geführt wird, ist Ausdruck der wichtigen Funktion für das gelingende Miteinander in unserer demokratischen Gesellschaft – und sichert zudem die tatsächliche Erteilung dieser wichtigen Inhalte. Wir bitten deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass der Fachbereich «Religionen, Kulturen, Ethik» ein wichtiger Bestandteil des Lehrplans ist, der auch dem gesellschaftlichen Miteinander dienen soll?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat die Gefahr einer Schwächung des Fachbereiches, wenn dieser nicht nur im Zeugnis nicht mehr benotet, sondern sogar in den Sammel-Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft» integriert würde?
3. Welche Auswirkungen hätte eine solche Abschaffung der Eigenständigkeit des Fachbereichs «Religionen, Kulturen, Ethik» auf die Ausbildung der Lehrpersonen?
4. Ist die Bildungsdirektion gewillt, die Eigenständigkeit des Fachbereichs «Religionen, Kulturen, Ethik» im Bildungsrat zu vertreten und im Sinne des früheren Kantonsratsbeschlusses als wichtigen Fachbereich des Lehrplans zu sichern?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, Markus Schaaf, Zell, und Donato Scognamiglio, Freienstein-Teufen, wird wie folgt beantwortet:
Gemäss Lehrplan 21 vermittelt der Fachbereich Religionen, Kulturen, Ethik (RKE) Schülerinnen und Schülern grundlegendes Wissen über verschiedene Religionen, Weltanschauungen sowie ethische Fragestellungen. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der religiösen und kulturellen Vielfalt in ihrer eigenen Gesellschaft und weltweit auseinander und lernen, unterschiedliche Sichtweisen wahrzunehmen, zu verstehen und einzuordnen. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Kompetenzen, die das Leben in einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eigene Haltungen, üben Toleranz und tragen zu einem respektvollen Zusammenleben bei. Sie denken über menschliche Grunderfahrungen nach, gewinnen ein Verständnis für Wertvorstellungen und ethische Grundsätze und begegnen religiösen Traditionen sowie weltanschaulicher Vielfalt respektvoll und selbstbewusst. Darüber hinaus erproben die Schülerinnen und Schüler Möglichkeiten, das Zusammenleben aktiv mitzugestalten und soziale Herausforderungen zu bewältigen. Damit leistet der Fachbereich einen wichtigen Beitrag zur Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie zum friedlichen und respektvollen Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft (Lehrplan 21, S. 232 ff.). Der Unterricht ist so aufgebaut, dass alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können, unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit. Die religiöse Erziehung bleibt in der Verantwortung der Eltern. Die verfassungsmässige Glaubens- und Gewissensfreiheit wird gewahrt, entsprechend gibt es keine Abmeldemöglichkeit vom Unterricht in RKE.
Zu Frage 1: Der Regierungsrat teilt die Einschätzung, dass der Fachbereich RKE ein wichtiger Bestandteil des Lehrplans und des Unterrichts an der Volksschule ist. Gemäss der Konzeption des Lehrplans 21 sind die RKE- Inhalte im Lehrplan für den Kindergarten und die Primarschule Teil des Kompetenzbereichs Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG). Entgegen dieser Konzeption des Lehrplans 21 und der Umsetzung in anderen Kantonen beschloss der Zürcher Bildungsrat im Schuljahr 2019/2020, RKE in der Lektionentafel der Primarschule nicht in den Fachbereich NMG zu integrieren, sondern ihn weiterhin als eigenständigen Fachbereich aufzuführen. Zu Frage 2: Der Antrag der Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz könnte in Varianten umgesetzt werden. RKE könnte in der Lektionentafel in den Fachbereich NMG integriert werden. Damit würde die Zeugnisnote aus dem Fachbereich RKE Bestandteil der Zeugnisnote von NMG. Eine Integration des Fachbereichs RKE in den Fachbereich NMG hätte weitere Anpassungen zur Folge. So müssten neben einer Änderung des Zeugnisreglements (LS 412. 121.31) auch Anpassungen in der Lektionentafel und in der Ausbildung vorgenommen werden. RKE könnte in der Lektionentafel aber auch weiterhin als eigenständiger Fachbereich aufgeführt, im Zeugnis jedoch mit «nicht benotet» ausgewiesen werden. Dann müsste nur das Zeugnisreglement angepasst werden. Der Lehrplan würde bei beiden Varianten nicht verändert. Die eingangs ausgeführten Lerninhalte und Kompetenzen blieben im NMG- Lehrplan für den 1. und 2. Zyklus bestehen. Ob eine Integration in NMG oder eine Nichtbenotung zu einer Schwächung des Fachbereichs führen würde, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt werden. Zu Frage 3: Bei einer Integration des Fachbereichs RKE in den Fachbereich NMG müsste das Curriculum für den Fachbereich angepasst werden. Die Verteilung der ECTS-Punkte, welche die Studentinnen und Studenten zurzeit für das Profilfach RKE erhalten, müsste neu geregelt werden. Ein Verzicht auf die Benotung von RKE hätte hingegen keine Folgen für die Ausbildung. Zu Frage 4: Zurzeit prüft der Bildungsrat das Anliegen der Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli